Arbeitsalltag und Arbeitsrecht in Deutschland

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Aktualisiert: 16.03.2023 Lesedauer: ca 18min

frau mit büchern über den arbeitsalltag und das arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist nicht immer leicht verständlich - besonders als Berufseinsteiger kann man zwischen Tarifverträgen, Homeoffice, Urlaubsgeld und Saisonarbeit leicht den Überblick verlieren. Doch gerade am Anfang deiner Karriere ist es wichtig, dich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen, damit du sowohl deine Pflichten, aber auch deine Rechte kennst. Denn nur so kannst du in Verhandlungen rund um deinen Arbeitsvertrag und deine Arbeitsbedingungen sichergehen, dass du bekommst, was dir rechtmäßig zusteht. Im Folgenden erfährst du alles zu den Themen Arbeitsvertrag, Überstunden, Gehalt, Arbeitszeit sowie Kündigung, damit du bestens auf dein zukünftiges Arbeitsverhältnis vorbereitet bist. 

Was ist ein Arbeitsvertrag?

Der Arbeitsvertrag beinhaltet die Bedingungen, auf denen das Arbeitsverhältnis basiert. Das bedeutet, dass der Vertrag alles regelt, das nicht im Gesetz festgelegt ist: Arbeitszeiten, Lohn, Arbeitsleistung, Urlaub, Homeoffice-Regelungen und andere Aspekte. Das ist für beide Seiten wichtig, damit sowohl du als auch dein Arbeitgeber wissen, was dir zusteht und was jeder Vertragspartei leisten muss. Normalerweise wird der Vertrag gemeinsam ausgehandelt und schriftlich mit Unterschrift von beiden Seiten festgehalten. Jede Partei bekommt dann eine unterschriebene Version des Vertrags. 

Welche Arbeitsverträge gibt es?

Arbeitsverträge regeln die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dazu zählen die Arbeitszeit, der Lohn und allgemeine Rahmenbedingungen wie Kündigungsfrist, Dienstort und Urlaub. Dabei gibt es zwei verschiedene Arten des Arbeitsvertrags: 

  • Unbefristeter Vertrag: 
    Ein Vertrag, der auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird. Dieses Dienstverhältnis  muss nicht aktiv verlängert werden und kann nur durch einvernehmliche Auflösung, Entlassung durch den Arbeitgeber oder Kündigung von einer Seite beendet werden.  

  • Befristeter Vertrag:
    Ein Vertrag, der für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wird und nach Ablauf dieser Zeit automatisch endet. Dieser Vertrag muss schriftlich festgehalten werden und zusätzlich zu den allgemeinen Informationen auch die voraussichtliche Dauer des Vertrags definieren. In Deutschland wird zwischen zwei befristeten Arbeitsverträgen unterschieden: 

    • Befristeter Vertrag mit Sachgrund:
      Der Arbeitgeber muss einen Sachgrund angeben, der die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt (z.B. Vertretung eines Mitarbeiters, die Art der Arbeit, Fertigstellung eines Projekts etc.).

    • Befristeter Vertrag ohne Sachgrund:
      Dieser Vertrag ist auf maximal zwei Jahre beschränkt und darf in dieser Zeit maximal dreimal verlängert werden.

Inhalt des Arbeitsvertrags

Ein Arbeitsvertrag sollte auf jeden Fall folgende Punkte enthalten: 

  • Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Beginn des Arbeitsvertrages

  • Arbeitsort (oder einen Hinweis darauf, dass an verschiedenen Orten gearbeitet werden kann) 

  • Kurze Charakterisierung oder Beschreibung der Tätigkeit

  • Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts (inkl. Zuschläge, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen) 

  • Fälligkeit des Lohns 

  • Vereinbarte Arbeitszeit

  • Dauer des Urlaubs

  • Kündigungsfristen

  • Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.

  • Dauer des Vertrags (bei befristeten Verträgen) 

#hokifyexpertentipp: Schau dir deinen Arbeitsvertrag immer genau an, bevor du ihn unterschreibst! Dafür kannst du dir auch zu Hause in Ruhe Zeit nehmen und etwaige Fragen die du hast, abklären. Wenn du dir bei manchen Punkten unsicher bist, kannst du jemanden in deinem Umfeld fragen, der sich damit auskennt.

Tarifvertrag

Der Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung, die zwischen der Gewerkschaft und Vertretern der Arbeitgeber verhandelt wird. Darin werden gewisse Grundsätze festgelegt, die die Rahmenbedingungen für Arbeitsverhältnisse bilden: Gehaltszahlungen, Mindestlohn Sonderzahlungen, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Abgeltung von Überstunden und vieles mehr. Die Tarifverträge bilden dann die Basis für einzelne, individuelle Arbeitsverträge innerhalb der Gewerkschaften. Ist dein Arbeitgeber also seinem Arbeitnehmerverband beigetreten und die Belegschaft Teil der Gewerkschaft, sind die Arbeitsverträge dieses Unternehmens tarifgebunden. 

#hokifyexpertentipp: Es lohnt sich immer, einen Blick in den gültigen Tarifvertrag zu werfen, um zu wissen, welche Rahmenbedingungen für dich gelten. Dabei gilt immer das Günstigkeitsprinzip: wenn dein Tarifvertrag und dein Arbeitsvertrag unterschiedliche Dinge festlegen (z.B. beim Gehalt) gilt immer die für dich als Arbeitnehmer bessere Lösung. 

Vollzeit, Teilzeit und Co.

