Minijob: Versicherung, Krankenstand, Rente & Gehalt

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Aktualisiert: 07.09.2023 Lesedauer: ca 6min

Mitarbeiterinnen in der Pause

Egal ob in der Ferienzeit, neben der Schule, als Studierende oder im späteren Berufsleben: ein Minijob ist in vielen Fällen ein einfacher Weg, sich etwas dazuzuverdienen und mehr Berufserfahrung zu sammeln. Ein Minijob fällt unter die geringfügigen Beschäftigungen und wird oft auch als 520-Euro-Job oder als Nebenjob bezeichnet. Für einen Minijob gibt es ein paar wichtige Punkte bezüglich des Gehalts und der Versicherung, die man immer beachten sollte, sodass keine Probleme entstehen können. Wir erklären dir alles zur Versicherung, Krankenstand, Urlaubsanspruch, Rente und deinem Gehalt bei einem Minijob. 

Was ist ein Minijob

Als Minijob bezeichnet man eine geringfügige Beschäftigung, die in zwei Formen erscheinen kann: entweder beträgt dein monatliches Einkommen weniger als 520 Euro pro Monat (langfristiger Minijob) oder es handelt sich um eine Beschäftigung bei der du nicht mehr als 70 Tage in einem Kalenderjahr arbeitest (kurzfristiger Minijob). 

Wie viele Stunden du bei einem Minijob tatsächlich arbeitest, ergibt sich aus deinem Stundenlohn. Das heißt wenn du z.B. 15 Euro pro Stunde verdienst, darfst du nur 34 Stunden pro Monat arbeiten, sodass dein Gehalt genau 520 Euro beträgt. 

Wenn du z.B. nur über den Sommer einen Minijob hast und das nicht länger als 3 Monate bzw. insgesamt 70 Tage dauert, spricht man von einem kurzfristigen Minijob. Bei diesem Minijob kann dein monatliches Gehalt schwanken, das heißt du musst nicht zwangsläufig jeden Monat dasselbe verdienen. 

Seitdem 1.Oktober 2022 wurde der Mindestlohn auf 12€ Brutto pro Stunde erhöht, was gleichzeitig auch die Minijobgrenze erhöht. Jetzt darfst du bei einem Minijob nicht mehr nur insgesamt 450€ im Monat verdienen, sondern 520€.

#hokifyexpertentipp: Besonders in der Tourismusbranche und anderen Branchen, die saisonal nach Mitarbeiterinnen suchen, ist ein kurzfristiger Minijob oder eine Teilzeitbeschäftigung eine gute Idee. Beispielsweise könntest du in den Sommermonaten nach einem kurzfristigen Minijob in einer Eisdiele oder in einem Schwimmbad suchen. 

Minijob vs. Vollzeitjob

Im Vergleich zu einem Vollzeitjob zahlst du bei einem Minijob keine Lohnsteuer und auch keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung oder Pflegeversicherung. Wenn du also einen 450-Euro-Job ausübst, erhältst du auch 450 Euro im Monat ohne Abzüge. 

Versicherung

Eine der wichtigsten Punkte, die du bei Minijobs nie vernachlässigen solltest, ist die Versicherung. Du bist bei nämlich bei einem 450 Euro Job nicht automatisch kranken- und pflegeversichert. Arbeitgeberinnen müssen lediglich zwei pauschale Beiträge zur Sozialversicherung abführen. Das bedeutet, dass du dich selbst um eine anderweitige Versicherung kümmern musst: Entweder mit einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder mit einer beitragsfreien Familienversicherung oder mit einer freiwilligen Krankenversicherung. 

#hokifyerklärt: Als Schülerin oder Studentin bist du meistens familienversichert und musst dich daher nicht um eine extra Versicherung neben deinem Minijob kümmern. Du solltest das jedoch trotzdem vorher abklären, um sicherzugehen. 

Falls du Arbeitslosengeld erhältst und nebenbei noch einen Minijob hast, übernimmt die Arbeitsagentur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. 

Unfallversicherung

Der Arbeitgeber ist jedoch immer dazu verpflichtet dich bei der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden. Das heißt du bist bei einem Minijob zwar nicht automatisch kranken- und pflegeversichert, dafür aber immer unfallversichert. 

Rentenversicherung

An sich bist du bei einem Minijob in der Rentenversicherung pflichtversichert und musst dich daher nicht selbst darum kümmern. Wenn du aber dein ganzes Leben über nur in Minijobs arbeitest, wirkt sich das auch auf deine Rente aus, da diese nur mit Minijobs nicht hoch ausfallen wird, weil deine Beiträge sehr gering waren.

