Urlaubsgeld, Urlaubszuschuss oder 13. Monatsgehalt - viele Namen, die im Endeffekt alle dasselbe bedeuten: mehr Geld für dich! Doch nur wenn dir das Urlaubsgeld auch zusteht, denn leider hat nicht jede Arbeitnehmerin Anspruch auf Urlaubsgeld. Unter welchen Voraussetzungen du Urlaubsgeld erhältst und wie hoch dieses ausfallen kann, erfährst du hier!
Was ist Urlaubsgeld?
Das Urlaubsgeld ist eine einmalige Sonderzahlung, die du in den Sommermonaten erhältst und als Zuschuss für deinen Urlaub gedacht ist. Diese Sonderzahlung ist jedoch nicht arbeitsrechtlich gesichert, sondern eine gewerkschaftliche Errungenschaft, die manchen Arbeitnehmerinnen zusteht. Unter folgenden Bedingungen hast du Anspruch auf Urlaubsgeld:
Urlaubsgeld steht dir laut deinem Tarifvertrag zu.
Urlaubsgeld steht dir laut deines Arbeitsvertrages zu.
Urlaubsgeld steht dir laut Betriebsvereinbarungen zu.
Urlaubsgeld ist jedoch nicht in jedem Tarifvertrag inkludiert, checke daher genau ab, was für deine Branche gilt.
Wie hoch ist das Urlaubsgeld und ist es steuerfrei?
Es gibt keine allgemeinen Regelungen, wie hoch Urlaubsgeld sein muss. Dein Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarungen können alle selbst festlegen, wie hoch das Urlaubsgeld ausfällt. In manchen Fällen ist es ein gewisser Prozentsatz deines monatlichen Gehalts, in anderen Fällen die Hälfte des üblichen Gehalts oder im besten Fall ein ganzes weiteres Gehalt. Falls du noch nicht ein Jahr lang bei einem Unternehmen gearbeitet hast, das Urlaubsgeld auszahlt, erhältst du zwar auch Urlaubsgeld, aber nur anteilig. Es wird auf die Monate, die du bereits gearbeitet hast, prozentuell heruntergebrochen.
Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung und an sich nicht steuerfrei, da sie der allgemeinen Einkommenssteuer unterliegt. Jedoch gibt es oft eine gewisse Freibetragsgrenze bis zu der das Urlaubsgeld steuerfrei sein kann. Je nachdem, wie hoch dein Urlaubsgeld ausfällt, wird es also versteuert oder nicht.
Wann wird das Urlaubsgeld ausgezahlt?
Steht dir Urlaubsgeld zu, wird das rund um die Sommermonate ausgezahlt, das kann je nach Unternehmen und Tarifvertrag etwas variieren. Grundsätzlich kannst du jedoch damit rechnen, dass du das Urlaubsgeld entweder im Mai, Juni oder Juli gemeinsam mit deinem Monatsgehalt erhältst. Falls du bereits bei demselben Unternehmen Urlaubsgeld erhalten hast, kannst du damit rechnen, dass es zur selben Zeit wie letztes Jahr kommt.
Urlaubsgeld bei Teilzeit und Minijobs
Ist das Urlaubsgeld im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarungen festgelegt, steht es allen Arbeitnehmerinnen unabhängig vom Stundenausmaß zu. Das heißt, egal ob du Vollzeit, Teilzeit oder Minijob beschäftigt bist, du erhältst einen Urlaubszuschuss. Dieser ist immer angepasst an dein Gehalt, demnach erhältst du natürlich abhängig von deinem Gehalt mehr oder weniger als deine Kolleginnen.
Urlaubsgeld bei Kündigung und Jobwechsel
Ob du nach einer Kündigung trotzdem Urlaubsgeld erhältst, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Wenn das Urlaubsgeld in deinem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag als verpflichtend festgehalten ist, steht dir das Urlaubsgeld auch nach einer Kündigung noch anteilig zu. Gibt es nur eine freiwillige Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber, muss dieser dir das Urlaubsgeld nicht mehr auszahlen.
#hokifyerklärt: Wenn du nicht das ganze Jahr im Unternehmen beschäftigt warst oder es zu einer Kündigung kommt, wird die Höhe deines Urlaubsgelds auf die Anzahl der Monate, für die du beschäftigt warst, aufgeteilt. Das Urlaubsgeld wird hierbei durch 12 geteilt, also steht dir pro Monat ein Zwölftel des Urlaubsgeldes zu. Hast du beispielsweise 4 Monate im Unternehmen gearbeitet, erhältst du 4 Zwölftel (also ein Viertel) des Urlaubsgeldes.
Fazit
Gegen Ende der ersten Jahreshälfte erhalten viele, aber nicht alle Arbeitnehmerinnen das Urlaubsgeld. Das Urlaubsgeld muss im Tarif- oder Einzelvertrag oder durch Betriebsvereinbarungen festgelegt sein und kann je nachdem höher oder niedriger anfallen.