Das Corona Virus hat Deutschland fest im Griff und prägt unseren Alltag - wir sind angehalten zu Hause zu bleiben, die meisten Betriebe haben geschlossen und das Soziale Leben ist auf ein Minimum heruntergefahren. Doch diese neuartige Situation bringt eine Menge an Fragen mit sich. Deshalb wollen wir euch hier Antworten zu den wichtigsten Fragen bieten.
Was wir bis jetzt wissen - Stand 26.03.2020 um 16:30 Uhr:
Deutschland schließt mit 15. März 2020 seine Außengrenzen
Der Bund beschließt am 22. März 2020 ein Kontaktverbot #SocialDistancing - Personen müssen in der Öffentlichkeit mindestens anderthalb Meter Abstand voneinander halten (ausgenommen sind Familien und in einem Haushalt lebende Personen)
Bayern und Saarland verlautbaren strikte Ausgangsbeschränkungen - es ist kein Kontakt mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts erlaubt.
Stand jetzt sind 41.052 Personen in Deutschland mit dem Corona Virus infiziert und es gab bisher 230 Todesfälle.
Mittlerweile sind bereits auch wieder 5.600 Personen genesen.
Die meisten Betriebe und Firmen sind geschlossen und das Wirtschaftsleben in Deutschland steht weitgehend still.
Der Bundestag hat einen Nachtragshaushalt von 156 Milliarden Euro beschlossen um die Hilfspakete im Zuge der Corona Krise zu finanzieren.
Mehr als 50 Milliarden Euro sind als Hilfe für kleine Firmen und One-Man-Show Selbstständige geplant.
Viele Arbeitnehmer in Deutschland fragen sie jetzt überhaupt noch arbeiten müssen? Sind die Verkehrsmittel am Arbeitsweg überhaupt noch sicher? Darf ich einfach ohne Ankündigung Home Office machen? Und was muss ich tun, wenn mein Arbeitgeber schließt oder von der Quarantäne betroffen ist? Und wie viel Geld verdiene ich in Kurzarbeit? Wir wollen euch Antworten zu den wichtigsten Fragen geben.
Habe ich ein Recht auf Home Office?
Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf Home Office außer es ist gesondert in den Arbeitsverträgen oder den Betriebsvereinbarungen vereinbart. Auch wenn du Angst vor einer Ansteckung mit Corona hast, gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf Home Office. Selbst bei einer Ausgangssperre bedeutet es nicht, dass man es sich in seinem Home Office gemütlich machen kann, denn der Weg zur Arbeit ist von der Ausgangssperre ausgenommen. Deshalb gilt, dass Home Office nur in beidseitigem Einverständnis möglich ist und auch zumutbar sein muss. Wir empfehlen dir, direkt mit deinem Arbeitgeber oder mit dem Betriebsrat Kontakt aufzunehmen.
Ich fühle mich am Arbeitsplatz nicht sicher - was kann ich tun?
Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht dem Arbeitnehmer gegenüber. Wird diese Fürsorgepflicht nicht erfüllt, kann man sich als Arbeitnehmer auf ein Leistungsverweigerungsrecht berufen und muss nicht in den Betrieb kommen. Was beinhaltet die Fürsorgepflicht: Der Arbeitgeber muss verschärfte Hygienemaßnahmen im Betrieb einführen, damit eine sicherer Weiterarbeit im Betrieb gewährleistet ist. Folgende Sicherheitsmaßnahmen sollten gegeben sein für eine sichere Weiterarbeit:
Desinfektionsmittel in Toiletten und Arbeitsräumen
Unterbindung von körperlichem Kontakt mit Kollegen und Kundinnen
Bist du nicht sicher, ob diese Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet sind? Wir empfehlen dir, dass du direkt mit deinem Arbeitgeber oder gegebenenfalls mit dem Betriebsarzt Kontakt aufnimmst.
Ich bin mit Corona erkrankt, bekomme ich weiterhin Gehalt?
Ja, wenn man unverschuldet mit der Viruserkrankung arbeitsunfähig ist, hat man ein Recht auf Fortzahlung des Entgelts. Achtung: Man kann diesen Anspruch auch verlieren, wenn man zum Beispiel trotz einer Reisewarnung eine private Reise in eine gefährdete Region durchführt. Auf jeden Fall musst du im Fall einer Erkrankung den Arbeitgeber rechtzeitig informieren.
Bekomme ich weiterhin mein Entgelt wenn ich in Quarantäne bin?
Als Arbeitnehmer kann man keinen Anspruch auf die Fortzahlung des Gehalts im Fall einer Quarantäne, weil man die Voraussetzung für eine Arbeitsunfähigkeit nicht erfüllt. Jedoch erhältst du im Fall einer Quarantäne eine Entschädigung in der Höhe des Gehalts von der jeweiligen Landesbehörde. Damit man jedoch nicht auf einmal ohne Geld da steht, ist der Arbeitgeber verpflichtet im Fall einer Quarantäne für eine Dauer von 6 Wochen in Vorleistung zu gehen und die Entschädigungszahlung vorzuleisten. Jedoch empfehlen wir dir dich so schnell wie möglich an deine Landesbehörde zu wenden.
Mein Betrieb stellt auf Kurzarbeit um - wie viel Geld bekomme ich?
Kurzarbeit bedeutet, dass du weniger Stunden als in deinem Arbeitsvertrag festgelegt arbeitest. Die Kurzarbeit wurde im Zuge der Finanzkrise 2008 und 2009 eingesetzt und hat sich bewährt, den Beschäftigungsstand hoch zu halten. Durch die reduzierte Arbeitsleistung erhältst du vom Arbeitgeber auch nur ein aliquot reduziertes Entgelt. Jedoch gleicht die Agentur für Arbeit einen Teil deines entgangenen Lohns mit dem Kurzarbeitergeld aus. Dabei erhältst du grundsätzlich 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts.
Für weitere Informationen empfehlen wir die Website der Bundesagentur für Arbeit - hier kannst du auch die Höhe des Kurzarbeitgelds berechnen.