Gehalt

Wie das Wort 520-Euro-Job schon andeutet, verdienst du bei einem langfristigen Minijob maximal 520 Euro pro Monat. Das kannst du entweder mit einem einzigen Job oder mehreren Jobs, deren gemeinsames Gehalt nicht über 520 Euro liegt, erreichen. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Oktober 2022 12 Euro pro Stunde und gilt auch für Minijobs. Das bedeutet, dass du nicht weniger als diesen Betrag pro Stunde verdienen darst.  Wenn du z.B. mit dem Mindestlohn bezahlt wirst, darfst du nicht mehr als 43,3 Stunden pro Monat arbeiten, um die 520 Euro Grenze nicht zu überschreiten. 

Überschreitung der 520-Euro Grenze

Manchmal kann es passieren, dass du in einem Monat mehr verdienst als 520 Euro. Beim ersten Mal ist das noch kein Problem und du musst dir keine Sorgen machen, denn solange du insgesamt im Jahr nicht mehr als 5.400 Euro verdienst, ist alles im grünen Bereich. Solltest du aber die 5.400 Euro Grenze überschreiten, zählt das nicht mehr als Minijob und der Job ist sozialversicherungspflichtig. Das heißt wenn du gelegentlich mehr als 520 Euro verdienst, ist das noch kein Problem, sobald das öfter passiert, musst du vorsichtig sein, da sonst Probleme mit der Sozialversicherungspflicht entstehen können. 

Urlaubsanspruch

So wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch, steht dir bezahlter Urlaub zu. Grundsätzlich besteht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch von mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktagen bei einer 6-Tage Woche, jedoch musst du das bei einem Minijob auf deine Arbeitstage umrechnen. 

#hokifyerklärt: Deinen Urlaub kannst du dir ganz einfach mit dieser Formel ausrechnen: Arbeitstag pro Woche x 24/6. Das bedeutet wenn du z.B. 1 mal pro Woche arbeitest stehen dir insgesamt 4 Urlaubstage zu, wenn du 2 Tage die Woche arbeitest dann stehen dir 8 Urlaubstage zu usw. 

Worauf du keinen gesetzlichen Anspruch hast, sind Sonderzahlungen (wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld) und Sonderurlaub. Jedoch kannst du manchmal trotzdem Sonderzahlungen erhalten, wenn diese in deinem Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag festgehalten werden. Falls du also Sonderzahlungen erhalten möchtest, achte darauf, dass diese im Vertrag festgehalten sind, bevor du deinen Arbeitsvertrag unterschreibst.

Kündigung

Kündigungsfristen sind auch bei Minijobs immer zu beachten, sowohl von den Arbeitnehmern als auch von den Arbeitgebern. Für dich als Arbeitnehmerin ist es wichtig, dass du deine Kündigung schriftlich abgibst und auch Kündigungsfristen miteinbeziehst. Je nachdem, wie lange du für das Unternehmen gearbeitet hast und was in deinem Arbeitsvertrag steht, kann deine Kündigungsfrist kürzer oder länger sein. Am besten orientierst du dich immer an deinen Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag. 

Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn es triftige Gründe dafür gibt. Das können z.B. große Fehltritte, Diebstahl, Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz sein. Bei nicht so groben Fällen erhältst du meistens eine Mahnung, bevor es zur Kündigung kommt. 

#hokifyerklärt:  Wenn du als Arbeitnehmerin kündigst, musst du mit einberechnen, dass du in den meisten Fällen eine Kündigungsfrist hast und daher noch in dieser Zeit arbeiten musst. Plane die Kündigung also rechtzeitig und behalte im Hinterkopf, wie lange deine Kündigungsfrist ist. Das gilt übrigens auch für Arbeitgeber - wirst du also gekündigt, arbeitest du trotzdem noch die Kündigungsfrist ab. 

Gesetzliche Kündigungsfristen 

Arbeitszeit 

Kündigungsfrist 

2 Jahre 

1 Monat 

5 Jahre 

2 Monate

8 Jahre

3 Monate

10 Jahre

4 Monate 

Arbeitszeiten

Wie viele Stunden du pro Monat arbeitest, um nicht die 520 Euro Grenze zu überschreiten, kann ganz unterschiedlich sein. Deine Arbeitszeit hängt von deinem Stundenlohn ab. Du kannst dir die Arbeitszeit anhand deines Gehalts ausrechnen -  bei dem derzeitigen Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde ist die maximale Arbeitszeit 43,3 Stunden im Monat.  Um dir deine genaue Arbeitszeit auszurechnen, musst du nur dein Monatslohn durch deinen Stundenlohn dividieren. Das heißt wenn du 300 Euro pro Monat bekommst und mit dem Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde bezahlt wirst, müsstest du nur 25 Stunden pro Monat arbeiten.

