Ob Grippe, gebrochenes Bein oder Depression: Krankheiten und damit verbundene Krankmeldungen gehören zum Arbeitsalltag. Bist du krank und damit arbeitsunfähig, hast du das Recht auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Doch was passiert danach? Und brauchst du schon ab dem ersten Tag eine Krankschreibung? Wie ist das mit der Kündigung während du krank geschrieben bist? Gibt es eine telefonische Krankschreibung? Wir haben alles zusammengefasst, was du zu Krankmeldungen wissen musst!
#hokifyerklärt: Was ist eine Entgeltfortzahlung? Entgeltfortzahlung heißt, dass dir auch während deiner Krankschreibung weiterhin dein normaler Lohn bzw. dein normales Gehalt ausgezahlt wird. Dadurch soll sichergestellt werden, dass du dich erholen kannst und du nicht trotz Krankheit arbeiten musst, weil du sonst finanzielle Probleme bekommen würdest.
Sofort krankmelden
Wenn du krank wirst und nicht zur Arbeit kommen kannst, bist du dazu verpflichtet, dich sofort, also am ersten Krankheitstag, krank zu melden. Am besten meldest du dich persönlich via Telefon oder E-Mail krank, sobald feststeht, dass du nicht zur Arbeit kommen kannst. Eine schriftliche Krankmeldung ist für Nachweiszwecke generell die bessere Variante. Hast du geplante Krankmeldungen, beispielsweise durch Operationen oder andere medizinische Eingriffe, solltest du ebenfalls so früh wie möglich Bescheid geben, wann du nicht arbeiten kannst.
Krankschreibung: Gelber Schein
Ab dem vierten Krankheitstag (Kalendertag, nicht Werktag!) ist deine Arbeitgeberin gesetzlich verpflichtet, eine ärztliche Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbestätigung) zu verlangen. Du kannst also maximal drei Tage ohne ärztliche Krankschreibung zu Hause bleiben. Deine Arbeitgeberin hat jedoch das Recht, schon ab dem ersten Krankheitstag eine Krankschreibung zu verlangen. Im besten Fall erkundigst du dich schon vorab, wann deine Arbeitgeberin eine Krankschreibung verlangt.
Seit Beginn 2023 wird die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung automatisch digital von deiner Ärztin an deine gesetzliche Krankenkasse übermittelt, wo sie dann auch von deiner Arbeitgeberin eingesehen werden kann. Du musst also keine ausgedruckte Bestätigung (“Gelber Schein”) mehr mitbringen. Dabei brauchst du dir jedoch keine Sorge zu machen, dass deine Arbeitgeberin deine genaue Diagnose erfährt - diese ist nur für die Krankenkasse ersichtlich, nicht für deine Arbeitgeberin. Du musst deiner Arbeitgeberin auch nicht mitteilen, welche Krankheit du hast, wenn du das nicht möchtest. Die ärztliche Bestätigung, dass du nicht in der Lage bist, zu arbeiten, muss genügen.
#hokfiyexpertentipp: Wenn du wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht arbeiten kannst, solltest du dir immer eine schriftliche ärztliche Bestätigung ausstellen lassen. So kannst du auch im Nachhinein belegen, dass du wirklich krank warst.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Bist du schon länger als vier Wochen im Unternehmen beschäftigt und wirst ohne Selbstverschulden arbeitsunfähig, ist deine Arbeitgeberin verpflichtet, dir für maximal sechs Wochen deinen Lohn bzw. dein Gehalt weiterhin auszuzahlen. Nach Ablauf der sechs Wochen (oder wenn du noch nicht vier Wochen im Unternehmen angestellt bist) gibt es im Normalfall Krankengeld von der Krankenkasse, das sich nach der Höhe deines Einkommens richtet. Krankengeld beträgt 70% des regelmäßigen Bruttoeinkommens.
Die Sechs-Wochen-Frist beginnt am ersten Tag nach deiner Arbeitsunfähigkeit. Wirst du also beispielsweise am Montag krank und gehst zu Mittag nach Hause, beginnt die Frist am Dienstag. Bist du jedoch am Montag schon vor Dienstantritt arbeitsunfähig und bleibst zu Hause, beginnt die Frist mit Montag.
