Eine Teilzeitbeschäftigung kommt für immer mehr Menschen in Frage und bringt Vorteile wie mehr Freizeit für Hobbys und mehr Zeit für sich und die Familie mit ein. Gleichzeitig wirft es aber viele Fragen zu Themen wie Gehalt, Rente und Urlaub auf - wie viel Urlaub steht dir in einem Teilzeitverhältnis zu und welche Auswirkungen hat ein Teilzeitjob auf deine Rente? Wie berechnest du dein Gehalt? Und was ist Brücken-Teilzeit? Wir erklären dir ganz einfach alle rechtlichen Regelungen und was du bei einer Teilzeitanstellung beachten musst.
Was ist Teilzeit?
Teilzeitarbeit bedeutet, dass deine wöchentliche Arbeitszeit kürzer als die gesetzlich vorgeschriebenen Vollzeitstunden (37,5 bis 40h) ist. Eine Teilzeitanstellung kann daher sowohl ein Minijob als auch ein 20 oder 30 Stunden Job sein. An welchen Tagen und wie viele Stunden du bei einer Teilzeitstelle pro Tag arbeitest, kann individuell und je nach Job festgelegt werden. Sprich, bei einem 15 Stunden Job kannst du z.B. drei Tage lang jeweils 5 Stunden arbeiten oder in zwei Tagen 7,5 Stunden arbeiten.
Teilzeitmitarbeiter dürfen nicht schlechter als Vollzeitmitarbeiter behandelt oder ihnen gegenüber diskriminiert werden. Daher haben sie anteilsmäßig dieselben Ansprüche wie Vollzeitmitarbeiterinnen in Bezug auf Urlaub, Rente und Co. Wie Urlaub und Rente im Teilzeitverhältnis tatsächlich geregelt werden, erklären wir dir weiter unten genauer. Oft legen schon Tarifverträge die Bedingungen für Teilzeitbeschäftigungen fest. Auch bei Tarifverträgen gilt aber, dass Teilzeitbeschäftigte nicht im Vergleich zu Vollzeitkräften benachteiligt werden können. Außerdem dürfen die Konditionen des Tarifvertrags nicht nachteiliger für dich sein, als die gesetzlichen Mindestregelungen.
Warum Teilzeit arbeiten?
Es gibt ganz unterschiedliche Gründe, die für eine Teilzeitbeschäftigung sprechen. Der wahrscheinlich größte Aspekt ist der Zeitfaktor. Besonders Personen mit Kindern oder Pflegeangehörigen arbeiten oft in Teilzeit, da sie so mehr Zeit für die Familie haben. Auch Studentinnen gehen oft neben dem Studium einer Teilzeitbeschäftigung nach, um Geld dazuzuverdienen und Berufserfahrungen zu sammeln. Ein weiterer Grund für die Teilzeitarbeit ist, mehr Zeit für die eigenen Hobbies oder andere Jobs zu haben- viele Menschen entscheiden sich dazu, mehrere Teilzeitjobs statt einen Vollzeitjob zu arbeiten.
#hokifyexpertentipp: Teilzeitarbeit hat nicht nur Vorteile. Die Nachteile von Teilzeitjobs können sich langfristig auf dein Gehalt und deine Rente auswirken.
Wie viel Urlaub steht dir zu?
Bei einer Teilzeitanstellung hast du, wie bei Vollzeitarbeit, Anspruch auf Urlaub in Relation zu deiner Arbeitszeit. Das bedeutet, dass dein Urlaubsanspruch auf deine Arbeitstage heruntergerechnet wird. Jede Mitarbeiterin hat pro Wochenarbeitstag mindestens vier Urlaubstage im Jahr. Für eine Vollzeitstelle mit 5 Arbeitstagen würde das zum Beispiel mindestens 20 Urlaubstage im Jahr bedeuten. Bei einer 6-Tage Vollzeitwoche wären das mindestens 24 Tage Urlaub im Jahr. Wenn es nun darum geht, deinen Urlaub für Teilzeit zu berechnen, sind deine Arbeitstage wichtig. Dein Urlaub wird nach Arbeitstagen berechnet, das heißt, wenn du bei einer Teilzeitanstellung 5 Tage pro Woche arbeitest, stehen dir trotzdem mindestens 20 Tage Urlaub zu.
