Leitung des Amtes für Planfeststellung Verkehr (m/w/d)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie & Tourismus des Landes S-H
- Düsternbrooker Weg, 24105 Kiel
Über den Job:
# Öffentliche Stellenausschreibung **für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber** Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als **Leitung des Amtes für Planfeststellung Verkehr (m/w/d)** auf Dauer und in Vollzeit besetzen. ## Über uns Das Amt für Planfeststellung Verkehr (kurz: APV) ist ein dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein zugeordnetes Amt. Das APV ist die zuständige Planfeststellungs- und Anhörungsbehörde für den Bau von Infrastrukturprojekten. Die Tätigkeit des APV umfasst die Durchführung der Verfahren für den Bau oder die Änderung von 1. Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen, 2. Flughäfen, 3. Eisenbahnen, 4. Häfen 5. sowie Bundesautobahnen. Ziel dieser förmlichen Verwaltungsverfahren ist es, alle widerstreitenden Interessen gründlich abzuwägen, um eine ausgewogene Planung zu gewährleisten. Das APV trägt somit maßgeblich zur nachhaltigen Verkehrsentwicklung in Schleswig-Holstein bei. Für die interessante und verantwortungsvolle Aufgabe der Amtsleitung des APV suchen wir Sie. ## Ihre Aufgaben · Leitung des Amtes, · Begleitung/Durchführung/Projektmanagement von Planungsverfahren für Bundesautobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, Flughäfen, Betriebsanlagen von nichtbundeseigenen Eisenbahnen sowie von Häfen, · Begleitung/Durchführung/Projektmanagement von Anhörungsverfahren für die vorgenannten Verfahren sowie von bundeseigenen Eisenbahnen, · Durchführung von fachlichen Fortbildungen/Schulungen zu Anhörungsverfahren und Planfeststellung. · Prozessbegleitung (und ggf. Prozessführung) in Verwaltungsverfahren. ## Das bringen Sie mit Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind: · Ein für diese Leitungsfunktion der Fachrichtung Allgemeine Dienste (Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt) qualifizierendes, abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder gleichwertiger Abschluss) · des Ingenieurwesens in der Fachrichtung Straßenbau oder Verkehrsingenieurwesen, · der Rechtswissenschaften oder · der Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaft oder Betriebswirtschaft). · Volljuristinnen und Volljuristen müssen zwei juristische Staatsexamina mit jeweils mindestens „befriedigendem“ Abschluss oder eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in wenigstens einem Teilbereich des ausgeschriebenen Aufgabengebietes nachweisen. · Führungserfahrung, die durch eine mindestens dreijährige Leitungsfunktion in einer Behörde oder in einem Wirtschaftsunternehmen belegt ist. Darüber hinaus ergeben sich für die Besetzung dieser Führungsposition folgende Anforderungen: · Sie haben ausgeprägte analytische Kompetenzen und sind in der Lage, tragfähige und nachvollziehbare Entscheidungen zu treffen und diese unter Berücksichtigung der Belange Dritter durchzusetzen. · Sie haben die Kompetenz, nötige Veränderungsprozesse zu erkennen und innovative Impulse zu setzen. · Sie setzen und kommunizieren Prioritäten in der Aufgabenerledigung deutlich und richten die Organisation und Koordinierung dieser Aufgaben nach den gesetzten Zielen aus. · Sie haben eine ausgeprägte Kompetenz zur Führung und Entwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und fördern eine Feedback-Kultur, in der positive und kritische Rückmeldungen selbstverständlich sind. Zudem wären wünschenswert: · Erfahrung im Aufgabenbereich der Anhörung, Planfeststellung und in der Projektarbeit, · Umfassende Kenntnisse im Planungs-, Naturschutz-, Umwelt-, Verwaltungs- sowie Verwaltungsprozessrecht, · Ein hohes Maß an Arbeitssorgfalt und Zuverlässigkeit, · Ein sicheres und verbindliches Auftreten sowie eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, · Verhandlungsgeschick und Überzeugungskraft. ## Wir bieten Ihnen Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist die Übertragung eines Amtes der Besoldungsgruppe B 2 Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (SHBesG) zunächst in einem Beamtenverhältnis auf Probe möglich. Anderenfalls erfolgt der Abschluss eines Sonderdienstvertrages im Beschäftigungsverhältnis in Anlehnung an die Besoldungsgruppe B 2 SHBesG. Die Probezeit dauert jeweils 2 Jahre. Bei entsprechender Bewährung erfolgt die dauerhafte Übertragung der Führungsfunktion. Darüber hinaus bieten wir: · ein vielfältiges Aufgabenspektrum, · ein kollegiales Arbeitsklima, · ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen, · individuelle Personalentwicklung, · ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL), · eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten, · 30 Tage Urlaub im Jahr, · ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement, · Fahrradleasing und das Deutschlandticket als Jobticket. ## Wir freuen uns auf Sie! Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, inwieweit den Teilzeitwünschen oder dem Wunsch nach Wohnraumarbeit im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann. ## Jetzt bewerben! Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung gern mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum **28. Februar 2025** an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Personalreferat VII 10, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel, gerne in elektronischer Form mit dem Stichwort „APV L“ an apply.job.25468420@hokifyjob.comapply.job.25468420@hokifyjob.com Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Auf die Vorlage von Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an den Leiter der Abteilung Verkehr und Straßenbau des MWVATT, Herrn Pirschel (0431-988/4504). Für Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Bigus (0431-988/4516) gern zur Verfügung.
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