Über den Job:
**Stellenbeschreibung und Anforderungsprofil**
**für Beschäftigte (m/w/d) im allgemeinen Vollzugsdienst**
**der Justizvollzugsanstalt Herford**
**A. Stellenbeschreibung**
**I. Funktionsbezeichnung**
Justizvollzugsbeschäftigte/r (Entgeltgruppe 4 TV-L bzw. Entgeltgruppe 6 TV-L)
**II. Beschreibung der Behörde**
Die Justizvollzugsanstalt Herford ist eine Einrichtung des geschlossenen Jugendvollzuges des Landes Nordrhein-Westfalen mit einer festgesetzten Belegungsfähigkeit von 353 Haftplätzen und für die Vollstreckung von Jugend- und Freiheitsstrafen (§ 114 JGG) an männlichen Verurteilten aus den Landgerichtsbezirken Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Essen, Münster und Paderborn zuständig, soweit sie sich nicht auf freiem Fuß befinden.
Außerdem wird Untersuchungshaft, Auslieferungs- und Durchlieferungshaft an Jugendlichen und Heranwachsenden aus den Landgerichtsbezirken Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Essen, Münster sowie Paderborn vollzogen.
III. **Beschreibung der Stelle**
Die Einstellung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses in Entgeltgruppe 4 TV-L mit der Option auf Höhergruppierung.
Die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis ist beabsichtigt, insofern muss die Bereitschaft bestehen, die zweijährige Ausbildung für den allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) zu absolvieren.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des allgemeinen Vollzugsdienstes der JVA Herford sind für die Betreuung, Versorgung und Beaufsichtigung der Gefangenen zuständig und unterstützen die besonderen Fachdienste (u.a. Psychologen, Ärzte, Pädagogen, Seelsorger) bei der Behandlung der Gefangenen.
**B. Aufgaben**
Die Aufgaben ergeben sich aus den einschlägigen landesrechtlichen Vorgaben für den Vollzug der Freiheitsstrafe und der Untersuchungshaft und den Richtlinien für den Bereich der Sicherheit und Ordnung in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen – AV des JM vom 05. Juni 1987 (4434 – IV. A17) in der Fassung vom 08. April 2015.
Zu den Aufgaben des allgemeinen Vollzugsdienstes gehören insbesondere:
- das Hinführen der Gefangenen zu einem verantwortungsbewussten, geordneten Zusammenleben in der Anstalt,
- die Mitwirkung bei der Behandlung, Beurteilung und Freizeitgestaltung der Gefangenen,
- die Hilfestellung bei persönlichen Angelegenheiten der Gefangenen,
- die Mitwirkung bei Maßnahmen der sozialen Hilfe,
- die Mitwirkung bei der medizinischen Versorgung von Gefangenen,
- das Führen von Einzel- und Gruppengesprächen,
- die Erledigung täglich anfallender Schreib- und Verwaltungsarbeiten, überwiegend am PC,
- die Mitwirkung bei der Aufnahme und Entlassung der Gefangenen,
- die sichere Unterbringung und Beaufsichtigung der Gefangenen,
- die Sorge für die Ordnung und Sauberkeit in allen Räumen mit ihren Einrichtungs- und Lagerungsgegenständen,
- die Sorge für die Reinlichkeit der Gefangenen, ihrer Wäsche und Kleidung,
- die Durchsuchung der Gefangenen,
- die Überwachung der Einhaltung von Verhaltensvorschriften und der Hausordnung,
- die Überwachung der Anstaltsgebäude und des Anstaltsgeländes sowie des Vorfeldes,
- die Kontrolle des ein- und ausgehenden Personen- und Fahrzeugverkehrs sowie der Gegenstände, die in die Anstalt ein- oder aus ihr herausgebracht werden,
- die Überwachung von Besuchen.
**C. Anforderungsprofil**
**I. Fachkompetenz**
Die/ der Bewerber/in verfügt über folgende fachliche Kompetenzen:
- Kenntnisse im Konflikt- und Krisenmanagement
- sehr gute Gewandtheit im schriftlichen sowie mündlichen Ausdruck
- sicheres Auftreten sowie gute Umgangsformen
- gute Kenntnisse im Umgang mit Computern
**II. Persönliche Anforderungen / soziale Kompetenzen**
Für die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes bei Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen kann zugelassen werden, wer
- die besondere geistige und charakterliche Eignung und die für den allgemeinen Vollzugsdienst erforderliche gesundheitliche Eignung, insbesondere die erforderliche körperliche Tauglichkeit nachweist,
- mindestens eine Realschule mit Erfolg besucht hat oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt oder
- mindestens eine Hauptschule mit Erfolg besucht hat oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt, **sowie**
a) eine förderliche Berufsausbildung oder
b) eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis nachweist,
- zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 20 Jahre alt ist und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt ist,
- die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- die absolute Bereitschaft mitbringt, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten,
- die Bereitschaft mitbringt, die Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht feststellen zu lassen,
- die Bereitschaft mitbringt, eine Sicherheitsüberprüfung durchführen zu lassen.
Die Mitarbeiterin/ der Mitarbeiter verfügt über
- ein hohes Verständnis für die Situation inhaftierter Menschen,
- gute Teamfähigkeit,
- Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft,
- ein hohes Maß an Loyalität, Verschwiegenheit und Verantwortungsbewusstsein,
- Kommunikationsfähigkeit
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung,
- die zwingend erforderliche Bereitschaft für Schicht- und Wochenenddienste.
**D. Bewerbung**
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgaben des Landesgleichstellungsgesetztes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
**Ansprechpartner**
Personalabteilung
Frau Boyko: 05221/885-119
Ausbildungsleiter
Herr Buschmann: 05221/885-133
**Ist Ihr Interesse geweckt?**
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit einem aussagekräftigen Anschreiben, einem lückenlosen tabellarischen Lebenslauf sowie den nachstehenden Unterlagen
- Kopie der Geburts- und ggfs. Heiratsurkunde
- Kopie des Schulabschlusszeugnisses
- Kopien von Zeugnissen über die Tätigkeiten seit der Schulentlassung
- Erklärung über Schulden
- Erklärung über Straftaten
- Erklärung über frühere Eignungsprüfungen
- Einverständniserklärung zur Akteneinsicht
- Einverständniserklärung zur Einholung von Auskünften nach § 41 Abs. 1 Nr. 1 BZRG
- Einverständniserklärung zur Aufbewahrung der Unterlagen
bis zum 10.08.2025
per E-Mail in Form einer PDF-Datei an: apply.job.28169257@hokifyjob.comapply.job.28169257@hokifyjob.com
oder per Post adressiert an:
Die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Herford
Personalabteilung
Eimterstraße 15
32049 Herford
**Weitere Informationen sowie die Erklärungen finden Sie auf unserer Homepage:**
**[https://www.jva-herford.nrw.de/behoerde/ausbildung_stellen/index.php](https://www.jva-herford.nrw.de/behoerde/ausbildung_stellen/index.php)**
**Die hiesige Pforte nimmt keine Bewerbungen entgegen!!!**
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