Arbeitszeit: Pausen, Überstunden, Nachtarbeit und mehr!

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Aktualisiert: 15.04.2024 Lesedauer: ca 6min

Arbeiter Asphalt

Darfst du mehr als 8 Stunden pro Tag arbeiten? Musst du deine Überstunden selbst notieren oder macht das deine Arbeitgeberin? Und wie lange darf deine Pause überhaupt sein? Die Arbeitszeit kann viele Fragen aufwerfen. Damit du dich nicht ewig mit dem Arbeitszeitgesetz auseinandersetzen musst, haben wir alles, was du zur Arbeitszeit wissen musst, für dich zusammengefasst: Normalarbeitszeit, Ruhepausen, Sonntags-, Nachts- und Feiertagsarbeit und mehr! 

Normalarbeitszeit 

Das Arbeitszeitgesetz schreibt vor, wie viel du als Arbeitnehmerin arbeiten darfst und welche Pflichten deine Arbeitgeberin hat. Die Normalarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte liegt zwischen 37,5 und 40 Stunden pro Woche. Das sind bei 8 Stunden pro Tag insgesamt 40 Stunden für eine 5-Tage Woche oder 48 Stunden für eine 6-Tage-Woche. In manchen Fällen kann die Arbeitszeit auch auf 10 Stunden pro Tag, also 60 Stunden pro Woche, verlängert werden. Ist das der Fall und der Arbeitstag ist länger als 8 Stunden pro Tag, darf in den nächsten Tagen nur weniger gearbeitet werden. Arbeitnehmerinnen dürfen nämlich innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen nicht mehr als 8 Stunden im Durchschnitt arbeiten. Deine fixen Arbeitszeiten inklusive Pause müssen in deinem Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten sein. Der Tarifvertrag hat auch starken Einfluss auf deine Arbeitszeit und kann in vielen Fällen andere Uhrzeiten oder Stunden, die man arbeiten darf, vorsehen. Checke am besten sowohl deinen Tarifvertrag als auch deinen Arbeitsvertrag ab. Dein Arbeitsvertrag darf dich im Vergleich zum Tarifvertrag nicht benachteiligen. 

#hokifyexpertentipp: Teilzeitbeschäftigte arbeiten je nach Vereinbarung weniger. Alles zur Teilzeitarbeit findest du hier. 

Unterschiedliche Arbeitszeitmodelle

Das Arbeitszeitgesetz ermöglicht eine Vielzahl von Arbeitszeitmodellen. Zum Beispiel Modelle mit flexibler Arbeitszeit, bei denen die Arbeitsleistung innerhalb eines vereinbarten Zeitraums nach bestimmten Regeln erbracht wird. Eine andere Möglichkeit ist die sogenannte Vertrauensarbeitszeit, bei der grundsätzlich auf eine genaue Überprüfung der Arbeitszeiten durch den Arbeitgeber verzichtet wird. Unabhängig vom gewählten Arbeitszeitmodell ist der Arbeitgeber verpflichtet, sicherzustellen, dass die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Dazu gehören beispielsweise die Einhaltung der täglichen Höchstarbeitszeit und die Gewährung von Pausenzeiten. Daher gibt es die Arbeitszeitaufzeichnung

Gleitzeit

Die Gleitzeit ist eine Sonderform des Normalarbeitszeitmodells, bei der du nur zu einer bestimmten Kernarbeitszeit immer arbeiten musst und dir sonst selbst einteilen kannst, wann du arbeitest. Gleitzeitarbeit muss mit deiner Arbeitgeberin vereinbart werden und schriftlich festgehalten sein. Dabei müssen folgende Punkte inkludiert werden: 

  • Dauer der Gleitzeit (z.B. Monat, Quartal, Jahr…)

  • zeitlicher Rahmen (z.B. von 9 bis 20 Uhr) 

  • Kernarbeitszeit

  • Wöchentliche Höchstarbeitszeit

  • Überstunden 

Beispiel: Du arbeitest als Büroassistenz in einem Großunternehmen. Deine Kernarbeitszeit ist zwischen 10:00 und 15:00, dein zeitlicher Rahmen liegt zwischen 7:00 und 20:00. Am Montag arbeitest du von 09:15 bis 18:15 mit einer Stunde Pause. Am Dienstag bist du schon um 07:30 im Büro und gehst um 16:00 mit einer halben Stunde Pause. Du kannst dir deine Arbeitszeit also frei einteilen, solange du immer während deiner Kernarbeitszeit arbeitest und nicht außerhalb deines zeitlichen Rahmens. 