Wirst du direkt hintereinander noch einmal arbeitsunfähig aufgrund einer anderen Krankheit, stehen dir für die neue Krankheit wieder sechs Wochen Entgeltfortzahlung zu. Handelt es sich jedoch um eine wiederholte Unfähigkeit aufgrund derselben Krankheit innerhalb von 12 Monaten (z.B. eine chronische Krankheit), wird deine bisherige Arbeitsunfähigkeit mitgezählt. Warst du also beispielsweise in diesem Jahr schon einmal wegen eines Bandscheibenvorfalls für 2 Wochen krank geschrieben und bist aufgrund derselben Bandscheibe drei Monate später wieder arbeitsunfähig, stehen dir nur noch vier Wochen Entgeltfortzahlung zu, danach Krankengeld.
#hokifyexpertentipp: Du hast kein Anrecht auf Entgeltfortzahlung, wenn du deine Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hast, indem du zum Beispiel eine ärztliche Anweisung nicht befolgt hast oder grob fahrlässig im Straßenverkehr unterwegs warst und einen Unfall verursacht hast (zum Beispiel weil du betrunken warst). Sportunfälle, Selbsttötungsversuche, Schwangerschaftsabbruch oder Sucht zählen nicht zu Selbstverschulden.
Beispiel 1:
Du arbeitest bei einem Tischlerbetrieb und musst im Februar zwei Wochen lang zu Hause bleiben, weil du eine Grippe hast. Im Juni hast du eine Operation am Bein und bist 5 Wochen krank geschrieben. In beiden Fällen bekommst du dein Gehalt ganz normal weiterhin ausgezahlt.
Beispiel 2:
Du arbeitest in einem Restaurant. Aufgrund einer psychischen Erkrankung kannst du drei Monate lang nicht arbeiten. In den ersten sechs Wochen wird dir dein Gehalt weiterhin ausbezahlt, danach bekommst du Krankengeld in der Höhe von 70% deines Bruttogehalts. Einige Monate später hast du Corona und musst nochmal eine Woche zu Hause bleiben. Dein Gehalt wird dir in dieser Woche ganz normal ausgezahlt.
Verhalten während Krankschreibung
Nachdem das Ziel deiner Krankmeldung deine Genesung ist, darfst du im währenddessen nichts tun, das deine Genesung verhindert oder verlangsamt. Das ist jedoch immer abhängig von deiner Diagnose. Bist du beispielsweise wegen einer Grippe krank geschrieben, solltest du eher zu Hause bleiben und dich regenerieren. Hast du jedoch beispielsweise ein gebrochenes Bein, spielt es keine Rolle, ob du dich draußen oder drinnen aufhältst, solange du das Bein nicht belastest. Dafür gibt es jedoch keine allgemeingültige Regel, sondern die Situation ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Kurze, lebensnotwendige Wege, wie Einkaufen oder der Gang zur Apotheke sind in jedem Fall erlaubt. Als Faustregel gilt: Alles, was deine Genesung nicht verzögern kann, ist erlaubt. Im Zweifelsfall solltest du dich an deine behandelnde Ärztin wenden. Im schlimmsten Fall kann ein wiederholtes Fehlverhalten während deiner Krankmeldung zur fristlosen Kündigung führen, jedoch nicht ohne eine vorherige Abmahnung.
#hokifyexpertentipp: Lass dir die Empfehlungen und Verordnungen deines Arztes schriftlich geben, damit du im Zweifelsfall nachweisen kannst, welches Verhalten während der Krankmeldung angemessen war.
Krankschreibung und Urlaub
Wirst du im Urlaub krank und damit arbeitsunfähig, zählen die Tage nicht zu deinem Urlaub, sondern als Krankmeldung und fallen damit in die Entgeltfortzahlung. Dazu musst du jedoch auch im Urlaub einerseits so schnell wie möglich deine Arbeitgeberin kontaktieren und andererseits eine ärztliche Krankschreibung vorlegen. Bist du wieder arbeitsfähig, musst du das sofort deiner Arbeitgeberin melden und, sofern dein Urlaub wieder vorbei ist, arbeiten gehen. Die Tage, an denen du arbeitsunfähig warst, zählen jedoch als Krankheitstage und nicht als Urlaubstage - du kannst den “verlorenen” Urlaub also zu einem anderen Zeitpunkt nachholen.
