Obwohl es unterschiedliche Vertragsformen gibt, werden im Arbeitsalltag meist zwei verschiedene Formen genutzt: der Dienstvertrag und der Werkvertrag. Der Unterschied liegt dabei im Gegenstands des Vertrags: einmal geht es um eine Tätigkeit (Dienstvertrag) und einmal um ein Werk (Werkvertrag). Doch die Unterschiede zwischen einem Dienstvertrag und einem Werkvertrag sind ein wenig differenzierter.
Was ist ein Dienstvertrag?
Ein Dienstvertrag regelt die Rechte und Pflichten zweier Parteien bei der Erbringung einer Tätigkeit für eine Auftraggeberin. So verpflichtet sich Partei A, eine gewisse Tätigkeit durchzuführen, während sich Partei B verpflichtet, für die geleistete Tätigkeit zu bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, wie erfolgreich die Tätigkeit ausgeführt wurde oder welche Folgen sie hat - vereinbart wird nur die Erbringung der Tätigkeit. Oft werden in einem Dienstvertrag auch der Zeitrahmen einer Tätigkeit oder der Ort, an dem die Tätigkeit erbracht wird, sowie die Vergütung und Zahlungsmodalitäten festgelegt. Dienstverträge sind oft auch befristet, also für einen gewissen Zeitraum angesetzt. Die folgenden Daten müssen in einem Dienstvertrag festgehalten werden:
Art, Umfang, Ort und Zeitdauer der Leistung
Name und Anschrift beider Parteien
Entgelt bzw. Vergütung
Zahlungsmodalitäten
Angaben zu erforderlichen Zusatzleistungen
Es gibt verschiedene Unterarten zu Dienstverträgen, beispielsweise Arzt- und Behandlungsverträge, Telekommunikationsverträge oder Verträge mit freien Mitarbeiterinnen, die wieder eigene Regelungen haben.
Der Arbeitsvertrag ist ebenfalls eine Sonderform des Dienstvertrags, der weitergehende Rechte und Pflichten beinhaltet, als der normale Dienstvertrag. Dazu gehören beispielsweise die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und die Fürsorge- und Treuepflichten. Außerdem solltest du, sofern vorhanden, auch immer einen Blick in deinen Tarifvertrag werfen.
Was ist ein Werkvertrag?
Im Gegensatz zu einem Dienstvertrag, bei dem es um die geleistete Tätigkeit geht, basieren Werkverträge auf der Fertigstellung eines Werkes. Eine Unternehmerin verpflichtet sich also, ein bestimmtes Werk fertigzustellen und wird im Gegenzug dafür vergütet. Dabei kann die zu erbringende Leistung (“Werk”) sowohl die Erstellung oder Veränderung eines Gegenstandes (z.B. Reparatur, Installation, Aufbau, Transport…) als auch ein Erfolg sein, der durch eine Dienstleistung oder Arbeit herbeigeführt wird (z.B. eine Website ist online, ein Büro ist ausgemalt…). Die Erfüllung des Vertrags ist selbstständig, das heißt, die Auftragnehmerin organisiert selbst wann und wie die Leistung erbracht wird. Im Werkvertrag wird garantiert, dass die Aufgabe erfolgreich erledigt wird. Im Gegenzug garantiert die andere Partei eine Zahlung, sobald das Werk angenommen wird und ist verpflichtet, dieses auch anzunehmen (außer es liegen grobe Mängel vor). Wird für die Fertigstellung des Werks die Mithilfe der Auftraggeberin benötigt, verpflichtet sie sich dazu, zeitgerecht ihre Mithilfe durchzuführen. Ein Werkvertrag kann von der Auftraggeberin jederzeit vor Fertigstellung des Werks gekündigt werden. Die Auftragnehmerin kann jedoch nur kündigen, wenn die Fortsetzung des Vertrags nicht zumutbar ist oder die Auftraggeberin ihre Mitwirkungspflicht nicht erfüllt.
#hokifyexpertentipp: Für Werkverträge gelten keine arbeitsrechtlichen Bestimmungen und keine Tarifverträge. Hast du einen Werkvertrag abgeschlossen, gilst du also als selbstständig und bist beispielsweise auch für deine eigene Versicherung zuständig.
Quick Check: An diesen Punkten erkennst du einen Werkvertrag:
Es geht um eine einmalige Leistung zu einem Werk bzw. Werkstück
Die Auftraggeberin verpflichtet sich, das Werkstück anzunehmen, sofern es keine groben Mängel aufweist
Die Auftragnehmerin haftet, wenn sie den Auftrag nicht erfüllt
Vorab wird die genaue Leistung und der Zeitpunkt der Abnahme festgelegt
Vergütung kann nach Zeit oder mittels Pauschal- oder Einheitspreis erfolgen
Fazit
Während sich der Dienstvertrag immer um eine Tätigkeit unabhängig vom Ergebnis dreht, geht es bei Werkverträgen immer um die Bereitstellung eines Werks bzw. eines Ergebnisses. Dabei unterscheiden sich Dienstvertrag und Werkvertrag besonders in den folgenden Punkten:
Dienstvertrag | Werkvertrag |
Verpflichtung zu einer Tätigkeit | Verpflichtung zur Lieferung eines Ergebnis / Werks |
Unabhängig vom Ergebnis | Ergebnis muss erfolgreich sein |
Vergütung für die Tätigkeit | Vergütung bei Abnahme des Werks |
Auftraggeber stellt Mittel zur Verfügung | Auftragnehmer arbeitet selbstständig |
Auftragnehmer ist oft weisungsgebunden (muss Anweisungen des Auftraggebers bis zu einem gewissen Grad folgen) | Auftraggeber hat Mitwirkungspflicht wenn notwendig und verpflichtet sich zur Abnahme des Werks |