Am 1. Oktober 2022 wurde der Mindestlohn zum dritten Mal in dem Jahr erhöht. Der aktuelle Mindestlohn liegt nun bei 12€ Brutto in ganz Deutschland. Doch wozu ist der Mindestlohn eigentlich da? Wird noch eine Erhöhung kommen und welche Folgen hat das auf den Arbeitsmarkt? Wir erklären dir kurz und einfach alles, was du über Mindestlohn, Mindestlohnerhöhung und den aktuellen Mindestlohn wissen musst!
Was ist der Mindestlohn?
Gute Arbeit und Fleiß gehören auch dementsprechend bezahlt. Daher gibt es seit 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn, der festlegt, wie viel eine Arbeitnehmerin mindestens für ein faires Arbeitsverhältnis verdienen soll. Der Mindestlohn ist eine Lohnuntergrenze und bestimmt somit, wie viel Arbeitgeberinnen ihren Arbeitnehmerinnen mindestens zahlen müssen. Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 eingeführt und betrug damals 8,50€ Brutto pro Stunde.
Aktueller Mindestlohn 2024
Der Mindestlohn wurde im Jahr 2022 drei Mal erhöht. Zuerst am 1. Januar auf 9,81€ Brutto und noch einmal am 1.Juli auf 10,45€ Brutto pro Stunde und am 1. Oktober 2022 auf 12€ pro Stunde (brutto). Der aktuelle Mindestlohn ist seit dem 1. Jänner 2024 gültig und beträgt 12,41 pro Stunde. Das bedeutet, dass man bei einem Vollzeitjob (40 Stunden) auf Mindestlohnbasis mindestens 1985,60€ brutto verdient.
Wer profitiert vom Mindestlohn?
Über 6 Millionen Menschen in Deutschland profitieren von der Mindestlohnerhöhung. Dabei sind besonders Menschen im Osten Deutschlands und Frauen betroffen. Das liegt daran, dass im Vergleich zum Westen und Süden Deutschlands die Löhne und Kosten im Osten Deutschlands geringer sind. Viele Frauen profitieren davon, da sie öfter in Teilzeitverhältnissen arbeiten und besonders Teilzeitbeschäftigte, Neueinsteigerinnen und geringfügig Beschäftigte oft nur den Mindestlohn bekommen.
Mindestlohn und Minijob
Die neue Mindestlohnerhöhung sorgt auch für Veränderungen für den Minijob. Denn die Minijobgrenze muss ebenfalls von 520€ pro Monat auf 538€ pro Monat erhöht werden. Das soll ermöglichen, dass Minijobberinnen bei 10 Stunden Arbeit den Mindestlohn von 12,41€ erhalten können und trotzdem nicht die Mindestlohngrenze überschreiten.
Für wen gilt der Mindestlohn nicht?
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass der Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen ab 18 Jahren gilt. Darunter können manchmal auch Praktikantinnen fallen, aber nicht immer. Ohne Arbeitsverhältnis steht dir kein Mindestlohn zu.
Folgende Personengruppen haben keinen Anspruch auf den Mindestlohn:
Azubis nach dem Berufsbildungsgesetz
Menschen im Arbeitsbereich an anerkannten Werkstätten
Teilnehmerinnen einer Ausbildungsförderung
Ehrenamtliche Tätige
Freiwillige Diensttätige
Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten 6 Monate nach Einstieg
#hokifyerklärt: Ob Praktikantinnen der Mindestlohn zusteht, hängt vom Arbeitsverhältnis ab. Pflichtpraktikantinnen, die ein Praktikum im Zuge ihrer Ausbildung machen und somit in einem Ausbildungsverhältnis sind, steht der Mindestlohn nicht zu. Praktikantinnen, die hingegen ein Arbeitsverhältnis haben, haben Anspruch auf den Mindestlohn.
Mindestlohn und Arbeitsmarkt
Die Erhöhung des Mindestlohnes hat sowohl Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinnen als auch auf die Arbeitgeberinnen. Für Arbeitnehmerinnen bedeutet ein höherer Mindestlohn eine bessere Bezahlung. Höheres Entgelt für die Arbeitnehmerinnen bedeutet aber auch höhere Produktions- und Lohnkosten für die Arbeitgeberinnen. Um zu beurteilen, ob der erhöhte Mindestlohn dadurch auch Auswirkungen auf die Inflation hat, ist es jedoch noch zu früh.
Wann wird der Mindestlohn nochmal erhöht?
Eine weitere Erhöhung nächstes Jahr ist bereits fixiert: Ab Jänner 2025 steigt der Mindestlohn nochmals um 41 Cent auf 12,82€ pro Stunde.
Tariflicher Mindestlohn
Viele Tarifverträge haben auch eigene Mindestlohnangaben, die vom gesetzlichen Mindestlohn abweichen. Grundsätzlich gilt: kein tariflicher Mindestlohn darf unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Falls du in einer Branche mit einem Tarifvertrag arbeitest, gilt der Mindestlohn vom Tarifvertrag.
Fazit
Seit Jänner 2024 verdienst du daher in einem regulären Arbeitsverhältnis mindestens 12,41€ Brutto pro Stunde. Ausgenommen vom Mindestlohngesetz sind unter anderem Personen unter 18 Jahren, Azubis und freiwillig Tätige. Für Teilzeitbeschäftigte, Minijobber und über 6 Millionen Menschen in Deutschland ist die Mindestlohnerhöhung jedoch ein großer Gewinn.