Pausen und Ruhezeiten 

Wenn du mehr als 6 und weniger als 9 Stunden pro Tag arbeitest, ist ab der 6 Stunde eine Ruhepause von 30 Minuten verpflichtend. Du darfst nicht länger als 6 Stunden ohne Pause arbeiten. Ob du die vollen 30 Minuten eine Pause machst oder diese verteilst und z.B. in der 4ten Stunde 15 Minuten Pause machst und in der 6ten Stunde die verbleibenden 15 Minuten, ist dabei dir und deinem Arbeitgeber überlassen. Bei Arbeitstagen, die länger als 9 Stunden gehen, steht dir eine Pause von 45 Minuten zu. 

Nach jedem Arbeitstag muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden herrschen. Das heißt, du darfst erst 11 Stunden nach deiner letzten Schicht wieder arbeiten. Trotzdem gibt es viele Ausnahmen und Sonderfälle für Ruhezeiten, besonders für Berufe in der Medizin, Gastronomie und Verkehrsbetrieben. Diese Änderungen sind aber in den Tarifverträgen festgelegt und grundsätzlich muss jede Störung der Ruhezeit durch Ersatzruhetage ausgeglichen werden. 

Überstunden 

Von Überstunden wird gesprochen, wenn du mehr als die regelmäßige Arbeitszeit arbeitest. Mehrarbeit ist hingegen, wenn die gesetzliche oder tarifliche Höchstarbeitszeit überschritten wird. Deine Arbeitgeberin kann Überstunden nur dann anordnen, wenn sie auch im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt sind. Werden diese nicht in deinem Vertrag erwähnt, darf deine Arbeitgeberin auch keine Überstunden verlangen. Wenn deine Überstunden die gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes überschreiten, kannst du dich dagegen wehren und das melden. Grundsätzlich gibt es aber keine gesetzliche Regelung dafür, wie Überstunden abgegolten oder verzeichnet werden sollen. Das wird im Arbeits- und Tarifvertrag festgelegt, richte dich also danach. 

Nachtzeit und Nachtarbeit  

Nachtarbeit und Nachtzeit werden oft als Synonym verwendet, sind aber nicht dasselbe. Mit Nachtzeit ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr (in Bäckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr) gemeint, während Nachtarbeit die Arbeit ist, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Auch während der Nachtzeit gilt, dass nicht mehr als 8 Stunden pro Tag, oder in dem Fall pro Nacht, gearbeitet werden darf. Wird die Arbeitszeit auf 10 Stunden pro Tag verlängert, darf auch hier innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht mehr als durchschnittlich 8 Stunden pro Tag gearbeitet werden. Dein Arbeitgeber muss das berücksichtigen. Außerdem muss Nachtarbeit entweder mit einem Lohnzuschlag oder einem Freizeitausgleich entschädigt werden. Du darfst keine Doppelschicht, also sowohl eine Tages- als auch eine Nachtschicht,haben. 

Sonn- und Feiertage 

Sonn - und Feiertage müssen grundsätzlich frei sein. Allerdings nicht in jeder Branche, manche Branchen sind davon ausgeschlossen bzw. haben Sonderregelungen, die in den Tarifverträgen festgelegt sind. Branchen, in denen üblicherweise auch Sonntags und an Feiertagen gearbeitet wird, sind z.B. die Gastronomie oder Medizin. Deine Arbeitgeberin muss die Feiertagsarbeit aber innerhalb von 8 Wochen durch Ersatzruhetage ausgleichen. Arbeitest du an einem Sonntag, steht dir innerhalb von 2 Wochen ein Ersatzruhetag zu. Insgesamt müssen 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben. 

