Altersteilzeit: Bedingungen & Rechte

von Xhevahire Sinani

Aktualisiert: 21.02.2024 Lesedauer: ca 3min

Mann mit Skulptur

Der Umschwung von einer vollgepackten Arbeitswoche in den Ruhestand kann für viele Arbeitnehmerinnen, die es gewohnt sind, einen Großteil der Woche in der Arbeit zu verbringen, schwierig sein. Um diesen Übergang sanfter zu gestalten, bietet sich die Altersteilzeit an. Diese ist eine freiwillige Vereinbarung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber und ermöglicht älteren Arbeitnehmern die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit kurz vor der Rente. Warum Altersteilzeit sehr unterschiedlich aussehen kann und welche Unterschiedlichen Modelle es gibt, zeigen wir dir!

Was ist Altersteilzeit? 

Altersteilzeit ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und älteren Arbeitnehmern, bei der sie ihre Arbeitszeit in Vorbereitung auf die Rente reduzieren und so einen leichteren Übergang in den Ruhestand haben. Während der Altersteilzeit werden trotzdem Rentenversicherungsbezüge gezahlt, jedoch nur 80%. In manchen Tarifverträgen gibt es genauere Regelungen zur Altersteilzeit. Wie die Arbeitszeit tatsächlich reduziert wird, hängt vom Altersteilzeitmodell ab. Die folgenden Altersteilzeitmodelle gibt es: 

  1. Gleichverteilungsmodell

Die Arbeitszeit wird über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit auf die Hälfte reduziert. Zum Beispiel durch halbe Arbeitstage oder weniger Arbeitstage pro Woche. 

  1. Blockmodell 

Die Altersteilzeit wird in zwei gleich lange Phasen unterteilt: Arbeitsphase und Freistellungsphase. Während der Arbeitsphase wird regulär weitergearbeitet, damit es zur Freistellungsphase kommt, in der nicht mehr gearbeitet wird. Das ermöglicht dem Arbeitnehmer, sozusagen früher in Rente zu gehen, weil in der letzten Zeit vor dem Renteneintritt nicht mehr gearbeitet wird. 

  1. Andere Modelle 

Da die Altersteilzeit eine freiwillige Vereinbarung ist, kann es auch individuelle Modelle geben, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen festlegen, wie z.B. eine stufenweise Altersteilzeit, bei der die Stundenzahl Schritt für Schritt heruntergeschraubt wird.

Voraussetzungen Altersteilzeit 

Da die Altersteilzeit nicht rechtspflichtig, sondern freiwillig ist, können die Anforderungen und Voraussetzungen je nach Arbeitgeberin etwas variieren. Grundsätzlich ist die Altersteilzeit jedoch erst ab dem 55. Lebensjahr für Arbeitnehmer, die in den letzten 5 Jahren mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, möglich. Wenn während dieser Zeit Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II in Anspruch genommen wurde, wird das mitberücksichtigt. 

Gehalt und Lohnausgleich 

Für die Altersteilzeit wird das Gehalt halbiert - der Arbeitgeber stockt dann auf dieses halbierte Gehalt mindestens 20% mehr auf. Diese Aufstockung ist steuer- und sozialabgabenfrei, wird aber in der späteren Steuererklärung zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen (Progressionsvorbehalt). Neben dem Gehalt muss der Arbeitgeber außerdem 80 % der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld können während der Altersteilzeit entfallen

Beispiel: Du erhältst ein monatliches Gehalt von 3.000 € brutto und beschließt, in Altersteilzeit zu gehen. Für deine Altersteilzeit wird erst dein Bruttogehalt halbiert - also auf 1.500 € brutto. Auf dieses Gehalt muss der Arbeitgeber nun mindestens 20% aufstocken, das wären in dem Fall 300 €. Schlussendlich würdest du also 1.800 € brutto erhalten. 

Rechnung: 

3.000 : 2 = 1500 € (Regelarbeitsentgelt) 

1. 500 x 0.20 = 300 € (Aufstockungsbetrag) 

1.500 + 300 = 1.800 € (Altersteilzeitgeld) 

#hokifyexpertentipp: In manchen Tarifverträgen ist ein höherer Aufstockungsbetrag als 20% vorhergesehen. Checke also immer auch deinen Tarifvertrag ab! 

Kündigung 

Ob man während der Altersteilzeit gekündigt werden kann, hängt vom Modell der Altersteilzeit ab. Im Blockmodell kann man zwar während der Arbeitsphase, aber nicht während der Freizeitphase gekündigt werden. Verhandelt man im Vertrag zur Altersteilzeit einen Kündigungsschutz, kann man nicht ohne ausschlaggebende Punkte gekündigt werden. 

Vorteile Altersteilzeit 

  • Flexibilität: Durch die Möglichkeit, Arbeitszeit und Freizeit zu teilen, können ältere Arbeitnehmerinnen den Übergang in den Ruhestand flexibler gestalten.

  • Entlastung: Eine verringerte Arbeitszeit kann dich entlasten und dir die Möglichkeit geben, deiner Gesundheit mehr Beachtung zu schenken. 

  • Arbeitslosigkeit: Die Altersteilzeit kann älteren Arbeitnehmern helfen, Arbeitslosigkeit zu vermeiden, indem sie Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig ein reduziertes Einkommen erhalten.

  • Geregelte Übergabe: Ein schrittweiser Austritt der Arbeitnehmer ermöglicht eine geregelte Übergabe und ein sanftes Ausscheiden aus dem Unternehmen. 

Fazit 

Die Altersteilzeit stellt eine gute Möglichkeit dar, um den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern. Du erhältst nach der Altersteilzeit weiterhin reduziert dein Gehalt und Rente und kannst dich mit mehr Freizeit besser auf den Ruhestand vorbereiten. 

Die Altersteilzeit ist erst ab dem 55. Lebensjahr für Arbeitnehmer, die in den letzten 5 Jahren mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, möglich.
Für die Altersteilzeit wird das Gehalt halbiert. Der Arbeitgeber stockt dann auf dieses reduzierte Gehalt mindestens 20% mehr auf.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet 80% deiner bisherigen Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung von männlichen und weiblichen Sprachformen verzichtet. Alle Personenbezeichnungen sind demnach geschlechtsneutral zu verstehen.

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