Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnliche

Finanzamt Solingen

Goerdelerstraße, 42651 Solingen
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Über den Job:

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere   Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: - Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, - Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), - Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie - sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: - gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, - Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, - Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, - Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie - Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: - Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, - Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, - wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/394-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-WestfalenAlbersloher Weg 25048155 MünsterTel.: 0251/934-0E-Mail: apply.job.26993820@hokifyjob.com Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalenc/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-WestfalenAlbersloher Weg 25048155 MünsterE-Mail: apply.job.26993820@hokifyjob.com Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. - Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) - Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) - Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) - Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) - Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de. [...] Hier erfahren sie mehr: [Karriere NRW](https://karriere.nrw/stellenausschreibung/13b1e4c1-328a-428a-ba09-1420abd2a158)

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