In Deutschland gibt es verschiedene Arten der Beschäftigung. Grundsätzlich gibt es folgende Möglichkeiten: 

  • Vollzeit 

  • Teilzeit

  • Leiharbeit / Arbeitnehmerüberlassung 

  • Freier Dienstvertrag

  • Minijobs & Midijobs

  • Werkvertrag

  • Volontariat 

  • Praktikum 

Vollzeit 

Bist du Vollzeit beschäftigt mit einer Fünf-Tage-Woche, arbeitest du - je nach Vereinbarung - normalerweise zwischen 37,5 und 42 Stunden pro Woche. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) erlaubt jedoch eine maximale Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag an 6 Tagen pro Woche - also insgesamt maximal 48 Stunden pro Woche.

Teilzeitbeschäftigung 

Als Teilzeit-Arbeitnehmer arbeitest du weniger Stunden in der Woche als ein Vollzeit-Arbeitnehmer. Dabei hast du jedoch dieselben Rechte und Pflichten, wie in einer Vollzeitbeschäftigung und darfst nicht aufgrund deiner Arbeitszeit gegenüber anderen Mitarbeitern diskriminiert werden - auch nicht beim Gehalt. Du musst also anteilsmäßig genauso viel verdienen, wie du in einer Vollzeitstelle verdienen würdest. Ist in deinem Vertrag eine bestimmte Stundenzahl festgehalten, die du jedoch regelmäßig überschreitest, hast du Anspruch auf eine Vertragsanpassung. 

2019 wurde die Brückenteilzeit eingeführt. In Unternehmen mit 45 oder mehr Mitarbeitern haben Arbeitnehmer das Recht auf eine ein bis fünf Jahre befristete Teilzeitstelle. Dafür musst du mehr als sechs Monate im Unternehmen gewesen sein. Dann kannst du beantragen, dass deine vorher bestandene Stundenzahl für mindestens ein Jahr und maximal fünf Jahre reduziert wird. Du musst dafür keinen Grund angeben und auch keine Rechtfertigung oder Bestätigung vorlegen. 

Leiharbeit / Arbeitnehmerüberlassung 

Bei der Arbeitnehmerüberlassung werden Arbeitskräfte von ihrem Arbeitgeber einer dritten Partei (z.B. einer anderen Firma) überlassen. Die Arbeitnehmer sind dann für eine gewisse Zeit in einen Betrieb eingegliedert und arbeiten dort. Du bist also bei Firma A angestellt und wirst von dieser bezahlt, arbeitest aber für Firma B. Der Arbeitseinsatz darf maximal 18 Monate dauern und die Equal-Pay-Regelung besagt, dass du als Arbeitnehmer in dieser Zeit genauso viel verdienen musst, wie ein vergleichbarer Angestellter von Firma B. Das bedeutet, dass der Lohn sich von Arbeitseinsatz zu Arbeitseinsatz ändern kann. Außerdem stehen dir dieselben Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Nachtarbeit, Pausen etc.) zu, wie Angestellten der Entleiher-Firma (Firma B). 

Freier Dienstvertrag

Freelancer und freie Mitarbeiter sind in der Regel nicht in den Betrieb eingegliedert, sondern erbringen eine vorab definierte Leistung. Die Verträge sind meist befristet und freie Dienstnehmer sind - im Gegensatz zu Angestellten - nicht weisungsgebunden. Deswegen kann die Arbeitszeit frei eingeteilt werden. Als freier Mitarbeiter musst du dich jedoch auch selbst um deine Abgaben und Steuern kümmern: diese sind abhängig von deinem Gewinn in Form von Honoraren oder Lohn. Je nach Vertrag wirst du dabei nach Fixpreis oder Aufwand bezahlt. 

Minijobs und Midijobs

Minijobs werden auch geringfügige Jobs genannt und sind Jobs, bei denen du maximal 450€ im Monat verdienst oder für maximal 70 Arbeitstage im Jahr arbeitest. Als Minijobber bist du rechtlich gesehen ein Arbeitnehmer und dementsprechend einem vollzeitbeschäftigten Angestellten gleichgestellt. Es gilt der Mindestlohn und der normale Urlaubsanspruch. Bei einem Minijob bist du nicht automatisch krankenversichert und musst keine Abgaben an die Arbeitslosenversicherung abführen, hast dadurch jedoch auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hast du also einen Minijob, solltest du dich selbst krankenversichern und sichergehen, dass du im Falle des Jobverlusts abgesichert bist. 

Midijobs sind Jobs bei denen du zwischen 450,01€  und 1.300€ brutto verdienst. Im Unterschied zum Minijob bist du hier kranken-, unfall- und pensionsversichert, musst diese Abgaben aber auch zahlen. Auch für Midijobs gilt der Mindestlohn und der gesetzliche Urlaubsanspruch.

Werkvertrag

Bei einem Werkvertrag steht die Herstellung eines Werks im Mittelpunkt. Dabei ist der Erfolg das ausschlaggebende Ziel: während du bei Dienst- und Arbeitsverträgen deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst, wirst du bei einem Werkvertrag für ein bestimmtes Ziel (z.B. eine Reparatur, ein Transport, ein Konzept…) bezahlt. Die Organisation rund um dieses Ziel steht dir frei, du bist also kein Mitglied des Betriebs für den du arbeitest, sondern ein selbstständiger Dienstleister. Dementsprechend bist du auch nicht weisungsgebunden, sondern musst nur dafür sorgen, dass das Werk, für das du bezahlt wurdest, (zeitgerecht) fertiggestellt wird. 

Praktikum 

Praktika sind eine gute Möglichkeit, als Schüler oder Student in die Berufswelt zu schnuppern und erste Arbeitserfahrung zu sammeln. Hier wird zwischen Pflichtpraktika für eine Ausbildung (Schule oder Hochschule) und freiwilligen Praktika unterschieden:

  • Pflichtpraktikum: Da das Praktikum Teil einer Ausbildung ist, zählt es nicht als eigentliches Arbeitsverhältnis, sondern als Ausbildungsverhältnis. Deswegen greifen weder das Arbeitsrecht, noch der Mindestlohn, sondern das Berufsausbildungsverhältnis. Dementsprechend hast du auch keinen Anspruch auf Urlaubstage. 