Beispiel Teilzeit 1:
Du arbeitest 3 Tage die Woche für jeweils 5 Stunden als Kundenberaterin in einem Bekleidungsgeschäft und willst dir deine Urlaubstage berechnen. Da du nur 3 Tage arbeitest, stehen dir dementsprechend jeweils 3 mal 4 Urlaubstage zu - also hast du mindestens 12 Urlaubstage im Jahr.
(3 Tage pro Woche x 4 bezahlte Urlaubstage pro Arbeitstag= mind. 12 Urlaubstage).
Beispiel Teilzeit 2:
Du arbeitest 20 Stunden die Woche aufgeteilt auf 4 Arbeitstage als Kellnerin. Daher hast du Anspruch auf mindestens 16 Urlaubstage im Jahr.
(4 Arbeitstage pro Woche x 4 bezahlte Urlaubstage pro Arbeitstag= mind. 16 Urlaubstage)
Beispiel Vollzeit:
Du arbeitest Vollzeit als Marketing Managerin in einem Büro 5 Tage die Woche. In diesem Fall stehen dir mindestens 20 Urlaubstage zu.
(5 Arbeitstage pro Woche x 4 bezahlte Urlaubstage pro Arbeitstag = mind. 20 Urlaubstage)
Gesetzlich gesehen müssen dir mindestens 4 Urlaubstage pro Wochenarbeitstag ermöglicht werden. Das kann aber je nach Tarifvertrag oder Unternehmen auch mehr sein. Viele Tarifverträge bieten mehr Urlaubstage an, grundsätzlich dürfen Tarifverträge aber nicht weniger als die gesetzlichen Urlaubstage vorschreiben. Auch bei mehr Urlaubstagen hast du als Teilzeitangestellte dieselben Rechte wie Vollzeitangestellte. Wenn deine Kollegin bei einer Vollzeitbeschäftigung 30 Urlaubstage erhält, stehen dir genauso viele Urlaubstage in Relation zu.
Beispiel 30 Urlaubstage Vollzeit:
Deine Arbeitgeberin erlaubt 30 Urlaubstage bei einer Vollzeitwoche. Das heißt, deine Kollegin, welche 5-Tage die Woche arbeitet, hat jährlich 30 Urlaubstage bzw. 6 Wochen Urlaub.
(Urlaubstage pro Jahr : Wochenarbeitstage x tatsächliche Arbeitstage) also in dem Fall: 30 Urlaubstage pro Jahr : 5 Wochenarbeitstage x 5 tatsächliche Arbeitstage= 30 Urlaubstage
Du arbeitest im selben Unternehmen, aber nur 3 Tage die Woche in Teilzeit. An sich steht dir derselbe Urlaub zu, nur auf deine Tage runtergerechnet. Das heißt bei einer 3 Tage Woche würden dir 18 Urlaubstage zustehen.
(Urlaubstage pro Jahr : Wochenarbeitstage x tatsächliche Arbeitstage) also in dem Fall: 30 Urlaubstage pro Jahr : 5 Wochenarbeitstage x 3 tatsächliche Arbeitstage= 18 Urlaubstage
#hokifyexpertentipp: Auch unbezahlter Urlaub kann eine Option sein. In diesem Fall wirst du von der Arbeit freigestellt, bekommst aber auch keine Entgeltfortzahlung. Diese Form der Karenzierung braucht immer die Zustimmung deiner Arbeitgeberin.
Gehaltsanspruch und Sonderzahlungen bei Teilzeit
Dein Gehalt richtet sich nach deinen geleisteten Arbeitsstunden und sollte immer in deinem Vertrag festgehalten sein. Auch beim Thema Gehalt darfst du als Teilzeitbeschäftigte keinen Nachteil im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten erfahren - für dich gilt beispielsweise auch der Mindestlohn. Daher hast du genau den gleichen Gehaltsanspruch wie Vollzeitmitarbeiter mit demselben Background, welche dieselben Aufgaben und Tätigkeiten wie du haben, nur anteilsmäßig heruntergerechnet auf deine Arbeitszeit. Dein Gehaltsanspruch wird wie folgt berechnet: Gehaltsanspruch Vollzeitanstellung : Normalarbeitszeit x Deiner Arbeitszeit
Beispiel:
Für eine Stelle als Kellnerin mit 40 Arbeitsstunden pro Woche wird ein Gehalt von 2300€ brutto ausgeschrieben. Derselbe Job ist auch für eine Teilzeitstelle mit 25 Stunden ausgeschrieben. Das Gehalt berechnest du dir dementsprechend so: 2300€ pro Monat : 40 h x 25 h = 1437,5€ brutto.
