Seit April 2023 ist es für alle Unternehmen und Branchen verpflichtend, Arbeitszeit aufzuzeichnen. Arbeitgeberinnen sind demnach verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu dokumentieren oder dokumentieren zu lassen. Damit ist die Arbeitsaufzeichnung Pflicht für alle Unternehmen und Branchen.
Warum muss ich meine Arbeitszeit aufzeichnen?
Grundsätzlich dient die Arbeitszeitaufzeichnung dem Schutz der Arbeitnehmerinnen. Sie soll sicherstellen, dass keine Arbeitszeit unbezahlt bleibt oder über die gesetzliche Normalarbeitszeit hinaus gearbeitet wird. Sie stellt gleichzeitig sicher, dass die Arbeitnehmerin die vereinbarte Arbeitszeit einhält und kann im Fall von Streitigkeiten oder Unklarheiten als Beweis oder zur Nachsicht dienen. Es ist also für beide Seiten ein Vorteil, Arbeitszeit zu dokumentieren.
Wie muss ich meine Arbeitszeit aufzeichnen?
Grundsätzlich hat deine Arbeitgeberin die Pflicht, sicherzustellen, dass deine Arbeitszeit korrekt aufgezeichnet wird. Sie kann diese Aufgabe jedoch an dich weitergeben, dann musst du deine Arbeitszeit selbst aufzeichnen. Derzeit ist noch keine Form der Arbeitszeitaufzeichnung verpflichtend, die Arbeitszeit kann also sowohl handschriftlich als auch elektronisch erfasst werden. In Zukunft könnte jedoch eine elektronische Arbeitszeiterfassung nach einer Übergangszeit für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitenden vorgeschrieben werden. Während früher nur Arbeitszeit außerhalb der Normalarbeitszeit aufgezeichnet werden musste, muss nun die gesamte Arbeitszeit aufgezeichnet werden, also Normalarbeitszeit und Überstunden. Grundsätzlich muss deine Arbeitszeitaufzeichnung die folgenden Informationen enthalten:
Dauer der Arbeitszeit: Beginn und Ende
Pausenzeiten
Etwaige Überstunden
Hat deine Arbeitgeberin kein automatisiertes System wie Chips, Karten oder Ähnliches, kannst du das auch ganz einfach in einer Tabelle machen. Das kann beispielsweise so aussehen:
Datum | Beginn | Ende | Pause | Gesamt- | Überstunden |
24.07.2023 | 09:30 | 18:00 | 0,5 | 8 | 0 |
25.07.2023 | 09:00 | 17:30 | 0,5 | 8 | 0 |
26.07.2023 | 08:00 | 18:00 | 1 | 9 | 1 |
27.07.2023 | Urlaubstag | - | - | - | - |
#hokifyexpertentipp: Auch Besonderheiten wie Homeoffice, Urlaub oder Krankenstand solltest du in deine Arbeitszeitaufzeichnung eintragen. So behälst du immer den Überblick.
Wer muss seine Arbeitszeit nicht erfassen?
Einige Personengruppen sind von der Arbeitszeiterfassung ausgenommen, weil sie generell vom Arbeitsgesetz ausgenommen sind und demnach auch die im Arbeitsgesetz festgelegten Arbeits- und Pausenzeiten nicht für sie gelten:
Leitende Angestellte
Chefärztinnen
Leiterinnen und Vertreterinnen von öffentlichen Dienststellen
Arbeitnehmer, die in häuslicher Gemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich erziehen, pflegen oder betreuen,
Arbeitnehmerinnen im liturgischen Bereich der Kirchen und der Religionsgemeinschaften
Fazit
Auch wenn die Verantwortung über die Zeiterfassung bei deiner Arbeitgeberin liegt, musst du meist selbst deine Zeit erfassen oder mitschreiben. Dabei geht es nicht nur um Überstunden, sondern um deine Gesamtarbeitszeit inklusive Pausen. Das soll sicherstellen, dass du nicht mehr arbeitest, als vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben. Achte also darauf, deine Zeitaufzeichnung immer rechtzeitig und sorgfältig durchzuführen.