  • Freiwilliges Praktikum: Bei einem freiwilligen Praktikum steht dir nach 3 Monaten der Mindestlohn zu. Dauert dein Praktikum länger als einen Monat, hast du Anspruch auf 2 Urlaubstage pro Monat. 

Bezüglich der Arbeitszeit gelten auch im Praktikum die gesetzlichen Regelungen: maximal 8 Stunden am Tag, also maximal 40 Stunden bei einer 5-Tage-Woche. 

#hokifyexpertentipp: Als Praktikant liegt der Fokus vor allem auf dem Lernen - wenn ein Praktikum zu lange dauert und du immer mehr und mehr Aufgaben übernimmst, bist du quasi ein unterbezahlter Vollzeit-Mitarbeiter. Deshalb sollten Praktika meist nicht länger als 3-6 Monate dauern - alles darüber hinaus sind eigentlich Anstellungen oder Trainee-Programme. 

Volontariat 

Ein Volontariat ist kein Arbeitsvertrag im engeren Sinne, sondern ein Ausbildungsverhältnis oder ein Freiwilligendienst. Im Gegensatz zu einem Praktikum oder einer Lehre ist es jedoch keine gesetzlich geregelte Ausbildung (außer im Journalismus). Ein Volontariat ist zeitlich meist auf 12 bis 24 Monate beschränkt. 

#hokifyexpertentipp: Neben diesen Optionen hast du auch die Möglichkeit freiberuflich zu arbeiten und dein eigener Chef zu sein! Klicke hier um mehr über freiberufliche Arbeit zu lesen!

Gehalt

In Deutschland gilt der gesetzliche Mindestbruttolohn von derzeit 9,60€ pro Stunde. Im Juli 2022 soll der Mindestlohn auf 10,46€ angehoben werden und ab Oktober 2022 soll es voraussichtlich 12€ pro Stunde geben. Für bestimmte Branchen gibt es zusätzlich noch Branchenmindestlöhne, die von den Gewerkschaften mit den Arbeitgebern ausgehandelt und danach für allgemeingültig erklärt werden. Das ist beispielsweise in den Bereichen Pflege, Bau oder der Gebäudereinigung der Fall. 

Wie viel dein durchschnittlicher monatlicher Mindestlohn beträgt, kannst du ganz einfach mit der folgenden Formel berechnen: 

Für dich gültiger Mindestlohn x Stunden pro Woche x 4,23 (=durchschnittliche Wochen pro Monat) 

Bei einem Job mit 40 Stunden pro Woche sind das also im Monat: 

9,60€ x 40 x 4,23 = 1.624,23€ (brutto)

Zulagen und Zuschläge

Wenn dir neben deinem Gehalt zusätzliches Geld ausbezahlt wird, ist das meist aufgrund von Sonderzahlungen oder Zuschlägen. Diese bekommst du entweder für besondere Umstände, weil du mehr bzw. an einem Feiertag gearbeitet hast oder weil sich dein Arbeitgeber dazu entschlossen hat. 

Sonderzahlungen

Unter Sonderzahlungen fallen Zahlungen, die dir dein Arbeitgeber zusätzlich zu deinem monatlichen Gehalt auszahlt. Dazu zählen unter Anderem die folgenden Zahlungen: 

  • 13. und 14. Gehalt (Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld) 

  • Abfertigung

  • Gewinnanteile

  • Bilanzgeld 

  • Renten- und Pensionszahlungen

Grundsätzlich stehen dir Sonderzahlungen nur dann zu, wenn diese in deinem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgehalten sind. Dementsprechend bekommt nicht jeder Arbeitnehmer Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. 

All-In-Verträge

Bei einem All-In-Vertrag wird ein Gesamtentgelt für Arbeitszeit inklusive Überstunden festgelegt, das weit über dem Mindestlohn liegt. Das bedeutet, dass mit deinem monatlichen Gehalt eine gewisse Anzahl von Überstunden bereits abgegolten sind (egal ob sie anfallen oder nicht) und du dich im Gegenzug dazu verpflichtest, Mehrarbeit zu leisten, wenn sie anfällt. Obwohl diese Art von Vertrag in den letzten Jahren eher negativ dargestellt wurde, hat sie, bei richtiger Durchführung, durchaus ihre Vorteile. Du bekommst das vergleichsweise hohe Gehalt nämlich auch dann, wenn keine Überstunden anfallen oder du weniger Überstunden machst, als abgedeckt sind. Außerdem dient das höhere Gehalt als Berechnungsgrundlage für Sonderzahlungen wie das 13. und 14. Gehalt, was bedeutet, dass auch diese Zahlungen höher ausfallen. 

#hokifyexpertentipp: Gehalt ist Verhandlungssache! Bereite dich gut auf deine Gehaltsverhandlung vor und informiere dich vorab über branchenübliche Gehälter. Leg dir außerdem Argumente für deine Forderung bereit und bleibe während des Gesprächs ruhig und fokussiert. Unsere 5 Tipps zur Gehaltsverhandlung helfen dir dabei, dich optimal vorzubereiten. 

Tipps für Berufseinsteiger

Gerade am Anfang deiner Karriere wirst du mit vielen Aspekten konfrontiert werden, um die du dir bisher noch keine Gedanken machen musstest. Zwischen Sozialversicherung, Probemonat und Konkurrenzklausel kann es durchaus vorkommen, dass du den Überblick verlierst. Wir zeigen dir, welche Aspekte des Berufslebens du kennen solltest und wie dein erster Arbeitstag zum vollen Erfolg wird. 