#hokifyerklärt: Neben deinem Gehaltsanspruch hast du als Teilzeitbeschäftigte ebenfalls anteilsmäßigen Anspruch auf Sonderzahlungen, Sonderurlaub, Jubiläumszahlungen, Boni, Krankengeld und bezahlten Urlaub. Außerdem wird auch bei Teilzeitstellen das Gehalt verhandelt.
Krankenstand
Solltest du während deines Teilzeitjobs krank werden, musst du nicht krank zur Arbeit, sondern kannst selbstverständlich genauso wie Vollzeitmitarbeiterinnen auch in Krankenstand gehen. Während der ersten sechs Wochen deines Krankenstandes wird dir dein Lohn ganz normal weiter ausbezahlt. Wenn du länger als sechs Wochen unverschuldet krank bist, erhältst du Krankengeld von der Krankenkasse. Wichtig ist, dass du länger als vier Wochen angestellt bist, dich rechtzeitig krank meldest und spätestens nach dem dritten Tag eine ärztliche Krankmeldung an deinen Arbeitgeber übermittelst.
Wie viel Rente erhältst du?
Deine Rente richtet sich danach, wie viel du in die Rentenversicherung eingezahlt hast. Grundsätzlich gilt, je höher dein Bruttogehalt ist, desto höher fällt auch deine Rente aus. Das heißt, wenn du jahrelang Teilzeit gearbeitet hast und dadurch dein Bruttogehalt niedriger war als in einer Vollzeitbeschäftigung, wirst du auch eine geringere Rente erhalten. Daher ist es bei Teilzeitanstellung oft sinnvoll, zusätzlich eine private Rentenversicherung abzuschließen.
Was ist Brückenteilzeit?
Die Brückenteilzeit wurde 2019 eingeführt und ist eine befristete Verringerung deiner Arbeitsstunden. Wenn du zum Beispiel erst Vollzeit arbeitest und dich dann entscheidest, dass du ein Jahr lang weniger arbeiten möchtest, kannst du in die Brückenteilzeit übergehen: Du arbeitest ein Jahr lang nur Teilzeit und kehrst nach dem Jahr zurück zu deinen üblichen Arbeitsstunden in Vollzeit. Die Brückenteilzeit kann 1 bis 5 Jahre dauern und ist ein gesetzlich festgelegter Anspruch. Du darfst aber erst nach 6 Monaten bei einem Unternehmen, welches mehr als 45 Mitarbeiterinnen beschäftigt, die Brückenteilzeit beantragen. Dein Arbeitgeber darf aber deinen Wunsch nach Brückenteilzeit aufgrund von betrieblichen Gründen ablehnen. Das können beispielsweise wirtschaftlich schwierige Zeiten oder Unterbesetzung sein.
Kündigung und Entlassung
Eine weitere Sorge, die viele haben ist, dass Teilzeitmitarbeiter entlassen werden, falls eine Vollzeitkraft benötigt wird. Du darfst aber nicht gekündigt werden, nur weil auf der gleichen Stelle eine Vollzeitkraft benötigt wird. Stattdessen muss dir erst die Vollzeitstelle angeboten werden, falls du diese nicht möchtest, muss eine andere zusätzliche Teilzeitkraft oder Vollzeitkraft angestellt werden. Teilzeitmitarbeiter haben den gleichen Kündigungs- und Entlassungsschutz wie Vollzeitmitarbeiter und du darfst daher nicht grundlos gekündigt werden.
Fazit
Im Grunde genommen sind die Rechte für Teilzeitmitarbeiter nicht anders als für Vollzeitmitarbeiter. Sie haben sowohl beim Urlaub als auch beim Gehalt dieselben Ansprüche, nur angepasst an die gearbeitete Stundenanzahl. Der klare Vorteil der Teilzeitbeschäftigung ist die freie Zeit, ein mögliches Risiko hingegen ist, dass die Rente durch langjährige Teilzeitstellen geringer ausfallen wird. Eine Teilzeitbeschäftigung hat Vor- und Nachteile, ist aber für viele Menschen die richtige Entscheidung, während Andere sich einen Teilzeitjob gar nicht vorstellen können.