Lange Arbeitswochen liegen hinter dir, nun steht der wohlverdiente Urlaub an - doch schon melden sich die ersten Krankheitssymptome. Im Urlaub krank zu sein, kann Urlaubspläne durchkreuzen und schnell zu Krankenstand statt Urlaub führen. Was kannst du tun, wenn du kurz vor deinem Urlaub oder gar im Urlaub krank wirst? Solltest du dich im Urlaub krankschreiben lassen? Und darfst du überhaupt krank auf Urlaub fahren? Wir haben alle Infos, die du beachten musst, wenn du im Urlaub krank wirst.
Krank im Urlaub
Wirst du im Urlaub krank und damit arbeitsunfähig, gelten die Krankheitstage nicht als Urlaubstage, sondern als Krankenstand. Du kannst die durch die Krankheit verlorenen Urlaubstage also zu einem anderen Zeitpunkt nachholen. Das ist jedoch nur dann der Fall, wenn du nachweislich, also durch ein ärztliches Attest bestätigt, arbeitsunfähig bist. Leichtes Unwohlsein reicht demnach nicht aus.
Du brauchst also auf jeden Fall eine ärztliche Krankschreibung, die deine Arbeitsunfähigkeit nachweist. Dabei musst du jedoch beachten, dass der Krankenstand deinen Urlaub nicht verlängert - die verlorenen Urlaubstage werden also nicht automatisch hinten dran gehängt, sondern du musst mit Ende deines Urlaubs oder Krankenstands (sofern dieser länger dauert als dein geplanter Urlaub) wieder arbeiten gehen. Sie werden dir jedoch auf dein Urlaubskonto gutgeschrieben, damit du sie zu einem anderen Zeitpunkt konsumieren kannst. Außerdem bekommst du, auch wenn du im Urlaub krank wirst, weiterhin dein Entgelt ausbezahlt.
#hokifyexpertentipp: Rede mit deiner Arbeitgeberin! Oft ist es kein Problem, die “verlorenen” Urlaubstage hinten an deinen Urlaub dranzuhängen.
Krank kurz vor dem Urlaub
Wirst du kurz vor deinem Urlaub krank, kannst du ganz normal in Krankenstand gehen. Oft stellt sich dann jedoch die Frage, ob du eine bereits gebuchte Reise trotz deiner Krankheit antreten solltest. Grundsätzlich gilt, dass du im Krankenstand nichts tun darfst, das deine Genesung verlangsamt oder verschlechtert. Hast du beispielsweise eine Grippe, solltest du also nicht auf Skiurlaub fahren. Bist du jedoch beispielsweise wegen einer Depression im Krankenstand, kann ein Urlaub auch förderlich für deine Genesung sein. Es kommt also immer auf deine Situation an, ob es in Ordnung ist, in den Urlaub zu fahren.
Krank im Ausland
Auch im Ausland kannst du dich im Urlaub krankschreiben lassen. Wichtig ist dafür ein Attest einer zugelassenen Ärztin über deine Arbeitsunfähigkeit. Diese reichst du, wie eine normale Krankschreibung auch, bei deinem Arbeitgeber ein. Besonders, wenn deine Krankheit länger dauert als ein vereinbarter Urlaub, solltest du eine ärztliche Krankschreibung vorlegen können. Im Zweifelsfall solltest du immer mit deiner Krankenversicherung sprechen und nachfragen, was du noch beachten solltest.
#hokifyexpertentipp: Reist du in ein Land, in dem die Europäische Krankenversicherung nicht gilt, kann es passieren dass du deine Behandlungskosten zunächst selbst zahlen musst. Nach deiner Rückkehr wird dir, je nach Behandlung und Situation, ein Teil der Kosten von der Krankenkasse zurück überwiesen, wobei sich der Betrag meist auf die Kosten bezieht, die im Inland entstanden wären. Besonders Spitalaufenthalte können dadurch jedoch sehr teuer werden.
Krank im Zeitausgleich
Bist du nicht im Urlaub, sondern im Zeitausgleich, hat deine Krankheit keinen Einfluss auf deinen Zeitausgleich. Wirst du also krank, während du Zeitausgleich hast, hast du leider Pech gehabt - dir wird kein Ersatz für die erbrachten Überstunden angeboten und du kannst auch nicht in Krankenstand gehen. Krankheitstage im Zeitausgleich gelten also weiterhin als Zeitausgleich und nicht als Krankenstand. Das ist darauf zurückzuführen, dass Zeitausgleich eine Umverteilung deiner Arbeitszeit ist und du demnach streng genommen nicht arbeitsfähig sein musst, weil du deine Arbeitsstunden ja bereits zu einem anderen Zeitpunkt geleistet hast.
Fazit
Wirst du im Urlaub krank, solltest du dich sofort krankschreiben lassen. Dann zählen die Krankheitstage nämlich als Krankenstand und nicht als Urlaubstage, sofern du wirklich arbeitsunfähig bist. Auch im Ausland solltest du dich krankschreiben lassen. Bei Zeitausgleich gilt das jedoch nicht: auch wenn du im Zeitausgleich krank wirst, gelten die Krankheitstage trotzdem als Zeitausgleich und nicht als Krankenstand.