Der erste Arbeitstag 

Gleich vorneweg: es ist ganz normal, am ersten Arbeitstag ein wenig nervös zu sein. Neue Kollegen, ein neues Umfeld und ein neuer Chef warten auf dich. Damit du gut vorbereitet bist, haben wir dir die drei wichtigsten Tipps zusammengestellt:

  •  Der erste Eindruck zählt:
    Achte darauf, dass dein Aussehen dem Job angemessen ordentlich und sauber ist. Sei freundlich und aufgeschlossen. Wenn du gebeten wurdest, Dokumente mitzubringen, transportiere sie in einer Mappe, um das Zerknittern zu verhindern. Es ist die Summe dieser Kleinigkeiten, die über einen guten oder schlechten ersten Eindruck entscheidet.

  • Versuche, so viel wie möglich zu lernen:
    Auch wenn es dir nicht immer gelingt, zeige dein Interesse an den anderen Kollegen und der Arbeit. Stelle Fragen, wenn du welche hast (statt vorzutäuschen, alles zu wissen!) und mach dir Notizen, wenn du es brauchst. Auch wenn du dir nicht sofort alles merken wirst, zeigst du so, dass du lernwillig und aufgeschlossen bist. 

  • Mach dir nicht zu viel Druck: 

    Jeder hat mal den ersten Arbeitstag und jeder ist dabei nervös. Solange du dich nicht verstellst und dein Bestes gibst, werden deine neuen Kollegen Verständnis für deine Situation haben. Die ersten Tage im Job sind dazu da, dich in die Firma einzugliedern - und das dauert meist länger, als nur ein paar Stunden. 

#hokifyexpertentipp: Wenn du dir unsicher bist, stell Fragen! Egal ob es sich um die Arbeit selbst handelt oder um rechtliche Aspekte: finde jemanden, der dir deine Fragen beantworten kann oder finde heraus, wo du nachsehen kannst. Viele Unternehmen haben sogar ein internes Wiki oder ein Handbuch, in dem Prozeduren, Abläufe und Ansprechpartner festgehalten sind. 

Sozialversicherung 

Verdienst du mehr als 450€ im Monat (egal ob durch einen oder mehrere Jobs) und nicht selbstständig bist, bist du sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass du Sozialversicherungsbeiträge abführen musst (bzw. diese direkt von deinem Arbeitgeber abgeführt werden) und dass du dementsprechend sozialversichert bist. Die deutsche Sozialversicherung setzt sich aus fünf Zweigen zusammen: 

  • Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Existenzsicherung im Fall von Arbeitslosigkeit 

  • Gesetzliche Rentenversicherung: Absicherung im Alter 

  • Gesetzliche Krankenversicherung: Absicherung im Fall von Krankheit und notwendiger medizinischer Versorgung  

  • Gesetzliche Unfallversicherung: Absicherung im Fall von einem (Arbeits-)Unfall 

  • Gesetzliche Pflegeversicherung: Dauerhafte Absicherung und finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen 

Hast du also einen Unfall bei der Arbeit oder wirst arbeitslos, greift die Sozialversicherung und dir wird (zumindest für eine gewisse Zeit) weiterhin Geld ausbezahlt. 

#hokifyexpertentipp: Die Unfallversicherung gilt für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten. Verletzt du dich also beispielsweise in deiner Freizeit beim Sport, ist das von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt. Es kann also sinnvoll sein, sich auch eine private Unfallversicherung zuzulegen, um in diesem Fall trotzdem versichert zu sein. 

Probezeit

Die Probezeit soll es dir und deinem Arbeitgeber ermöglichen, euch gegenseitig kennenzulernen. In der Probezeit kannst du herausfinden, ob deine Aufgaben zu dir passen und ob du dich im Team wohlfühlst. Diese Zeit darf nicht länger als sechs Monate dauern und kann jederzeit sowohl von dir als auch von deinem Arbeitgeber aufgelöst werden. Die Kündigungsfrist beträgt dabei zwei Wochen. Manche Tarifverträge verkürzen die Kündigungsfrist in der Probezeit noch zusätzlich. Doch egal wie lang die Probezeit, der Kündigungsschutz (Dein Arbeitgeber muss einen Grund für die Kündigung angeben) greift erst nach sechs Monaten. Auch der volle Urlaubsanspruch kann erst nach sechs Monaten geltend gemacht werden - davor hast du anteiligen Urlaub. 

Wettbewerbsverbot 

Während deines Arbeitsverhältnisses ist es dir nicht erlaubt, deinem Arbeitgeber ohne dessen Einverständnis Konkurrenz zu machen. Du darfst also beispielsweise wenn du bei einem Friseursalon angestellt bist, nicht nebenbei deine Dienstleistung anbieten, ohne dass dein Arbeitgeber Bescheid weiß und eingewilligt hat. 

Grundsätzlich endet das Wettbewerbsverbot mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Es kann jedoch ein weiterführendes Wettbewerbsverbot vereinbart werden. Dafür muss ein triftiger Grund (z.B. der Schutz von Betriebsgeheimnissen) vorliegen und der ehemalige Arbeitgeber muss das Verbot durch eine monatliche Zahlung an den ehemaligen Arbeitgeber ausgleichen.  Dieses Wettbewerbsverbot darf maximal für 2 Jahre aufrecht gehalten werden. 

