Endlich hast du den Ausbildungsplatz ergattert und kannst voll durchstarten, da spürst du ein Kratzen im Hals? Oder bist vielleicht sogar Corona-positiv? Egal ob in der Probezeit deiner Ausbildung oder schon danach, krank zu werden ist nie angenehm. Wir zeigen dir, wie du dich am besten in der Ausbildung krank meldest, worauf du achten solltest und welche Rechte du als Azubi hast, wenn es um deine Gesundheit geht.
Keine Angst um den Ausbildungsplatz
Das Wichtigste vorneweg: Du brauchst keine Angst um deinen Ausbildungsplatz zu haben. Krank zu werden ist ganz normal und passiert sowohl Azubis als auch Arbeitnehmerinnen und auch deiner Vorgesetzten mal. Auch wenn du länger krank bist oder wegen einer Verletzung arbeitsunfähig bist, musst du dir darum keine Sorgen machen. Wichtig ist jedoch, dass du deinem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule Bescheid gibst.
Sofort krankmelden
Sobald klar ist, dass du nicht arbeiten kannst, solltest du deinem Ausbildungsbetrieb Bescheid sagen und dich krankmelden. Das ist einerseits, damit sich niemand Sorgen um dich macht, wenn du nicht zur Arbeit kommst und andererseits, damit deine Arbeitgeberin weiß, dass du für den Tag (oder länger) ausfällst. Je nach Betrieb kann es dafür Regeln geben (z.B. eine E-Mail an die Vorgesetzte oder einen Anruf), meist reicht es jedoch, eine kurze Nachricht zu schreiben oder anzurufen.
#hokifyexpertentipp: Wir empfehlen, dich immer schriftlich, also zum Beispiel per E-Mail, SMS oder Chatnachricht krank zu melden. So hast du im Nachhinein auch einen Nachweis, dass du dich rechtzeitig krank gemeldet hast.
Krankenbestätigung
Die gesetzliche Regelung besagt, dass du ab dem 4. Tag des Krankenstands eine Krankmeldung von deiner Ärztin vorlegen musst. Manche Betriebe erwarten schon früher einen Nachweis für deinen Krankenstand. Darüber solltest du dich zu Beginn deiner Ausbildung informieren. Wenn dein Ausbildungsbetrieb schon am ersten Tag deines Krankenstandes eine ärztliche Krankschreibung verlangt, musst du noch am selben Tag zum Arzt gehen. Oft reicht es jedoch, die Krankmeldung per E-Mail zu schicken und sie nach deinem Krankenstand nachzureichen, statt das Original krank in den Betrieb zu bringen.
Krankengeld
Bis zu sechs Wochen lang zahlt dir dein Ausbildungsbetrieb dein Gehalt auch im Krankenstand ganz normal aus. Bist du länger als 6 Wochen krank, hast du Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkassa. Das wird dir auf Antrag ausgezahlt und ist ein wenig niedriger als dein gewohntes Einkommen.
Wie lange darf ich krank sein?
Es gibt keine Vorschrift, die besagt, wie lange du als Azubi krank sein “darfst”. Bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung muss deine Ausbilderin deine Fehltage angeben. Hast du mehr als 10% deiner Ausbildung versäumt, gibt es eine Prüfung durch die zuständige Kammer. Dabei wird eine Stellungnahme zu deinen Fehlzeiten verlangt. Meistens geht die Prüfung positiv aus und du darfst zur Prüfung antreten, ist das jedoch nicht der Fall, wird deine Ausbildungszeit um ein halbes Jahr verlängert.
Deine Rechte und Pflichten im Krankenstand
Während des Krankenstands steht dir in den ersten sechs Wochen dein ganz normales Entgelt zu. Außerdem musst du deinem Ausbildungsbetrieb nicht mitteilen, woran du erkrankt bist. Die eigentliche Diagnose geht niemanden außer dich selbst etwas an. Ausnahme: Dein Gesundheitszustand stellt eine Gefahr für andere Mitarbeiterinnen dar (z.B. eine hochansteckende Infektion). Trotzdem hast du auch im Krankenstand einige Pflichten: du musst dich beispielsweise “unverzüglich” krank melden und rechtzeitig eine ärztliche Krankmeldung bringen. Außerdem steht deine Genesung im Krankenstand an erster Stelle: du darfst nichts tun, das deine Genesung beeinträchtigt oder verlangsamt. Entgegen der gängigen Meinungen kannst du auch im Krankenstand gekündigt werden. Allerdings gelten die üblichen Kündigungsregelungen, die in deinem Ausbildungsvertrag festgelegt wurden.
#hokifyexpertentipp: Auch im Krankenstand gibt es gewisse Regeln, an die du dich halten solltest. Was du im Krankenstand tun darfst und was nicht, kommt dabei sehr auf deine Diagnose an. Prinzipiell gilt: Du darfst nichts tun, das deine Genesung verzögern oder verhindern könnte.
Fazit
Es wird höchstwahrscheinlich vorkommen, dass du während deiner Ausbildung einmal krank wirst. Das ist jedoch kein Grund zur Sorge, da du dadurch nicht deinen Ausbildungsplatz verlierst oder einen anderen Nachteil hast. Wichtig ist nur, dass du dich so schnell wie möglich bei deinem Ausbildungsbetrieb krank meldest und - je nach Dauer des Krankenstands und Anforderungen des Betriebs - eine ärztliche Krankschreibung abgibst. Bis zu 6 Wochen bekommst du deinen Lohn weiter von der Arbeitgeberin ausbezahlt, danach kannst du einen Antrag auf Krankengeld bei der Krankenversicherung stellen. Du kannst dich also ganz darauf konzentrieren, deine Krankheit auszukurieren, statt krank zur Arbeit zu gehen.