Zwei oder mehr (Mini)jobs - das musst du beachten

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Aktualisiert: 11.07.2023 Lesedauer: ca 3min

Frau bei ihrem Minijob im Lokal

Ein Job reicht nicht, um die Rechnungen zu bezahlen? Oder du willst einfach ein wenig mehr Abwechslung in deinem Arbeitsalltag? Vielleicht sind 2 Jobs für dich lukrativer als einer oder du bist Studentin und möchtest 2 Minijobs ausüben? Wir haben dir alle Informationen zu Versicherung, Steuern und Meldepflicht bei 2 Jobs oder mehreren Minijobs zusammengefasst. 

Was ist ein Minijob? 

Ein Minijob, auch 520-Euro-Job oder geringfügiger Job, ist ein Job, bei dem du nicht mehr verdienst, als 520€ im Monat beziehungsweise 6.240€ im Jahr. Dieser Job ist lohnsteuerfrei und nicht sozialversichert, sondern nur rentenversichert, wobei du dich auch davon befreien lassen kannst. Das bedeutet, dass du weniger bzw. keine Abzüge von deinem Bruttogehalt hast. Das gilt jedoch nur, wenn du keinen Hauptberuf hast, der versteuert wird. 

#hokifyexpertentipp: Ist deine Arbeitsbeschäftigung kurzfristig, also maximal 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage lang, zählt sie ebenfalls als Minijob und nicht als Mehrfachbeschäftigung. 



2 oder mehr Minijobs 

Grundsätzlich kannst du so viele Minijobs ausüben, wie du möchtest, solange dein gesamter Verdienst die Geringfügigkeitsgrenze von 520€ im Monat nicht überschreitet. Hast du zwei oder mehr Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgeberinnen, wird dein Gehalt aus allen Minijobs zusammengerechnet. Bist du mit allen Jobs gemeinsam unter der 520€-Grenze, musst du keine Steuern oder Sozialversicherung bezahlen. Überschreitet dein Gesamteinkommen die monatliche 520€-Euro-Grenze, wird es besteuert wie ein normaler Job und du bist sozialversicherungspflichtig. 

#hokifyexpertentipp: Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind tariflich bestimmte Zahlungen, die vorhersehbar und regelmäßig sind. Deswegen zählen auch sie zum Verdienst hinzu. Unvorhersehbare Einmalzahlungen, zum Beispiel Prämien für besondere Leistungen zählen nicht dazu. Verdienst du also genau 520€ im Monat und bekommst Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld, liegt kein Minijob, sondern ein versicherungspflichtiger Job vor. Du musst also zur Sozialversicherung angemeldet werden. 


Verrichtest du mehrere unterschiedliche Tätigkeiten für eine Arbeitgeberin, zählt dies meist als ein versicherungspflichtiger Job und nicht als mehrere Minijobs. Arbeitest du also beispielsweise in einem Betrieb, sowohl im Verkauf als auch in der Produktion, ist das ein Beschäftigungsverhältnis und nicht zwei. Auch wenn du beispielsweise an zwei verschiedenen Standorten für dieselbe Arbeitgeberin arbeitest, zählt deine Arbeit als ein Beschäftigungsverhältnis. 

Beispiel 1: 
Du arbeitest als Barkeeperin in zwei verschiedenen Bars. In Bar 1 verdienst du 220€ im Monat, in Bar 2 beträgt dein Gehalt 300€. Nachdem du insgesamt 520€ verdienst, sind beide Jobs steuer- und sozialversicherungsfrei. 

Beispiel 2: 
Du arbeitest als Nachhilfelehrerin bei zwei verschiedenen Nachhilfeinstituten. Bei Institut A verdienst du 400€ im Monat, bei Institut B 200€. Obwohl beide Minijobs als solche die 520€-Grenze nicht überschreiten, verdienst du insgesamt 600€, was über der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Deswegen sind beide Jobs sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, was bedeutet, dass du Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst. 

#hokifyexpertentipp: Als Studentin hast du noch eine zusätzliche Beschränkung, wenn du mehrere Jobs gleichzeitig annehmen möchtest: Du darfst innerhalb eines Zeitjahres (also einem Zeitraum von 12 Monaten, nicht zwangsläufig das Kalenderjahr) nur 26 Wochen mehr als 20 Wochenstunden arbeiten, da du sonst den Status als “ordentliche Studentin” verlierst. 