Arbeitszeitmodelle

Die Normalarbeitszeit beträgt bei Vollzeitbeschäftigten je nach Tarifvertrag zwischen 37,5 und 40 Stunden pro Woche und acht Stunden am Tag. Teilzeitbeschäftigte arbeiten je nach Vereinbarung weniger. Verschiedene flexible Arbeitszeitmodelle bieten Lösungen, bei denen die Normalarbeitszeit adaptiert oder verändert wird. Für eine Vier-Tage-Woche, die immer beliebter wird, kann die Normalarbeitszeit auf zehn Stunden pro Tag erweitert werden. Bei Gleitzeit steht es dir frei, wann du mit der Arbeit beginnst und endest, solange du deine tägliche Arbeitszeit einhältst, wobei oft eine Kernarbeitszeit (beispielsweise von 10:00 bis 15:00) vereinbart wird, in der du immer arbeitest. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, deine Arbeitszeit zu dokumentieren. Um Komplikationen zu vermeiden und einen Nachweis für deine Arbeitszeit zu haben, solltest du deine Arbeitszeit immer in einer (digitalen) Liste mitschreiben - inklusive Pausen, Überstunden und Mehrarbeitszeit.

Überstunden

Wenn du mehr arbeitest, als vertraglich vereinbart ist, sind die geleisteten Stunden Überstunden. Grundsätzlich kann dein Arbeitgeber Mehrarbeit anordnen, wenn es für den Betrieb notwendig (Krankheitswelle, Urlaubszeit, Sonderprojekte etc.) und für den Arbeitgeber zumutbar ist. Du als Arbeitnehmer hast nur dann einen Anspruch auf Ausgleich für Überstunden, wenn du dies deinem Arbeitgeber vorab mitgeteilt hast. 

Es gibt keine gesetzliche Regelung darüber, wie Überstunden abgegolten werden. Das wird im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt. Grundsätzlich kannst du Überstunden entweder durch Geld oder Zeit ausgleichen. In vielen Verträgen findet sich ein Zuschlag von 25% für Überstunden: arbeitest du also eine Stunde mehr, bekommst du das 1,25-fache ausgezahlt oder kannst dir 75 Minuten Zeitausgleich nehmen. Langfristig gesehen kannst du auch so viele Überstunden ansparen, dass du für eine gewisse Zeit nicht mehr arbeiten musst. Das solltest du jedoch immer vorab mit deinem Arbeitgeber abklären. 

Ruhezeiten

Wenn du mehr als sechs Stunden am Tag arbeitest, musst du mindestens eine halbe Stunde Ruhepause nehmen. Bei neun Stunden erhöht sich die Pausenzeit auf 45 Minuten. Diese Zeit zählt nicht zur Arbeitszeit und wird dementsprechend (außer es ist im Vertrag anders geregelt) nicht entlohnt. Die tägliche Ruhezeit beginnt nach deinem Arbeitsende und dauert bis zum nächsten Arbeitsbeginn. Sie muss im Normalfall mindestens elf Stunden dauern, darf jedoch in Sonderfällen oder durch vertragliche Regelungen auf acht Stunden reduziert werden. Für die Gastronomie und Hotellerie gibt es Sonderregelungen. 

Schichtarbeit

Schichtarbeit bedeutet, dass ein Arbeitsplatz an demselben Arbeitstag von mehreren Arbeitnehmern abwechselnd eingenommen wird. Das ist zum Beispiel oft in Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Fabriken der Fall, wo rund um die Uhr gearbeitet wird. Es gilt jedoch auch im Verkehr oder bei Einsatzdiensten wie der Polizei.  Für die Schichtarbeit gibt es zusätzliche Regelungen, die Ruhezeiten, Tagesarbeitszeit und Wochenendruhezeit betreffen. 

Nachtarbeit und Arbeiten am  Sonntag und Feiertag

Nachtarbeit ist im jeweiligen Arbeitsvertrag geregelt, ist jedoch meist die Arbeit, die zwischen 23:00 und 06:00 geleistet wird. Ob und in welchem Ausmaß ein Zuschlag für Nachtarbeit ausbezahlt wird, bestimmt auch der jeweilige Arbeitsvertrag. Dein Arbeitgeber darf Nachtarbeit anordnen, wenn du volljährig bist - dafür braucht es keine Genehmigung oder zwingendes Ereignis. 

Grundsätzlich müssen Sonn- und Feiertage für Arbeitnehmer zwischen 0:00 und 24:00 frei sein. In einigen Branchen gibt es jedoch Sonderregelungen, beispielsweise in der Gastronomie, Not- und Rettungsdiensten oder der Pflege. Hier darf Sonn- und Feiertags gearbeitet werden, jedoch muss der Ruhetag innerhalb von acht Tagen durch einen anderen freien Tag ausgeglichen werden. 

Die Arbeitszeiten erklärt: Überstunden, Ruhezeiten, Nachtarbeit und Schichtarbeit

Arbeitsalltag

Willkommen im Alltag! Auch hier gibt es Dinge, die du im Hinterkopf behalten solltest - besonders wenn es um Besonderheiten wie Krankenstand, Urlaub und Dienstreisen geht. Weißt du beispielsweise, was der Unterschied zwischen einer Krankmeldung und einer Krankschreibung ist? Wir haben die wichtigsten Punkte rund um Krankschreibung, Urlaubsanspruch und Gesundheit am Arbeitsplatz für dich zusammengefasst. 

Krankenstand

Wenn du krank und damit arbeitsunfähig bist, hast du die Verpflichtung, deinen Arbeitgeber unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Meist passiert das bei deinem direkten Vorgesetzten oder der Personalabteilung. Wenn du deine Arbeitsunfähigkeit nicht durch grobe Fahrlässigkeit verschuldet hast (z.B. durch einen Unfall während du alkoholisiert Auto gefahren bist), hast du grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung für 42 Tage bzw. 6 Wochen durch deinen Arbeitgeber. Bist du länger als 42 Tage wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig, springt die Krankenkasse ein und zahlt dir bis zu 90% deines Netto-Einkommens als Krankengeld aus. Bist du aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig, hast du, unabhängig davon, wie lange du schon bei deinem Arbeitgeber beschäftigt bist, Anspruch auf bis zu acht Wochen Entgeltfortzahlung. 