#hokifyexpertentipp: Auch deine Arbeitszeiten an Sonntagen, Feiertagen und Nachtarbeit müssen in deinem Arbeitsvertrag stehen. Checke also immer ab, ob dein Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag auch diese Fälle abdeckt. 

Aufzeichnungspflicht 

Deine Arbeitgeberin ist verpflichtet, deine Arbeitsleistung und deine (über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende) Arbeitszeit aufzuzeichnen. Diese Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren und die Arbeitszeiterfassung kann durch unterschiedliche Wege erfolgen, z.B. eine Stechuhr oder ein elektronisches System der Zeiterfassung. Auch im Home-Office muss deine Arbeitszeit dokumentiert werden, dafür wird die Arbeitszeitaufzeichnung von dir verlangt. 

Was zählt zur Arbeitszeit? 

Zählen Arzttermine und der Weg zur Arbeit auch schon als Arbeitszeit? Grundsätzlich nein. Sofern du Arzttermine auch zu anderen Zeiten als deiner Arbeitszeit machen kannst, solltest du das. Da das aber nicht so leicht nachzuverfolgen ist, reicht es, wenn du bei deinem Arztbesuch eine ärztliche Bestätigung holst, die nachweist, dass du tatsächlich beim Arzt warst. Der Weg zur Arbeit, Raucherpausen und wie lange du für das Anziehen deiner Dienstkleidung brauchst, zählen theoretisch auch nicht zu deiner Arbeitszeit. In vielen Berufen, für die eine Dienstkleidung vorgesehen ist, wird aber auch im Arbeitsvertrag die Zeit, die du für das Umziehen brauchst, vermerkt. 

Fazit 

Deine Arbeitszeit hängt immer von deinem Job und der Branche ab, auch wenn 8 Stunden pro Tag üblich sind, gibt es für viele Branchen Ausnahmen. Grundsätzlich muss deine Arbeitszeit aber in deinem Arbeitsvertrag stehen und darf nicht die Regeln des Arbeitszeitgesetzes brechen. Auch wenn deine Arbeitgeberin diejenige ist, die deine Arbeitszeit verzeichnen muss, solltest du sie zur Sicherheit auch selbst notieren, sodass du immer darauf verweisen kannst. 

Ja. Deine Arbeitszeit darf beispielsweise auf 10 Stunden pro Tag verlängert werden, solange du innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden pro Tag arbeitest.
Ja, in vielen Berufen ist Sonntagsarbeit notwendig. Dafür steht dir aber innerhalb von 2 Wochen ein Ersatzruhetag zu. Insgesamt müssen 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben.
Du darfst nicht länger als 6 Stunden ohne Pause arbeiten. Wenn du mehr als 6 und weniger als 9 Stunden pro Tag arbeitest, ist ab der 6 Stunde eine Ruhepause von 30 Minuten verpflichtend. Bei Arbeitstagen, die länger als 9 Stunden gehen, steht dir eine Pause von 45 Minuten zu.
Das hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. Falls in deinem Arbeitsvertrag steht, dass Überstunden möglich sind, darf dir deine Arbeitgeberin Überstunden anordnen. Wird weder in deinem Arbeitsvertrag noch im Tarifvertrag von Überstunden gesprochen, musst du keine Überstunden machen. Wenn deine Überstunden die gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes überschreiten, kannst du dich dagegen wehren und das melden.

Xheva (ausgesprochen Tschewa you're welcome) hat ihr Kommunikationswirtschaftsstudium in der Tasche und ist Content Marketing & Communications Managerin bei hokify. In dieser Rolle beschäftigt sie sich hauptsächlich mit den Themen Lehre, Ausbildung und Bewerbung. Damit Kandidat:innen bei der Jobsuche nicht so sehr verzweifeln wie sie, hat sie alle Tipps und Insiderinfos, die sie auch gerne am Anfang gehabt hätte.

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