Mindestlohn in Deutschland

von Julia Gerstmayer

Aktualisiert: 21.02.2024 Lesedauer: ca 2min

Mindestlohn im Portmonnaie

12,41€ pro Stunde: so hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2024 in Deutschland. Das bedeutet, dass keine Arbeitnehmerin in Deutschland weniger verdienen darf, als 12,41€ brutto pro geleisteter Arbeitsstunde. 

Warum gibt es den Mindestlohn? 

Der Mindestlohn soll dafür sorgen, dass arbeitende Menschen ein existenzsicherndes Einkommen zur Verfügung haben. Außerdem soll er Lohndumping verhindern, also wenn Unternehmen niedrigere Löhne ausbezahlen als in der Region oder Branche üblich (bzw. durch Tarifverträge vereinbart). Kurz gesagt, es handelt sich dabei um einen Schutz der Arbeitnehmerinnen vor unfairer Bezahlung und Löhnen, die nicht existenzsichernd sind. 

Wie hoch ist der Mindestlohn? 

Der Mindestlohn in Deutschland beträgt seit Jänner 2024 12,41€ brutto pro Stunde. Anfang 2025 soll die Erhöhung auf 12,85€ folgen. Diese Erhöhungen sollen die Inflation ausgleichen, stehen jedoch in der Kritik, zu niedrig zu sein, um die derzeitigen Teuerungen abzufedern. 

In der folgenden Tabelle siehst du die Höhe des monatlichen Mindestgehalts für verschiedene Arbeitszeiten hochgerechnet: 

Wochenstunden

Monatlicher Bruttolohn 

5

248,2€ (Minijob

10

496,4€ 

15

744,6€

20

992,8€

25

1241€

30 

1489,2€

40 

1985,6€

Für wen gilt der Mindestlohn nicht? 

Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen, unabhängig von der Branche, dem Bundesland oder der Arbeitszeit. Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen, für die der Mindestlohn nicht gilt: 

  • Jugendliche, die jünger als 18 Jahre sind und keine abgeschlossene Berufsausbildung haben 

  • Azubis im Rahmen der Ausbildung 

  • Langzeitarbeitslose während der ersten 6 Monate, nachdem sie wieder in das Berufsleben zurückgekehrt sind 

  • Pflichtpraktikantinnen, deren Praktikum Teil der Ausbildung ist 

  • Freiwillige Praktikantinnen, wenn das Praktikum nicht länger als 3 Monate dauert 

  • Jugendliche Teilnehmende einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung einer Berufsausbildung

  • Menschen, die ehrenamtlich tätig sind 

#hokifyerklärt: Zusätzlich zum gesetzlichen Mindestlohn gibt es in vielen Branchen einen Branchenmindestlohn. Dieser wird von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreterinnen gemeinsam ausgehandelt und dann für die gesamte Branche als gültig erklärt und muss höher als der gesetzliche Mindestlohn sein. Die Vereinbarung wird in einem Tarifvertrag festgehalten und gilt dann für alle Unternehmen, die in dieser Branche tätig sind. 



Was passiert bei Verstößen? 

Das Mindestlohngesetz schreibt den Mindestlohn vor. Wird gegen das Gesetz verstoßen, drohen hohe Geldstrafen für die Arbeitgeberin. Verstöße können einerseits so aussehen, dass die Arbeitgeberin einfach weniger auszahlt, als den Mindestlohn, sie können aber andererseits auch eine Verkürzung der Arbeitszeit auf dem Papier sein. Das bedeutet, dass deine Arbeitgeberin dich beispielsweise nur für 25 Wochenstunden bezahlt, obwohl du eigentlich mehr gearbeitet hast. Dann würde dir pro tatsächlich gearbeiteter Stunde auch weniger Lohn übrig bleiben, als der Mindestlohn. In Branchen, die von Schwarzarbeit und Lohndumping betroffen sind, zum Beispiel Reinigung, Bau, Gastronomie, Logistik oder Transport, muss daher die Arbeitszeit verpflichtend aufgezeichnet werden. 

Solltest du weniger Gehalt bekommen als den Mindestlohn, kannst du dich beim Bundesministerium für Arbeit informieren oder an die Gewerkschaft wenden. Grundsätzlich solltest du auf jeden Fall deine Arbeitszeit dokumentieren und deine Arbeitgeberin schriftlich auf den Verstoß hinweisen. So hast du im Fall eines Rechtsstreits eine Grundlage, auf der du aufbauen kannst. 

Fazit 

Der Mindestlohn gilt, bis auf wenige Ausnahmen, flächendeckend für Arbeitnehmerinnen in ganz Deutschland, unabhängig von Branche, Arbeitszeit oder Bundesland. Der gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 12€ brutto pro gearbeiteter Stunde. Branchenmindestlöhne werden zwischen Vertreterinnen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen geschlossen und können einen höheren Mindestlohn für eine gewisse Branche festlegen (“Tarifvertrag”). 

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Alle Personenbezeichnungen sind demnach geschlechtsneutral zu verstehen.

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