Bürgergeld: Alles was du wissen musst!

von

Aktualisiert: 08.01.2024 Lesedauer: ca 3min

Frau mit Rechnungen und Taschenrechner

Am 1. Januar 2024 wurde das Bürgergeld in Deutschland erhöht, um der hohen Inflation entgegenzuwirken. Doch wen genau betrifft das und was ist das Bürgergeld überhaupt? Wir haben einen einfachen Überblick zum Bürgergeld für dich! 

Was ist Bürgergeld? 

Das Bürgergeld ist eine Leistung des Sozialstaates und ist seit 2023 der Nachfolger des sogenannten Arbeitslosengelds 2 bzw. Hartz 4. Es dient dazu, Menschen, die sich ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können, zu unterstützen und ihnen aus der Not zu helfen. Wer zwar erwerbsfähig ist, aber seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann, hat Anspruch auf Bürgergeld. Das Bürgergeld ist nicht mit dem Arbeitslosengeld zu verwechseln: Erst wenn andere vorrangige Leistungen wie das Arbeitslosengeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld nicht für das Existenzminimum ausreichen, erhält man Bürgergeld. Mit der Unterstützung des Bürgergeldes soll man sich besser auf die Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können. Das Neue am Bürgergeld ist, dass es Preisentwicklungen schon vorab berücksichtigt und nicht rückwirkend. Das heißt, das Bürgergeld wird nicht mehr rückwirkend, wie beim Arbeitslosengeld 2, sondern bereits schon im Voraus an die Teuerungen angepasst. 

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld? 

Personen, die bereits Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 oder Sozialgeld hatten, haben auch Anspruch auf Bürgergeld. Grundsätzlich können folgende Personen Bürgergeld beantragen: 

Personen, die erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und dabei folgende Bedingungen erfüllen: 

  • Mindestens 15 Jahre alt und noch nicht die Altersgrenze für Rente erreicht 

  • Wohnhaft und Lebensmittelpunkt in Deutschland

  • In der Lage, mindestens 3 Stunden pro Tag zu arbeiten

  • Hilfebedürftig bzw. Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft* sind hilfebedürftig

Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen der eigenen Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und man den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln sichern kann. Erwerbsfähig bedeutet, dass dich keine Krankheit oder Behinderung daran hindert, Arbeit aufzunehmen. Auch wer nicht erwerbsfähig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn man mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. 

*Eine Bedarfsgemeinschaft, im Kontext des Bürgergeldes, bezeichnet die gemeinsame wirtschaftliche Einheit von mehreren Personen, wenn diese zusammenleben und gegenseitige Verantwortung füreinander tragen. Typische Beispiele umfassen Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerinnen oder Personen in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Auch Kinder unter 25 Jahren, die im Haushalt leben und nicht selbstständig ihren Lebensunterhalt bestreiten können, gehören zur Bedarfsgemeinschaft.

Wie viel Bürgergeld erhält man? 

Wie viel Bürgergeld wem zusteht, wird auf Basis einer Einkommens- und Verbraucherstichprobe, welche alle 5 Jahre durchgeführt wird, bestimmt. Dabei werden Faktoren wie z.B. Preis- und Lohnentwicklungen und Inflation berücksichtigt. 2024 ist das Bürgergeld um 12% zum Vorjahr gestiegen. Je nachdem zu welcher Regelbedarfsstufe man gehört, erhält man mehr oder weniger: 

Regelbedarfstufe 



2024

Regelbedarfstufe 1

Alleinstehende/Alleinerziehende



536 € 

Regelbedarfstufe 2 



Paare je Partner:in/Bedarfsgemeinschaften

506 €

Regelbedarfstufe 3

Volljährige in Einrichtungen



451 €

Regelbedarfstufe 4

Jugendliche von 14-17 Jahre

471 € 

Regelbedarfstufe 5

Kind von 6-13 Jahre

390 € 

Regelbedarfstufe 6

Kind von 0-5 Jahre 

357 € 

Wer an Maßnahmen teilnimmt, um langfristig zurück in den Job zu finden, erhält zusätzlich einen Bürgergeld-Bonus von monatlich 75 €. 

Wie beantragt man Bürgergeld? 

Um Bürgergeld zu erhalten, musst du das selbstständig beim zuständigen Jobcenter beantragen. Vereinbare dazu einfach einen Beratungstermin mit deinem Jobcenter. Dort wirst du dann informiert, ob dir Bürgergeld zusteht oder nicht. Rechne damit, dass du dafür Angaben zu deinem Einkommen und Co. angeben musst. 

Weiterbewilligungsantrag Bürgergeld

Hast du bereits Bürgergeld beantragt und willst dieses verlängern, weil dein Bewilligungszeitraum für Bürgergeld bald endet oder du eine Nachricht zur Verlängerung von deinem Jobcenter erhalten hast, musst du einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Diesen kannst du persönlich, telefonisch, schriftlich oder online stellen. Am einfachsten kannst du den Antrag online stellen, da du alle Nachweise direkt hochladen und senden kannst: Bürgergeld online verlängern | Bundesagentur für Arbeit 

Bürgergeld und Minijob 

Auch wenn du Bürgergeld erhältst, kannst du nebenbei einen Minijob ausüben. Dabei muss nur der Freibetrag im Auge behalten werden: Minijobberinnen können bis zu 100 € monatlich neben ihrem Bürgergeld anrechnungsfrei dazuverdienen. Übersteigt man den Freibetrag, wird das anteilig vom Bürgergeld abgezogen. Für einen Verdienst, der beispielsweise zwischen 100 und 520 Euro liegt, werden 20 % nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

Es gibt jedoch Einzelfälle, bei denen höhere Freibeträge gelten - informiere dich daher immer erst bei deinem Jobcenter, was der Freibetrag für dich ist, bevor du einen Minijob startest. 

Fazit 

Das Bürgergeld (ehemaliges Hartz 4) unterstützt erwerbsfähige Personen, deren eigenes Einkommen nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu decken. Die Höhe des Bürgergeldes variiert je nach Regelbedarfsstufe und wurde 2024 um 12% im Vergleich zum Vorjahr angehoben. Anträge für das Bürgergeld können beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Während des Bezugs von Bürgergeld kann auch ein Minijob ausgeübt werden, wobei bestimmte Freibeträge zu beachten sind.

Xheva (ausgesprochen Tschewa you're welcome) hat ihr Kommunikationswirtschaftsstudium in der Tasche und ist Content Marketing & Communications Managerin bei hokify. In dieser Rolle beschäftigt sie sich hauptsächlich mit den Themen Lehre, Ausbildung und Bewerbung. Damit Kandidat:innen bei der Jobsuche nicht so sehr verzweifeln wie sie, hat sie alle Tipps und Insiderinfos, die sie auch gerne am Anfang gehabt hätte.

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung von männlichen und weiblichen Sprachformen verzichtet. Alle Personenbezeichnungen sind demnach geschlechtsneutral zu verstehen.

Hilfe und Tipps zu Arbeitsrecht & Arbeitsalltag!

Mehr zum Thema Arbeitsrecht

Interessante Artikel zum Thema Arbeitsalltag

Mehr Karriere-Tipps