Ein Vollzeit- oder Teilzeitjob und ein Minijob 

Die Gesetzeslage erlaubt dir einen steuerfreien Minijob neben deinem steuerpflichtigen Hauptjob. Das bedeutet, dass du auch mit einem normalen Job einen Minijob nebenbei ausüben kannst, um dein Einkommen zu verbessern. Möchtest du zwei Minijobs neben deinem steuerpflichtigen Hauptjob ausüben, bleibt einer von beiden steuer- und sozialversicherungsfrei, während der andere zu deinem Gehalt aus deinem Hauptjob hinzugezählt wird. Der zusätzliche Minijob wird dann (abgesehen von der Arbeitslosenversicherung) steuer- und versicherungspflichtig. 

#hokifyexpertentipp: Unter gewissen Umständen kann es dir erlaubt sein, zwei oder mehr Minijobs neben deinem Hauptjob auszuüben. Das ist beispielsweise der Fall, wenn du in Elternzeit bist, Sozialhilfe oder Bürgergeld erhältst oder freiwilligen Wehrdienst leistest. 



Zwei oder mehr Teilzeitjobs 

Natürlich ist es auch möglich, einen Teilzeitjob neben deinem Vollzeitjob oder mehrere Teilzeitjobs auszuüben. Du solltest jedoch immer auf den Vertrag der Arbeitsverhältnisse achten - manchmal gibt es Konkurrenzklauseln oder die Bestimmung, dass du deine Arbeitgeberin zumindest über deinen zweiten Job informieren musst. Zusätzlich musst du beiden Arbeitgeberinnen die Informationen über den anderen Job zukommen lassen, die zur Anmeldung der Sozialversicherung notwendig sind. Außerdem musst du darauf achten, dich trotzdem an Arbeitsbestimmungen zu halten: du darfst also weder die Maximalarbeitszeit (durchschnittlich 48h pro Woche, 8 Stunden am Tag) überschreiten noch Ruhezeiten oder Feiertagsruhe ignorieren. Außerdem sollte dein Urlaub so koordiniert sein, dass dein Urlaub bei einer der beiden Arbeitgeberinnen auch wirklich als Erholung genutzt werden kann und du nicht in dieser Zeit bei deiner anderen Arbeitgeberin arbeitest. Bei der Steuererklärung musst du außerdem alle Einkommensarten angeben und versteuern. Hier kann eine Steuerberaterin oder ein Lohnsteuerhilfeverein hilfreich sein. 

Fazit 

Grundsätzlich spricht Nichts dagegen, einen oder mehrere Nebenjobs, auch in Form von Minijobs, anzunehmen. Bei der Versicherung und Besteuerung müssen jedoch vor allem bei Minijobs einige Aspekte beachtet werden. Die Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 520€ darf bei Minijobs nämlich nicht überschritten werden - auch in Summe nicht. Hast du mehr als einen Minijob neben deinem versicherungspflichtigen Hauptjob, zählt der zweite Minijob zu deinem versicherungspflichtigen Einkommen und ist somit nicht mehr versicherungs- und steuerfrei. Generell gilt: Du solltest deine Mehrfachbetätigung immer bei beiden Arbeitgeberinnen melden und musst dich auch mit mehreren Jobs an arbeitsrechtliche Bestimmungen halten. 

Julia ist gut darin, die Schwerkraft auszutricksen und schlecht darin, den Weg ohne Google Maps zu finden. Ihre Leidenschaft für Sprache und hat sie über die Tourismusindustrie zur Kommunikationsbranche geführt, wo sie ein Masterstudium in Digital Marketing und Kommunikation absolviert hat. In den hokify Karriere-Tipps versorgt sie dich regelmäßig mit den wichtigsten Tipps, Tricks und Infos rund um den Arbeitsalltag (inklusive dessen rechtlichen Regelungen) und den Arbeitsmarkt, damit du hoffentlich informierter in dein Berufsleben startest, als sie es anfangs war.

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Alle Personenbezeichnungen sind demnach geschlechtsneutral zu verstehen.

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