Arzttermine während der Arbeitszeit sind immer erlaubt - oder? Arztbesuche während der Arbeitszeit sind eine heikle Angelegenheit, denn unterschiedliche Faktoren beeinflussen, ob diese erlaubt sind oder nicht. Folgende Regeln gelten in Deutschland:
Verpflichtungen und Rechte
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, ihre persönlichen Angelegenheiten außerhalb ihrer Arbeitszeit zu erledigen. Dazu gehören auch Arzttermine. Sofern es möglich ist, sollten Arzttermine also außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. In der Realität gibt es aber oft viele Gründe, die das nicht möglich machen:
Der Arzttermin ist medizinisch notwendig und akut z.B. Zahnschmerzen, Gliederschmerzen usw.
Es handelt sich um spezielle Untersuchungen, die zeitabhängig sind, z.B. Blutabnahmen in der Früh.
Die Ärztin deiner Wahl arbeitet nur an Tagen, die alle mit deiner Arbeitszeit überlappen.
Dein Arbeitgeber darf dir in diesen Fällen nicht verbieten, den Arzttermin wahrzunehmen und darf dir auch nicht vorschreiben, einen anderen Arzt aufzusuchen, da eine freie Arztwahl besteht. Du musst deinen Arbeitgeber auch nicht über eine Diagnose oder Ähnliches informieren. Jedoch darf dein Arbeitgeber eine ärztliche Bestätigung verlangen, daher solltest du immer eine schriftliche Arztbestätigung parat haben und rechtzeitig über deinen Arztbesuch informieren. Dein Entgelt wird in diesen Fällen weiterhin ausbezahlt.
Bürgerliches Gesetzbuch - 616 bgb
Paragraf 616 im bürgerlichen Gesetzbuch (616 bgb) legt fest, wann Arbeitnehmerinnen ihr Entgelt weiterhin erhalten und wann nicht. Grundsätzlich besteht der Anspruch, wenn die Arbeitsunterbrechung nicht selbst verschuldet bzw. “verhältnismäßig kurz” ist, wie in den oben genannten Beispielen. Da dieses Gesetz jedoch viel Interpretationsraum bietet, haben Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge oft präzisere Regelungen. Falls es also Unstimmigkeiten mit deinem Arbeitgeber über Arztbesuche während der Arbeitszeit gibt, kannst du dich auf dieses Gesetz berufen bzw. auf deine Verträge verweisen.
Teilzeit- und Gleitzeitbeschäftigte
Für Teilzeit- und Gleitzeitbeschäftigte ist es schwieriger zu argumentieren, dass der Arztbesuch nicht außerhalb der Arbeitszeit stattfinden kann. Grundsätzlich besteht bei diesen Arbeitszeitmodellen kein automatischer Anspruch auf Entgeltfortzahlung während eines Arztbesuchs. Es gibt jedoch Situationen, wie akute medizinische Notfälle oder zeitlich gebundene Untersuchungen, die eine Ausnahme darstellen und den Anspruch auf Entgeltfortzahlung begründen können.
Jugendliche & Schwangere
Minderjährige, Azubis und Schwangere stellen aufgrund des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes eine Ausnahme dar. Arbeitgeber sind verpflichtet, diesen Personen eine bezahlte Freistellung für die erforderlichen Arzttermine während der Arbeitszeit zu erlauben.
Kranke Kinder bzw. Angehörige
Ist das eigene Kind oder ein naher Angehöriger krank, gelten dieselben Vorschriften: Ein Arztbesuch während der Arbeitszeit ist möglich, wenn dieser aus medizinischen Gründen notwendig ist oder keine andere Alternative möglich ist. Auch hier ist eine ärztliche Bestätigung, dass die Begleitung des Kindes erforderlich war, notwendig.
Fazit
Im besten Fall solltest du deine Arzttermine während deiner Freizeit einplanen, ist das jedoch aufgrund von Ordinationszeiten oder medizinischen Gründen nicht möglich, kannst du das auch während deiner Arbeitszeit. Informiere deinen Arbeitgeber jedoch im Vorhinein und sorge für eine schriftliche Zeitbestätigung von deinem Arzt.