  • Krankmeldung: Das ist die Meldung, mit der du dich bei deinem Arbeitgeber krank meldest. Dafür gibt es keine formalen Vorlagen, es wird jedoch empfohlen, die Krankmeldung schriftlich einzubringen. 

  • Krankschreibung: Die schriftliche Bestätigung deines Arztes über deine Arbeitsunfähigkeit. Diese muss spätestens am vierten Tag des Krankenstands vorlegen, es kann jedoch auch vereinbart werden, dass du schon früher ein ärztliches Attest bringen musst. 

#hokifyexpertentipp: Du musst deine Erkrankung nach einer Woche deiner gesetzlichen Krankenkasse melden - so verhinderst du Lücken zwischen der Entgeltfortzahlung deines Arbeitgebers und dem Krankengeld der Krankenkasse. 

Urlaub 

In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub im Arbeitsjahr. Das bedeutet, die Anzahl deiner Arbeitstage hängt davon ab, wie viele Tage in der Woche du arbeitest: 

  • 6-Tage-Woche: 24 Urlaubstage

  • 5-Tage-Woche: 20 Urlaubstage

  • 4-Tage-Woche: 16 Urlaubstage

  • 3-Tage-Woche: 12 Urlaubstage 

  • 2-Tage-Woche: 8 Urlaubstage

  • 1-Tag-Woche: 4 Urlaubstage 

Bist du unter 18 Jahre alt, stehen dir mehr Urlaubstage zu. Auch wenn du nur halbtags oder Teilzeit arbeitest, steht dir anteilsmäßig dieselbe Menge von Urlaubstagen zu, wie wenn du Vollzeit arbeiten würdest. Hast du einen neuen Job, hast du erst nach 6 Monaten Anspruch auf dein volles Urlaubs Pensum. Davor hast du Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden Monat, den du im Unternehmen arbeitest. 

Beispiel: Du arbeitest seit 3 Monaten 3 Tage in der Woche bei einem Café als Kellner. Das bedeutet, dass du derzeit Anspruch auf 3 Urlaubstage hast:

Gesamturlaub: 3 x 4 = 12
1/12 von 12 = 1 

3 Monate x 1 = 3 Urlaubstage

Grundsätzlich müssen sowohl du als auch dein Arbeitgeber dem beantragten Urlaub zustimmen. In vielen Betrieben gibt es zu den arbeitsintensiven, oft saisonalen Peakzeiten Urlaubssperren, diese werden jedoch meist zeitgerecht kommuniziert. Krankheitstage gelten grundsätzlich nicht als Urlaubstage, sondern fallen unter Krankenstand.

#hokifyexpertentipp: Für besondere Lebensereignisse, wie Hochzeit, Todesfall oder Geburt deines Kindes, kannst du auch Sonderurlaub beantragen. Das sind zusätzliche freie Tage, die dir für unverschuldete, persönliche Dienstverhinderungen von kurzer Dauer zustehen.

Homeoffice

Seit der Pandemie nicht mehr aus dem arbeitsalltag wegzudenken ist Homeoffice, also das Arbeiten von zu Hause oder einem anderen Ort als deinem Arbeitsplatz. Sowohl du als auch dein Arbeitgeber, müssen dem Homeoffice zustimmen - du kannst also weder einseitig verlangen, noch dazu gezwungen werden, von zu Hause aus zu arbeiten. Homeoffice sollte immer schriftlich vereinbart werden. Ob dein Arbeitgeber sich an den Kosten für die Homeoffice-Materialien (Laptop, Bildschirm etc.) beteiligt, hängt vom Arbeitgeber ab. Verrichtest du tatsächlich Telearbeit (=du arbeitest regelmäßig für eine bestimmte Zeit nicht im Büro), muss dein Arbeitgeber dir einen Arbeitsplatz zu Hause einrichten und auch auf dessen Sicherheit überprüfen. Arbeitest du jedoch mobil, also beispielsweise mit einem Laptop, gilt diese Regelung nicht. Das Arbeitsschutzgesetz gilt jedoch in beiden Fällen weiterhin. 

#hokifyexpertentipp: So cool Homeoffice sein kann, so schwierig kann es manchmal auch sein. Wir haben dir alle Vor- und Nachteile des Homeoffice zusammengefasst, geben dir 5 Tipps zum erfolgreichen Arbeiten von zu Hause und zeigen dir ein paar richtig smarte Homeoffice-Gadgets!

Gesundheit & Sicherheit am Arbeitsplatz 

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Gefahren für deine Gesundheit oder Sicherheit am Arbeitsplatz zu minimieren. Das bedeutet beispielsweise, dass alle Maschinen regelmäßig geprüft und gewartet werden müssen oder dass die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden. Außerdem müssen Gefahren für dich als Arbeitnehmer soweit möglich verhindert werden. Ist es nicht möglich, die Gefahr vollständig zu verhindern, muss dir kostenlos eine passende Schutzausrüstung vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Besonders bei körperlich anstrengenden Jobs, aber auch bei Büroarbeit solltest du darauf achten, dich ergonomisch zu bewegen und regelmäßige Pausen zu machen. 