Trotzdem musst du auch hier alles unterlassen, was deine Genesung gefährden würde. Wirst du also kurz vor Antritt einer Reise krank und meldest dich krank, kommt es auf die Umstände an. Mit einer Grippe eine Woche Skifahren zu gehen, ist vermutlich nicht die beste Idee. Handelt es sich aber beispielsweise um eine Atemwegserkrankung oder psychische Probleme, kann ein Urlaub auch guttun. Im besten Fall stimmst du dich mit deinem Arbeitgeber und deiner Ärztin ab, damit keine Missverständnisse entstehen. Beziehst du Krankengeld, musst du einen Urlaub von der Krankenkasse genehmigen lassen, da der Anspruch auf Krankengeld ruht, wenn du dich im Ausland aufhältst, außer die Krankenkasse stimmt deinem Urlaub zu. Fährst du ohne Zustimmung der Krankenkasse auf Urlaub, während du Krankengeld beziehst, kann das schwerwiegende Folgen von der Nichtzahlung des Krankengelds für diesen Zeitraum bis hin zum fehlenden Versicherungsschutz haben.
Kündigung während Krankschreibung
Ein Krankmeldung schließt eine Kündigung grundsätzlich nicht aus. Bist du schon länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeiterinnen angestellt, hast du jedoch einen Kündigungsschutz im Krankenstand. In diesem Fall kannst du nur gekündigt werden, wenn einer der folgenden drei Fälle vorliegt:
Verhaltensbedingte Kündigung
In diesem Fall kannst du gekündigt werden, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
Es liegen unzumutbare Fehlzeiten vor (mehr als 30 Tage im Jahr)
Negative Zukunftsprognose (keine gesundheitliche Besserung in Sicht)
Interessenabwägung muss zugunsten der Arbeitgeberin ausfallen (Welche Kosten und Nachteile treten für die Arbeitgeberin dadurch auf?)
Personenbedingte Kündigung
In diesem Fall ist das Verhalten der Arbeitnehmerin, spezifisch ein Leistungsabfall, der Grund für die Kündigung. Darunter fällt unter anderem auch die krankheitsbedingte Kündigung, also wenn du aufgrund deiner Krankheit und der damit zusammenhängenden Leistungsminderung gekündigt wirst. Grundsätzlich kommen die folgenden Krankheitsbilder für krankheitsbedingte Kündigungen in Frage:
Wiederholte Kurzerkrankungen
Langzeiterkrankungen mit vielen Krankheitstagen
Krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit
Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
Eine vorherige Abmahnung ist in diesem Fall nicht notwendig.
Betriebsbedingte Kündigung
In diesem Fall muss deine Arbeitgeberin dich wegen betrieblicher Unwägbarkeiten kündigen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn das Unternehmen in Insolvenz geht oder umstrukturieren muss, um eine Schließung zu vermeiden.
Kündigung durch die Arbeitnehmerin während der Krankmeldung
Kann ich selbst während ich krank gemeldet bin kündigen? Prinzipiell schon. Kündigt die Arbeitnehmerin während der Krankschreibung, steht ihr trotzdem die Entgeltfortzahlung für die Dauer der Krankschreibung zu, bis das Arbeitsverhältnis beendet wird. Auch nach deiner Kündigung hast du genauso das Recht, krank gemeldet zu sein, wenn du arbeitsunfähig bist. Sollte deine Krankschreibung jedoch genau am Tag deiner Kündigung beginnen und mit deinem Arbeitsverhältnis enden, kann dieser von deiner Arbeitgeberin angezweifelt werden und im schlimmsten Fall (falls du wirklich nicht arbeitsunfähig bist/warst) zum Verlust deiner Entgeltfortzahlung führen.
Fazit
Bist du krank oder hattest einen Unfall, musst du deine Arbeitgeberin unverzüglich über deine Arbeitsunfähigkeit informieren. Nach spätestens drei Tagen musst du außerdem eine ärztliche Bestätigung über deine Arbeitsunfähigkeit vorlegen, das passiert jedoch mittlerweile digital über die Krankenkasse statt wie früher mit dem “Gelben Schein”. Während deiner Krankmeldung hast du für bis zu sechs Wochen Recht auf Entgeltfortzahlung, danach auf Krankengeld. Während deiner Krankmeldung darfst du nichts tun, das deine Genesung gefährdet. Wirst du während deines Urlaubs krank, zählt die Zeit bei Vorlage einer ärztlichen Krankschreibung ebenfalls als Krankheitstage. Grundsätzlich kannst du während der Krankschreibung sowohl kündigen als auch gekündigt werden, es gilt jedoch ein umfassender Kündigungsschutz.