Arbeitskleidung & Arbeitsmaterialien - wer zahlt?

von Xhevahire Sinani

Aktualisiert: 21.03.2024 Lesedauer: ca 2min

Mann mit Sicherheitsanzug

Während manche jeden Tag vor der Wahl stehen, was sie heute für die Arbeit anziehen, fällt anderen die Entscheidung leicht: die Arbeitskleidung. In bestimmten Berufen muss man Arbeitskleidung tragen, doch wer zahlt dafür - du oder deine Arbeitgeberin?

Was zählt als Berufsbekleidung? 

Unter Arbeitskleidung oder Berufsbekleidung versteht man die Kleidung oder den Dresscode, der bei bestimmten Berufen eingehalten werden muss. Das kann von Hygienekleidung wie OP-Kleidung zu dem typischen Handwerker Blaumann je nach Beruf sehr stark variieren. Klassische Arbeitskleidung sind z.B.: 

  • Kittel

  • Warnweste

  • Kochschürze- & Mütze

  • Uniformen (z.B. Polizei, Feuerwehr, Rettungssanitäter etc.)

  • Overalls/Latzhosen

  • Arbeitshosen

Arbeitskleidung ist nicht nur wichtig, um dich vor Schmutz und Verletzungen zu schützen, sondern sie kann auch deinen Komfort und deine Produktivität steigern. Arbeitshosen zum Beispiel sind speziell dafür gemacht, den Beanspruchungen des Arbeitsalltags standzuhalten. Sie sind strapazierfähig, bequem und bieten oft zusätzliche Taschen für Werkzeuge oder andere wichtige Utensilien.

Kleiderauswahl fürs Büro im Sommer 🥵

Zahlt der Arbeitgeber für die Arbeitskleidung? 

Das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Handelt es sich um Schutzkleidung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, muss der Arbeitgeber immer dafür aufkommen. Für alle anderen Arten der Schutzkleidung, legen der Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber die Regeln fest. In vielen Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Kosten dafür, da er diese steuerlich absetzen kann. In anderen Fällen wird vereinbart, dass du als Arbeitnehmerin dafür aufkommst und diese selbst steuerlich absetzts oder im Gegenzug eine Entschädigung erhältst. Was für dich zutrifft, hängt also von der Art der Kleidung, dem Vertrag und was du und deine Arbeitgeberin vereinbart habt, ab.  

Wer kommt für Arbeitsmaterialien auf? 

Grundsätzlich ist es so, dass, wenn bestimmte Arbeitsmittel für die Ausführung der Arbeit notwendig sind, der Arbeitgeber verantwortlich ist, diese bereitzustellen. Zu den Arbeitsmaterialien, die der Arbeitgeber übernehmen muss, gehören z.B.:

  1. Ein Arbeitsplatz, der den arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften entspricht.

  2. Falls für den Job erforderlich, ein Computer oder ein anderes Endgerät.

  3. Büromaterialien wie Stifte, Papier und Ähnliches.

  4. Werkzeuge, wenn sie für die Ausübung des Jobs benötigt werden.

  5. Telefon- und Internetanschluss.

  6. Fachliteratur, die für die Arbeit notwendig ist.

Fazit 

Die Frage, wer für Arbeitskleidung und Arbeitsmaterialien aufkommen muss, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Während einige Arbeitgeber die Kosten übernehmen, gibt es auch Situationen, in denen die Arbeitnehmerinnen selbst dafür aufkommen müssen. Die Art der Kleidung und des Materials, individuelle Vereinbarungen und gesetzliche Vorgaben spielen hierbei eine entscheidende Rolle.

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung von männlichen und weiblichen Sprachformen verzichtet. Alle Personenbezeichnungen sind demnach geschlechtsneutral zu verstehen.

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