Auch deine psychische Gesundheit ist wichtig! Es kann, besonders in Berufen mit anderen Menschen, schnell vorkommen, dass du zu viel gibst. Es ist wichtig, für deine Patienten, Kunden und Partner da zu sein, doch es ist noch wichtiger, sich Pausen zu nehmen und klare Grenzen zu ziehen. Auch Stress ist ein Risikofaktor: Bist du zu lange Zeit zu großem Stress ausgesetzt, kannst du in ein Burnout rutschen. Als Burnout bezeichnet man einen Zustand tiefer emotionaler, geistiger und körperlicher Erschöpfung. Anzeichen dafür sind oft ein Gefühl der Leere, keine Motivation und sozialer Rückzug. Wenn du das Gefühl hast, nicht mehr zu können oder nicht mehr weiter zu wissen, solltest du dir professionelle Hilfe, zum Beispiel von einem Psychologen oder einem Arbeitsmediziner, holen. 

Kündigung & Arbeitslosigkeit

Time to say Goodbye: es gibt eine Vielzahl an Gründen, weshalb ein Arbeitsverhältnis zu einem Ende kommt. In jedem Fall müssen dabei einige Ansprüche, Fristen und Rechte beachtet werden. Um ein Arbeitsverhältnis zu beenden, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Wir erklären dir in aller Kürze das Wichtigste zu: 

  • Ordentliche Kündigung und Kündigungsfrist

  • Fristlose Kündigung

  • Aufhebungsvertrag

  • Abfertigung 

Ordentliche Kündigung & Kündigungsfrist  

Eine Kündigung ist immer einseitig, also entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer ausgehend. Die andere Partei kann die Kündigung dementsprechend auch nicht verhindern, indem sie sich zum Beispiel weigert, diese anzuerkennen, sondern muss die Kündigung akzeptieren. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, persönlich unterschrieben werden und ist meist an bestimmte Fristen, wie die Kündigungsfrist, gebunden. Die Kündigungsfrist definiert den Zeitraum, der zwischen der Kündigung und dem letzten Arbeitstag liegt. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt mindestens zwei Wochen und hängt davon ab, wer die Kündigung ausspricht und wie lange das Arbeitsverhältnis zuvor gedauert hat. Eine ordentliche Kündigung muss die folgenden Punkte erfüllen:

  • Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen (Brief, E-Mail) 

  • Eine Kündigung muss datiert und persönlich unterschrieben sein (die Unterschrift darf nicht vorab digital eingescannt worden sein)

  • Sowohl Empfänger als auch Absender müssen inklusive Titel und Anschrift im Briefkopf angeführt werden

  • Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber muss ein Kündigungsgrund angegeben werden

  • Die Kündigung muss eindeutig formuliert sein (“Ich kündige..” statt “Ich würde gerne kündigen wollen”) 

Fristlose Kündigung 

Eine fristlose Kündigung ist eine außerordentliche Kündigung, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden kann und sofort in Kraft tritt. Für eine außerordentliche Kündigung muss ein “wichtiger Grund” vorliegen, der das Arbeitsverhältnis nicht länger zumutbar sein lässt. Das kann beispielsweise Diebstahl, geschäftsschädigendes Verhalten, sexuelle Belästigung oder grobe Beleidigung sein. In diesem Fall endet das Dienstverhältnis sofort und der Arbeitnehmer muss mit einer Sperre des Arbeitslosengeldes für eine bis zwölf Wochen rechnen. 

#hokifyerklärt: Eine außerordentliche Kündigung muss nicht immer fristlos sein, sondern liegt immer dann vor, wenn eine Kündigung aufgrund der tariflichen oder vertraglichen Bestimmungen nicht möglich ist. Sie kann auch die Kündigungsfrist berücksichtigen. Eine fristlose Kündigung ist jedoch immer außerordentlich.  

Aufhebungsvertrag 

Bei einer einvernehmlichen Auflösung wird gemeinsam vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Ende des Arbeitsverhältnisses vereinbart. Der Vorteil hier ist, dass der Zeitpunkt frei wählbar ist und auch zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden können. Kündigungsfristen müssen dabei nicht eingehalten werden. 

Abfindung 

Die Abfertigung ist eine einmalige Zahlung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Wirst du gekündigt, kannst du versuchen, eine Abfindung vom Unternehmen auszuhandeln. Diese fällt unter die Sonderzahlungen. Viele Unternehmen zahlen “freiwillig” Abfertigungen, um eine Einigung zu erzielen und so Kündigungsklagen zu entgehen. 

Arbeitslosigkeit

Du gilst als arbeitslos, wenn du nach Beendigung eines Dienstverhältnisses oder der Selbstständigkeit noch keine neue Beschäftigung gefunden hast. Die Bundesagentur für Arbeit ist eine Einrichtung, die dir bei der Jobsuche und Neuorientierung helfen kann. Um Arbeitslosengeld zu erhalten, musst du dich bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos melden. 

  • Arbeitssuchend: Du bist auf der Suche nach einem neuen Job. Das sagt nichts über deinen derzeitigen Arbeitsstatus aus - du kannst dabei sowohl arbeitslos oder noch in einem Job sein. Wenn du weißt, dass du deinen Job verlieren oder kündigen wirst, solltest du dich umgehend arbeitssuchend melden. Das ersetzt jedoch nicht die Arbeitslosenmeldung. 

  • Arbeitslos: Du arbeitest gar nicht oder weniger als 15 Stunden pro Woche, stehst für Arbeitsvermittlung zur Verfügung und bemühst dich auch selbst, eine neue Stelle zu finden. Du musst dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden, um Nachteile zu verhindern. 

Ob du einen  Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, kommt darauf an, wie lange du bereits arbeitslosenversichert gearbeitet hast und ob du arbeitswillig, arbeitsfähig und vermittelbar bist. Im Wesentlichen gelten die folgenden Voraussetzungen: 

  • Du erfüllst die Anwartschaftszeit. Das bedeutet meist, dass du in den 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in einem oder mehreren Jobs versicherungspflichtig beschäftigt warst.

