Befristeter und Unbefristeter Arbeitsvertrag erklärt!

von Xhevahire Sinani

Aktualisiert: 16.04.2024 Lesedauer: ca 3min

Verträge

Ein Arbeitsvertrag hält die gegenseitigen Verpflichtungen von Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen fest. Darin sind wichtige Aspekte wie Arbeitszeit, Gehalt und Kündigungsfristen enthalten. Es gibt zwei Formen von Arbeitsverträgen: befristete und unbefristete Arbeitsverträge. Wir zeigen dir, was der Unterschied zwischen befristetem und unbefristetem Arbeitsvertrag ist und worauf du bei beiden Formen achten musst.

Ein befristeter Arbeitsvertrag wird für einen bestimmten Fall vereinbart, z.B. ein Zeitraum, ein Projekt oder ein bestimmtes Ziel. Nach dieser Frist läuft der Vertrag von selbst aus, wenn er nicht vorab verlängert wird. Meist werden befristete Verträge für einen bestimmten Zeitraum geschlossen.
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, er hat also kein vorab festgelegtes Ende.

Befristeter Arbeitsvertrag

Ein befristeter Arbeitsvertrag läuft nach einer vereinbarten Zeit automatisch ab und es bedarf dementsprechend keiner Kündigung. Dabei muss es sich nicht nur um eine zeitliche Begrenzung handeln, sondern es kann auch eine Zweck bedingte Frist sein, wie z.B. die Erreichung eines bestimmten Zieles oder die Vollendung eines Projekts. Die Befristung muss klar im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Grundsätzlich kann ein befristeter Vertrag verlängert werden. Liegt ein sachlicher Grund vor, kann das Arbeitsverhältnis unbegrenzt oft befristet verlängert werden. Ist das nicht der Fall, dann darf das Arbeitsverhältnis nur drei Mal (innerhalb von 24 Monaten) befristet verlängert werden, ansonsten muss das befristete Verhältnis zu einem Unbefristeten umgewandelt werden. 

Folgende Angaben muss ein befristeter Arbeitsvertrag seit dem 28.3.24 inkludieren: 

  • Angaben zur Arbeitgeberin/dem Unternehmen

  • Berufsbezeichnung und Beschreibung der Tätigkeit

  • Gehaltsangaben & mögliche Sonderzahlungen, Zuschüsse und Co. 

  • Arbeitszeiten 

  • Urlaubsanspruch

  • Hinweis auf Tarifvertrag 

  • Mögliche Regelungen zu Überstunden und Mehrstunden 

  • Mögliche Sonderregelungen

  • Form des einzuhaltenden Kündigungsverfahrens (mündlich, schriftlich o.Ä.)

  • Sitz des Unternehmens

  • Kurze Beschreibung der zu erbringenden Arbeitsleistung (nicht nur Stellenbezeichnung) 

  • Art der Entgeltzahlung (z.B. Banküberweisung) 

  • Hinweis zur Vergütung von Überstunden 

  • Gegebenenfalls Hinweis zur Veränderung von Schichtplänen

  • Name & Anschrift des Sozialversicherungsträgers 

  • Hinweis auf allfälligen Anspruch auf Fortbildung

  • Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses (entweder ein zeitliches Ende oder ein genau definiertes Endziel) 

Unbefristeter Arbeitsvertrag 

Wenn das Arbeitsverhältnis auf eine unbestimmte Zeit geschlossen wird und nicht automatisch abläuft, spricht man von einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Dieses Arbeitsverhältnis hat also kein fixes Ende und kann nur mit einer Kündigung, Entlassung oder einer einvernehmlichen Auflösung beendet werden. 

Folgende Angaben muss ein unbefristeter Arbeitsvertrag inkludieren: 

  • Angaben zur Arbeitgeberin/dem Unternehmen 

  • Sitz des Unternehmens

  • Berufsbezeichnung und Beschreibung der Tätigkeit

  • Gehaltsangaben & mögliche Sonderzahlungen, Zuschüsse und Co. 

  • Arbeitszeiten 

  • Urlaubsanspruch

  • Hinweis auf Tarifvertrag 

  • Mögliche Regelungen zu Überstunden und Mehrstunden 

  • Mögliche Sonderregelungen

  • Form des einzuhaltenden Kündigungsverfahrens (mündlich, schriftlich o.Ä.)

  • Art der Entgeltzahlung (z.B. Banküberweisung) 

  • Hinweis zur Vergütung von Überstunden 

  • Gegebenenfalls Hinweis zur Veränderung von Schichtplänen

  • Name & Anschrift des Sozialversicherungsträgers 

  • Hinweis auf allfälligen Anspruch auf Fortbildung

  • Kündigungsfristen 

  • Dauer der Probezeit 

Kündigung 

Kannst du auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis gekündigt werden? Ja, aber nur unter bestimmten Umständen. Du kannst bei einem befristeten Vertrag kündigen oder gekündigt werden, wenn das in deinem Vertrag feststeht. Ist das nicht der Fall, musst du bis zum Ablauf der Frist warten. Die Ausnahme hierbei sind fristlose Kündigungen aus wichtigen Gründen wie z.B. Diebstahl oder sexuelle Belästigung. In solchen Fällen ist eine Kündigung immer möglich. Für unbefristete Arbeitsverhältnisse hingegen gelten die Kündigungsvorschriften und Kündigungsfristen, wie sie im Vertrag stehen. Grundsätzlich ist die Kündigungsfrist länger, je länger man im Unternehmen arbeitet. 

#hokifyexpertentipp: Mehr Infos zu Kündigung und Kündigungsfrist findest du in unserem Artikel zur Kündigung.  

Fazit 

Der größte Unterschied zwischen einem befristeten und unbefristeten Arbeitsvertrag ist das Ende des Arbeitsverhältnisses. Bei einem befristeten Vertrag steht dieses schon im Vorhinein fest, während du bei einem unbefristeten Vertrag beliebig lange in einem Unternehmen arbeiten kannst. 

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Alle Personenbezeichnungen sind dementsprechend geschlechtsneutral zu verstehen.

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