Mutterschutz: Dauer, Anspruch und mehr!

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Aktualisiert: 16.04.2024 Lesedauer: ca 5min

Schwangere Frau

Mutter zu werden ist nicht nur eine aufregende Zeit, sondern kann, besonders wenn es das erste Mal ist, viele Fragen aufwerfen: Wann melde ich die Schwangerschaft bei der Arbeit an? Welchen Schutz habe ich während meiner Schwangerschaft? Wie berechne ich den Mutterschutz und bis zu welchem Zeitpunkt darf man überhaupt schwanger arbeiten? Damit du mit diesen Fragen nicht alleine bist, haben wir alle Infos zu Schwangerschaft am Arbeitsplatz und Mutterschutz für dich zusammengefasst! 

Wann muss ich meine Arbeitgeberin über die Schwangerschaft informieren? 

Grundsätzlich gilt: Sobald du dir sicher bist, dass du schwanger bist und am besten schon bei deiner Ärztin warst, solltest du deine Arbeitgeberin informieren. Deine Schwangerschaft bei deiner Arbeitgeberin zu melden, ist nicht nur aus Sicherheitsgründen wichtig, sondern auch aus rechtlichen Gründen. Denn deine Arbeitgeberin muss deine Schwangerschaft bei der zuständigen Aufsichtsbehörde melden und bei dieser Meldung Fragen zu Arbeitszeit, Arbeitsplatz und mehr beantworten. Das dient dazu, die Vorschriften zum Mutterschutzgesetz richtig einzuhalten. Jedes Bundesland hat unterschiedliche Aufsichtsbehörden, die dafür zuständig sind - diese findest du auf der BMFSFJ Website. Es reicht vollkommen, wenn du deine Arbeitgeberin einfach in einem Gespräch oder per Nachricht über deine Schwangerschaft informierst, du brauchst kein ärztliches Attest. Will deine Arbeitgeberin trotzdem eine Bestätigung oder ein Attest sehen, muss sie selbst für die Kosten aufkommen. 

Mutterschutz 

Grundsätzlich ist der Mutterschutz ein längerer Zeitraum vor und nach der Geburt, in der du nicht arbeiten darfst. Die Mutterschutzfrist legt fest, ab wann du als Schwangere nicht mehr arbeiten darfst bzw. wie lange nach der Geburt du beschäftigungsfähig bist. Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet in der Regel 8 Wochen nach der Geburt. Handelt es sich um eine Frühgeburt, Zwillinge, Mehrlinge oder kommt das Kind mit einer Behinderung auf die Welt, gelten andere Regeln: der Mutterschutz besteht in dem Fall bis zu 12 Wochen nach der Geburt. 

Mutterschutz soll nicht nur die werdende Mutter schützen, sondern auch das Kind. Die Art deiner Beschäftigung ist für den Mutterschutz irrelevant - sprich egal ob du Vollzeit, Teilzeit oder im Minijob arbeitest, Mutterschutz trifft zu, so lange du ein Arbeitsverhältnis hast. Arbeitnehmerinnen, Angestellte, Auszubildende und Freiwillige im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder des Bundesfreiwilligendienstgesetzes fallen alle unter Mutterschutz. Vorsicht ist bei befristeten Verträgen geboten: befristet Beschäftigte werden, nur solange das befristete Verhältnis besteht, vom Mutterschutzgesetz geschützt. Das befristete Verhältnis endet mit der vorhergesehenen Frist und wird nicht durch die Schwangerschaft oder Elternzeit verändert. 

Mutterschutz berechnen 

Vor der Entbindung stehen dir die letzten sechs Wochen als Mutterschutzfrist zu. Die Berechnung dieser Frist basiert auf einem ärztlichen Attest, das deinen voraussichtlichen Geburtstermin angibt. Von diesem Datum aus rechnest du also sechs Wochen zurück:  

Beispiel: Angenommen, dein voraussichtlicher Geburtstermin ist der 9. April 2025. Die Mutterschutzfrist würde in dem Fall am 26. Februar beginnen. Dein letzter Arbeitstag vor dem Mutterschutz wäre somit der 25. Februar 2025.

Nach der Geburt gilt acht Wochen lang ein Beschäftigungsverbot. Auch wenn dein Kind später als erwartet geboren wird, verkürzt sich diese Frist nicht. Deine tatsächliche Mutterschutzfrist wird dann entsprechend länger sein:

Beispiel: Angenommen, das Kind kommt tatsächlich am 9. April 2025. Die Mutterschutzfrist würde in dem Fall acht Wochen später, also am 8. Juni 2025 enden. 

Beispiel: Angenommen, das Kind kommt eine Woche später, am 16. April 2025. Die Mutterschutzfrist endet auch in diesem Fall acht Wochen nach der Geburt, also am 11. Juni 2025.

Darf ich trotz Mutterschutz arbeiten?

Das kommt darauf an, ob es sich um die Zeit vor oder nach der Geburt handelt. Vor der Geburt des Kindes darfst du weiterhin auch während der Mutterschutzzeit arbeiten, solange deine Ärztin nichts dagegen sagt. Das muss jedoch deine freiwillige Entscheidung sein, deine Arbeitgeberin darf dich nicht dazu drängen. Nach der Geburt des Kindes darfst du jedoch während den ersten 8 Wochen gar nicht mehr arbeiten, auch wenn du das selbst möchtest. In diesem Fall gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. Verlangt deine Arbeitgeberin, dass du trotz Mutterschutz arbeitest, kannst du das bei der Aufsichtsbehörde melden. Bei einem Tod des Kindes während oder nach der Geburt, kannst du den Mutterschutz frühzeitig beenden - das ist jedoch auch freiwillig und kann nicht von deiner Arbeitgeberin verlangt werden. 