Krankenstand

Jeder wird einmal im Job krank oder hat ein Kind, welches krank wird und kann nicht arbeiten. Auch für Minijobber gilt daher, dass sie trotz Krankheit und Unfähigkeit zu arbeiten weiterhin ihr Gehalt ausbezahlt bekommen. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, deine Lohnfortzahlungen bis zur sechsten Krankheitswoche weiterhin zu gewährleisten. Dein Gehalt muss dir nur für die Tage ausbezahlt werden, an denen du regulär gearbeitet hättest und daher ausfällst.

Aber nicht nur wenn du selbst krank bist, kannst du aufgrund von Krankheit ausfallen, auch bei Schwangerschaft oder wenn dein Kind krank ist, gibt es fixe Regelungen. Bei Schwangerschaft gilt allgemein, dass eine schwangere Person die letzten sechs Wochen der Schwangerschaft nicht arbeiten darf, außer die schwangere Person will das ausdrücklich. Auch 8 Wochen nach der Geburt gilt eine Schutzfrist und die schwangere Person darf unter keinen Umständen arbeiten. Der Arbeitgeber zahlt während dieser Schutzfrist einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. 

Im Falle eines kranken Kindes und wenn das Kind jünger als 12 Jahre alt ist oder behindert ist, kann ein Elternteil zur Pflege bereit stehen und erhält vom Arbeitgeber trotzdem eine Entgeltfortzahlung. Das kann aber oft durch den Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag anders geregelt sein und man erhält daher nicht zwingend eine Entgeltfortzahlung, sondern in manchen Fällen auch nur eine unbezahlte Freistellung. Checke daher immer ab was dein Vertrag besagt! 

Mehrere Minijobs

Wenn du bei einem Minijob weniger als 520 Euro verdienst, darfst du natürlich auch einen zweiten Minijob ausüben. Das wichtigste ist, dass du die 520 Euro Grenze nicht überschreitest. Theoretisch könntest du also 2 Minijobs haben bei denen du z.B. jeweils nur 260 Euro im Monat erhältst. 

Minijob neben Hauptjob

Kann man neben seiner Haupttätigkeit einen Minijob ausüben? Ja! Wenn du neben deiner Hauptbeschäftigung gerne noch andere Erfahrungen sammeln möchtest oder einen Jobwechsel möchtest, kannst du das mit einem Minijob tun. Dabei musst du aber folgendes beachten: 

  1. Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung darfst du nur einen Minijob ausüben! Sprich du dürftest nicht zwei oder drei Minijobs nebenbei haben. Die einzige Ausnahme ist ein kurzfristiger Minijob - du dürftest also eine Hauptbeschäftigung, einen 520 Euro Job und einen kurzfristigen Minijob haben, aber nicht eine Hauptbeschäftigung und zwei 520-Euro-Jobs. 

  2. Du musst deine Arbeitgeberinnen darüber informieren. Sowohl die Arbeitgeberin bei deiner Hauptbeschäftigung als auch die Arbeitgebern bei deinem Minijob müssen über deine weiteren Beschäftigungen Bescheid wissen. 

Fazit

Ein Minijob ist in vielen Lebensstufen eine gute Idee, dabei solltest du aber bedenken, dass du nicht voll versichert bist und darfst die 520-Euro Grenze nicht aus den Augen verlieren. Starte deine Jobsuche gleich - hier findest du alle Minijobs in Deutschland!

Xheva (ausgesprochen Tschewa you're welcome) hat ihr Kommunikationswirtschaftsstudium in der Tasche und ist Content Marketing & Communications Managerin bei hokify. In dieser Rolle beschäftigt sie sich hauptsächlich mit den Themen Lehre, Ausbildung und Bewerbung. Damit Kandidat:innen bei der Jobsuche nicht so sehr verzweifeln wie sie, hat sie alle Tipps und Insiderinfos, die sie auch gerne am Anfang gehabt hätte.

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Alle Personenbezeichnungen sind dementsprechend geschlechtsneutral zu verstehen.

Tipps für deine erfolgreiche Jobsuche!

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