Revisoren (w/m/d) beim Finanzamt Duisburg-Süd in der Spielbank Duisburg
Finanzamt Duisburg Süd
- Landfermannstraße, 47051 Duisburg
Über den Job:
**Zwei unbefristete Revisorenstellen (w/m/d) beim Finanzamt Duisburg-Süd in der Spielbank Duisburg zu besetzen** Das Finanzamt Duisburg-Süd sucht zum 01.02.2025 zwei Revisorinnen oder Revisoren für die Spielbankabgabestelle. Die Finanzämter üben die Finanzaufsicht in den Spielbanken durch Spielbankrevisorinnen oder Spielbankrevisoren aus. Das Finanzamt Duisburg-Süd führt die Finanzaufsicht in der Spielbank Duisburg aus. **Der Arbeitsbereich umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:** - Beaufsichtigung des ordnungsgemäßen Spielbetriebs - Überwachung der zutreffenden Ermittlung der Spielerträge - Auswertung der elektronischen Aufzeichnungssysteme - stichprobenhafte Überprüfung von Gewinnauszahlungen - Überwachung der korrekten Aussetzung von Spielmarken oder Geldbeträgen sowie der Abwicklung von Wechselungen - Entscheidungsfindung in Streitfällen Es handelt sich um eine Tätigkeit, die an sieben Tagen in der Woche im Schichtdienst in der Zeit von 8:15 Uhr bis teilweise 4:30 Uhr zu verrichten ist. Für die Schichtarbeit werden jährlich bis zu drei zusätzliche Urlaubstage gewährt; für den Dienst an Heiligabend und an Silvester wird Freizeitausgleich gewährt. Die Tätigkeit ist bewertet mit **Entgeltgruppe 9 b TV-L**. Die Revisorinnen und Revisoren erhalten für die Ableistung von Schichten, für den Mehraufwand an Kleidung sowie für den Dienst zu ungünstigen Zeiten (Sonn- und Feiertage, nachts) entsprechende Zulagen. **Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit:** - abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf, insbesondere als: - Kaufmann/-frau für Büromanagement - Großhandelskaufmann/-frau - Industriekaufmann/-frau - Verwaltungsfachangestellte/r - kaufmännische Assistenz oder Wirtschaftsassistenz - Reiseverkehrskaufmann/-frau - sehr gute Auffassungsgabe - ausgeprägte Entscheidungsfreudigkeit und sicheres Auftreten - ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit - hohe Konzentrationsfähigkeit auch bei Diensten zu ungünstigen Zeiten - ausgeprägtes Zahlenverständnis - hohe Belastbarkeit und ein besonderes Maß an Zuverlässigkeit - Freude am Umgang mit Menschen. - Freude an komplexen Spielvorgängen Für Bewerbende, die bereits in einer Spielbank in Nordrhein-Westfalen tätig waren, muss zwischen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Spielbank und vor der Aufnahme der Revisorentätigkeit eine Karenzzeit von mindestens zwei Jahren erfüllt sein. Darüber hinaus kommt als Dienstort nur ein Finanzamt in Betracht, das nicht für den Ort zuständig ist, in dem sich die Spielbank befindet, für die der/die Bewerbende früher tätig war. Eine gewisse Grundkenntnis der Spielregeln von Roulette und Co. ist wünschenswert, aber keine Voraussetzung. Nach Ablauf der Einarbeitungszeit werden die Beherrschung der Spielregeln und der Spieltechnik von Roulette, Black-Jack, Poker sowie des Automatenspiels und Kenntnisse über die Aufbau- und Ablauforganisation der Spielbank erwartet. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden diese bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt behandelt. Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. **Für Rückfragen steht Ihnen im Finanzamt Herr Möllers unter der Telefonnummer 0203/3001-2084 sowie Frau Damerau unter der Telefonnummer 0203/3001-2075 gerne zur Verfügung.** **Wenn Sie Interesse haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 31.12.2024 ausschließlich online unter Nutzung des Folgenden Links:** [https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100533978](https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100533978 "https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100533978") Bewerbungen per Post oder E-Mail werden nicht berücksichtigt. Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: - tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) - Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen - Arbeitszeugnisse - Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen - Nachweis über den ggf. vorliegenden Grad der Schwerbehinderung **Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren** Dem Finanzamt Duisburg-Süd ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: Finanzamt Duisburg-Süd Landfermannstr. 25 47051 Duisburg Tel.: ([0203/3001-0](tel:+4920330010)) E-Mail: apply.job.25103670@hokifyjob.comapply.job.25103670@hokifyjob.com [https://www.finanzverwaltung.nrw.de](https://www.finanzverwaltung.nrw.de/) Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Duisburg-Süd erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamts Duisburg-Süd c/o Finanzamt Duisburg-Süd Landfermannstr. 25, 47051 Duisburg E-Mail: apply.job.25103670@hokifyjob.comapply.job.25103670@hokifyjob.com Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Duisburg-Süd (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Vor Einstellung werden personenbezogene Daten (Familienname, Vorname und Geburtsdatum) zur Umsetzung des Spielverbots an die Betreiberin der Spielbank übermittelt.“ Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. - Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO - Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO - Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO - Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO - Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter [www.ldi.nrw.de](http://www.ldi.nrw.de/).
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