  • Du hast dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.

  • Du hast derzeit keinen Job, kannst aber eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben (mind. 15 Stunden pro Woche)

  • Du suchst eine versicherungspflichtige Beschäftigung und arbeitest dabei mit der Agentur für Arbeit zusammen.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird individuell berechnet und hängt von der Höhe deines Brutto-Gehalts in den letzten 12 Monaten ab. Wie lange du Arbeitslosengeld erhältst, hängt von deinem Alter ab: bist du unter 50 Jahre alt und warst mindestens 24 Monate versicherungspflichtig, kannst du bist zu 12 Monate Arbeitslosengeld beziehen. Bei älteren Personen erhöht sich die mögliche Maximaldauer auf bis zu 24 Monate, allerdings musst du dafür auch mindestens 48 Monate versicherungspflichtig gewesen sein. 

Neben dem “normalen” Arbeitslosengeld gibt es in Deutschland auch das “Arbeitslosengeld II”, umgangssprachlich auch Hartz 4 genannt. Dieses steht dir zu, wenn du keinen Anspruch (mehr) auf normales Arbeitslosengeld hast, aber in Deutschland lebst, mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kannst und entweder du selbst oder jemand in deiner Familie hilfebedürftig ist. 

Rente 

Um eine Pension zu beziehen, also im Ruhestand weiterhin monatliches Einkommen zu haben, musst du das gesetzliche Pensionsantrittsalter erreicht haben und die Mindestversicherungsdauer erfüllen. In Deutschland sind die Voraussetzungen wie folgt:

  • Bist du nach dem 01.01.1964 geboren, musst du 67 Jahre alt sein, um in Rente gehen zu können. Bist du davor geboren, kannst du (je nach deinem genauen Geburtsdatum) zwischn 65 und 67 Jahren in Rente gehen. 

  • Du musst mindestens 5 Jahre in Deutschland rentenversichert (=sozialversichert) gewesen sein. 

Menschen, die länger als 45 Jahre versichert waren, dürfen schon vorzeitig in Rente gehen - derzeit mit 65 Jahren. Du darfst während deiner Pension unbegrenzt dazuverdienen, dein Rentenanspruch bleibt derselbe. 

#hokifyexpertentipp: Es ist nie zu früh, sich Gedanken um die Pension zu machen. Viele Menschen investieren Geld, sparen mit Sparprodukten oder haben nebenbei noch eine eigene Pensionsversicherung. Oft wird auch eine zusätzliche Pensionsversicherung von Unternehmen für ihre Mitarbeiter abgeschlossen. 

Professionelles Verhalten

Was professionell ist und was nicht, liegt meist im Ermessen des Unternehmens. Während es in einem kleinen Unternehmen mit flachen Hierarchien ganz normal sein kann, dass sich von der Geschäftsführerin bis zur Praktikantin alle duzen, kann ein falsches "Du" in einem Konzern eine Welle der Empörung auslösen. Generell kannst du dich immer gut an deinen Kolleginnen orientieren und dein Auftreten den im Unternehmen üblichen Gewohnheiten anpassen. Du solltest dabei jedoch immer gepflegt aussehen, ganz egal welcher Dresscode in deinem Unternehmen herrscht. Pünktlichkeit und ein freundliches, offenes Auftreten sind für die meisten Jobs ebenfalls eine Voraussetzung. In unserem Business-Knigge findest du alle Informationen zu professionellem Verhalten am Arbeitsplatz.

Diskriminierung & Sexuelle Belästigung

Sowohl Diskriminierung als auch sexuelle Belästigung kommen am Arbeitsplatz leider immer wieder vor. Beides ist aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in Deutschland verboten und kann finanzielle und strafrechtliche Folgen mit sich ziehen. Das Gleichbehandlungsgesetz besagt, dass niemand aufgrund einer der folgenden Eigenschaften benachteiligt werden darf

  • Alter

  • Behinderung 

  • Ethnische Zugehörigkeit (Hautfarbe, Herkunft....)

  • Geschlecht

  • Sexuelle Orientierung 

  • Religion oder Weltanschauung

Wird jemand aufgrund einer dieser Eigenschaften benachteiligt, liegt Diskriminierung vor.

Wenn du von Diskriminierung betroffen bist oder Diskriminierung am Arbeitsplatz beobachtet hast, kannst und sollst du dich dagegen wehren. Normalerweise ist der erste Schritt, direkt mit dem Täter zu sprechen und ihn darauf hinzuweisen, dass sein Verhalten unangebracht uns inakzeptabel ist. Oft nehmen Menschen Dinge unterschiedlich wahr und persönliche Grenzen sollten klar kommuniziert werden, bevor du zu weiteren Maßnahmen greifst. Wenn sich dadurch Nichts ändert oder du Angst vor einer Verschlimmerung der Situation hast, gibt es Ansprechpartner im Betrieb, an die du dich wenden kannst (Team Leads, Betriebsräte, Betriebsärzte, Frauenbeauftragte…). Oder du suchst dir außerbetrieblich Hilfe bei der Antidiskriminierungsstelle

Julia ist gut darin, die Schwerkraft auszutricksen und schlecht darin, den Weg ohne Google Maps zu finden. Ihre Leidenschaft für Sprache und hat sie über die Tourismusindustrie zur Kommunikationsbranche geführt, wo sie ein Masterstudium in Digital Marketing und Kommunikation absolviert hat. In den hokify Karriere-Tipps versorgt sie dich regelmäßig mit den wichtigsten Tipps, Tricks und Infos rund um den Arbeitsalltag (inklusive dessen rechtlichen Regelungen) und den Arbeitsmarkt, damit du hoffentlich informierter in dein Berufsleben startest, als sie es anfangs war.

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