Sonntags oder nachts zu arbeiten ist zwar nicht die beliebteste Arbeitszeit und nicht für jeden möglich, kann aber ein Jackpot für die Geldtasche sein. Denn wer an Sonn- und Feiertagen arbeitet, kann durch verschiedene Zulagen und Zuschläge oft viel mehr verdienen als an anderen Arbeitstagen. Je nach Branche und Tarifvertrag, kann man hierbei schon mal doppelt so viel verdienen. Doch welche Zulagen und Zuschläge sind steuerfrei und welche nicht? Und was ist eigentlich der Unterschied zwischen Zulage und Zuschlag? Wir erklären, welche Zuschläge steuerfrei sind und was du beachten musst, wenn du Erschwerniszulage, Sozialzulage oder Funktionszulage beziehst.
Unterschied Zulage und Zuschlag
Auch wenn die Wörter Zulage und Zuschlag oft als Synonym füreinander verwendet werden, sind sie nicht ganz dasselbe.
Von einer Zulage spricht man, wenn du zusätzlich zu deinem eigentlich vereinbarten Lohn extra Auszahlungen bekommst. Anspruch auf eine Zulage hast du nur, wenn es entweder in deinem Tarifvertrag, deinem Arbeitsvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung schriftlich festgehalten ist. Zulagen sind immer steuer- und beitragspflichtig. Genau dieser Punkt bestimmt auch den Unterschied zwischen Zulagen und Zuschlägen. Während Zulagen immer steuerpflichtig sind, sind Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bis zu einer gewissen Betragsgrenze steuer- und beitragsfrei. Du hast auch bei Zuschlägen nur Anspruch darauf, wenn das in deinem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung verankert ist - die Ausnahme stellt die Nachtarbeit dar, bei dieser hast du gesetzlichen Anspruch auf Zuschläge. Auch ein klarer Unterschied, den du dir merken kannst, ist, dass Zulagen meistens für erschwerte Arbeitsbedingungen gezahlt werden, während Zuschläge für zusätzlich geleistete Arbeitszeit gezahlt werden.
Arten von Zulagen
Es gibt unterschiedliche Arten von Zulagen, die für erschwerte Arbeitsbedingungen gezahlt werden. Diese sind immer steuer- und beitragspflichtig.
1. Erschwerniszulage
Wenn du in einem Job arbeitest, der für die Branche vergleichsweise mit schwierigen und anstrengenden Arbeitsbedingungen konfrontiert ist, kann eine Erschwerniszulage gewährt werden. Erschwerniszulagen sind für Jobs mit besonderen Belastungen wie z.B. Hitze, Kälte, Schmutz oder Lärm. Mögliche Jobs, bei denen das der Fall ist, sind z.B. Gebäudereinigung, Lenken von überlangen Fahrzeugen oder gesundheitlich belastende Jobs wie das Arbeiten mit Gasen, Dämpfen etc.
2. Leistungs- und Funktionszulage
Eine Leistungs- und Funktionszahlung kannst du erhalten, wenn du zusätzliche Verantwortung im Job erhältst, wie das z.B der Fall bei AusbilderInnen wäre. Funktionszulagen erhalten dementsprechend nur Personen, die besondere Qualifikationen und Leistungen erbringen, die ihre eigentliche Funktion übertreffen. Meistens erhält man eine Funktionszulage aber regelmäßig - sprich, man erhält im Grunde einen monatlich höheren Arbeitslohn.
3. Sozialzulage
Auch im Falle von sozialen Situationen gibt es die Möglichkeit einer Zulage: der Sozialzulage. Diese sind freiwillige Zulagen vom Unternehmen unabhängig von der Leistung des Arbeitnehmers. Darunter fallen z.B. Ortszulagen, Familienzulagen, Geburtszulagen oder Kinderzulagen. Auch diese Zulagen stehen dir nur zu, wenn sie schriftlich im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgehalten sind und sie sind meistens einmalig.
Arten von Zuschlägen
Im Gegensatz zu Zulagen sind Zuschläge bis zu einer gewissen Grenze steuerfrei. Besonders für die SNF-Zuschläge, also für Sonntagsarbeit, Nachtarbeit, und Feiertagsarbeit, gibt es genau Regeln:
1. Sonntags- und Feiertagszuschlag
Einen gesetzlichen Anspruch auf Sonn- und Feiertagszuschläge gibt es zwar nicht, diese sind aber oft in Tarifverträgen und Arbeitsverträgen wiederzufinden. Deine Arbeitgeberin muss dir aber auf jeden Fall einen Ersatzruhetag gewähren, wenn du an einem eigentlich freien Tag (Sonn- oder Feiertag) gearbeitet hast. Falls du laut Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag einen Sonntags- oder Feiertagszuschlag erhältst, ist dieser mindestens so hoch wie der Vertrag vorschreibt. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, gilt nur die Regelung für den jeweiligen Feiertag - du erhältst also keinen doppelten Zuschlag oder freien Tag (maximal 50% Zuschlag).
2. Nachtarbeitszuschlag
Der Nachtarbeitszuschlag ist im Arbeitszeitgesetz festgelegt. Für die Nachtarbeit muss entweder eine angemessene Anzahl freier Tage oder ein Zuschlag von ca. 25% gewährleistet werden.
Zuschlagsart/Feiertag | Uhrzeit | steuerfrei bis |
Sonntagsarbeit | 0 bis 24 Uhr | 50 % |
Sonntagsarbeit in der Nacht auf Montag | 0 bis 4 Uhr | 50% |
Feiertagsarbeit | 0 bis 24 Uhr | 125% |
Feiertagsarbeit in der Nacht zum Folgetag | 0 bis 4 Uhr | 125% |
Weihnachten 24.12 | ab 14 Uhr | 150% |
Weihnachten 25.12, 26.12 | 0 bis 24 Uhr | 150% |
Silvester, 31.12 | ab 14 Uhr | 125% |
Tag der Arbeit, 1.5 | 0 bis 24 Uhr | 150% |
Nachtarbeit | 20 bis 6 Uhr | 25% |
Nachtarbeit | 0 bis 4 Uhr | 40% |
*Anmerkung: Je nach Branche, Bundesland & Tarifvertrag kann es andere Regelungen geben.
Fazit
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass Zulagen immer steuer- und beitragspflichtig sind, während Zuschläge bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei sind. Besonders wenn du in der Nacht oder an Feiertagen wie Silvester oder den Tag der Arbeit arbeitest, kannst du dir gutes Geld dazuverdienen!