Mutterschutz und Kündigung 

Sobald du deine Schwangerschaft bekannt machst und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung besteht Kündigungsschutz für dich. Während dieser Zeit darf dein Arbeitgeber dich weder ordentlich noch fristlos kündigen. Bei einer Fehlgeburt besteht dein Kündigungsschutz bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Fehlgeburt. Ausgenommen davon sind befristete Arbeitsverhältnisse - diese laufen trotz der Schwangerschaft ab und müssen nicht verlängert werden. Es gibt Sonderfälle, in denen eine Kündigung auch trotz Schwangerschaft rechtmäßig sein kann. Dazu zählen Gründe wie Insolvenz des Arbeitgebers oder Stillegung des Betriebs. Es muss jedoch von der Aufsichtsbehörde bestätigt werden, dass die Kündigung nicht aufgrund der Schwangerschaft, sondern aus anderen Gründen war.

#hokifyexpertentipp: Welche Regeln für die Elternzeit gelten, erfährst du hier! 

Mutterschutz und Urlaubsanspruch 

Zwar darfst du während des Mutterschutzes nicht arbeiten, jedoch läuft dein Arbeitsverhältnis normal weiter, das heißt, du hast noch deinen üblichen Urlaubsanspruch. Diesen kannst du z.B. kurz vor deinem Mutterschutz nutzen und schon früher in Mutterschutz gehen oder hinten an deinen Mutterschutz dranhängen. Das musst du jedoch mit deiner Arbeitgeberin absprechen und genehmigen lassen. 

Mutterschutz und Gehalt 

Während deines Mutterschutzes erhältst du ein sogenanntes Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Zuschuss deiner Arbeitgeberin. Die Höhe dieses Geldes muss insgesamt deinem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate gleichen. Gemeinsam mit deinem Arbeitgeber musst du das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen. 

Was ist während der Schwangerschaft bei der Arbeit verboten? 

Während deiner Schwangerschaft muss deine Arbeitgeberin sicherstellen, dass deine Arbeit und dein Arbeitsplatz deine Schwangerschaft in keinster Weise beeinträchtigt. Das heißt, dass du keine Arbeit verrichten solltest, die dich oder dein Baby gefährden könnte. Darunter fallen beispielsweise: 

  • Arbeiten, bei denen die Gefahr einer Berufserkrankung gegeben ist

  • Heben und Tragen von schweren Lasten

  • Arbeiten, die überwiegend im Stehen zu verrichten sind 

  • Arbeiten unter Einwirkung gesundheitsgefährdender Stoffe, Strahlen, gesundheitsgefährdender elektromagnetischer Felder bzw. von Hitze, Kälte oder Nässe, bei denen eine Schädigung nicht ausgeschlossen werden kann

  • Bedienung von Geräten und Maschinen (mit Fußantrieb) mit hoher Fußbeanspruchung

  • Akkordarbeiten, akkordähnliche Arbeiten, Fließarbeiten mit vorgeschriebenem Arbeitstempo, leistungsbezogene Prämienarbeiten etc.

  • Arbeiten, die ständig im Sitzen verrichtet werden müssen (es sei denn, es gibt Gelegenheit zu kurzen Unterbrechungen während der Arbeit)

  • Arbeiten mit biologischen Stoffen, soweit bekannt ist, dass diese die werdende Mutter oder das Kind gefährden

  • Arbeiten, bei denen werdende Mütter besonderen Unfallgefahren ausgesetzt sind

  • Beschäftigung auf Beförderungsmitteln

Wenn du eine Arbeit hast, die deine Schwangerschaft gefährden könnte oder du dich körperlich und gesundheitlich nicht in der Lage fühlst, deine Arbeit zu verrichten, kannst du auch ein generelles Beschäftigungsverbot bzw. eine Krankschreibung während der Schwangerschaft von deiner Ärztin verlangen. Bestätigt deine Ärztin in einem Attest, dass du aus medizinischen Gründen während deiner Schwangerschft in geringerem Ausmaß oder gar nicht arbeiten solltest, musst du während dieser Zeit nicht arbeiten oder nur dann arbeiten, wenn du andere ungefährlichere Arbeiten verrichten kannst. Arbeitest du z.B. im Handel als Lagermitarbeiterin, kann deine Arbeitgeberin deine Aufgaben so umschichten, dass du im Büro oder Home-Office für bürokratische Tätigkeiten zuständig bist, die dich weniger körperlich anstrengen. 

Fazit 

Es ist wichtig, die Schwangerschaft frühzeitig bei der Arbeitgeberin zu melden, um rechtliche und sicherheitsrelevante Aspekte zu klären. Der Mutterschutz umfasst sowohl eine Zeit vor als auch nach der Geburt, mit festgelegten Fristen, die von verschiedenen Faktoren abhängen. Während des Mutterschutzes gilt ein Beschäftigungsverbot, das Mutter und Kind schützen soll. Die Arbeit während des Mutterschutzes hängt von der Phase der Schwangerschaft ab, wobei vor der Geburt noch Arbeit möglich ist, jedoch nach der Geburt ein absolutes Beschäftigungsverbot besteht.

Xheva (ausgesprochen Tschewa you're welcome) hat ihr Kommunikationswirtschaftsstudium in der Tasche und ist Content Marketing & Communications Managerin bei hokify. In dieser Rolle beschäftigt sie sich hauptsächlich mit den Themen Lehre, Ausbildung und Bewerbung. Damit Kandidat:innen bei der Jobsuche nicht so sehr verzweifeln wie sie, hat sie alle Tipps und Insiderinfos, die sie auch gerne am Anfang gehabt hätte.

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Schreibweise männlicher und weiblicher Pronomen verzichtet. Alle Personenbezeichnungen sind demnach geschlechtsneutral zu verstehen.

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