Sachbearbeiter untere Abfall- und Bodenschutzbehörde (m/w/d)
Landkreis Wittenberg
- Breitscheidstraße, 06886 Lutherstadt Wittenberg
Über den Job:
Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als **Sachbearbeiter untere Abfall- und Bodenschutzbehörde (m/w/d)** befristet für 2 Jahre zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 9b TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle. **Was erwartet Sie?** In der Lutherstadt Wittenberg, dem Ausgangsort der Reformation, ist der Landkreis Wittenberg einer der größten Arbeitgeber. Die historische Universitätsstadt an der Elbe liegt zwischen Leipzig und Berlin und ist über die ICE- und Autobahnanbindung verkehrstechnisch gut zu erreichen. Auf Sie wartet eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit, mit guter Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie eigenverantwortliches Arbeiten. Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende: **1. Abgabe von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange sowie als Fachbehörde im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren, u. a.** - Abgabe von abfall- und bodenschutzrechtlichen Stellungnahmen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung und des schonenden und sparsamen Umgangs mit Grund und Boden einschließlich der Festlegung von Bedingungen, Auflagen und Hinweisen zu Baugenehmigungsverfahren, verkehrsrechtlichen Planfeststellungsverfahren, immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, wasserrechtlichen Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren, bergrechtlichen Zulassungsverfahren, naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, Bauleitplanung, Raumordnungsverfahren, Bodenordnungsverfahren und regionalen Entwicklungsplänen **2. Durchführung ordnungsbehördlicher Verfahren bei Verstößen gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz und untergesetzlicher Regelwerke bei verbotswidrig abgelagerten Abfällen, u. a.** - Durchführung von Anhörungen bei der Feststellung von Verstößen gegen das KrWG hinsichtlich der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung - Erlass von Anordnungen zur Durchführung von Maßnahmen und Handlungen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung - Anordnung der sofortigen Vollziehung von abfallrechtlichen Verfügungen - Festsetzung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung geforderter Maßnahmen - Durchführung von Ersatzvornahmen - Erlass von Kostenfestsetzungs- und Leistungsbescheiden - Einleitung von und Mitwirkung an Bußgeld- und Strafrechtsverfahren bei der Feststellung von Verstößen gegen abfallrechtliche Vorschriften **3. Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung, u. a.** - Überwachung der Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe sowie an die Verwertung von Materialien in Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen - Kontrolle der Anzeige und Prüfpflichten für den Einsatz von Recyclingbaustoffen - Kontrolle des zu führenden Ersatzbaustoffregisters - Prüfung und Bewertung des Einsatzes von RC-Baustoffen bei konkreten Bauvorhaben einschließlich Freigaben zur Verwertung - Prüfung i.V.m. Einzelfallentscheidungen zur Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen bei abweichenden Einbauweisen und Materialparametern **4. Erteilung von abfallrechtlichen Anordnungen zur Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen sowie Überwachung der Abfallentsorgungsanlagen sowie der Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen, u. a.** - Vollzug der Altfahrzeugverordnung (Überwachung und Kontrolle von Annahmestellen und Verwertungsbetrieben, Erlass von Anordnungen bei Feststellung von Verstößen gegen die AltfahrzeugV) - Abfallentsorgungsanlagen und Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen (Überwachung und Kontrolle der Anlagen; Prüfung der Einhaltung abfallrechtlicher Auflagen, der Abfallregister sowie der Nachweispflichten; Erlass abfallrechtlicher Anordnungen bei Verstößen) **5. Vollzug der Verordnung zum Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle im Landkreis Wittenberg, u. a.** - Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Verbrennung pflanzlicher Gartenabfälle - Kontrolle und Überwachung des Verbrennens pflanzlicher Gartenabfälle - Erarbeitung von Stellungnahmen und Berichten im Zusammenhang mit der Verordnung **Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?** - abgeschlossenes Studium (Hochschule/Fachhochschule/Berufsakademie) in den Bereichen Verwaltungswissenschaften oder in den ingenieurtechnischen/ naturwissenschaftlichen Fachrichtungen Umweltschutz, Energie-/ Umwelt-/ Verfahrenstechnik, Bau-/ Umweltingenieurswesen, Umwelt-/ Infrastrukturmanagement oder vergleichbare Studiengänge mit ähnlichen Inhalten oder - abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II **Was erwarten wir?** - Kenntnisse im Bodenschutz- und Abfallrecht sowie in einschlägigen technischen Regelwerken, KrWG mit untergesetzlichen Regelwerken, AbfG LSA, AbfZustVO, AVV, AltfahrzeugV, BBodSchG, BodSchAG LSA, BBodSchV, VwVfG, VwKostG LSA, AllGO LSA, UIG, IZG LSA, VwGO, SOG LSA - gute Kenntnisse in MS Office - analytisches, konzeptionelles Denken - Kreativität und Eigeninitiative - Koordinationsfähigkeit - kommunikative Fähigkeiten - Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen - Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung - Führerschein der Klasse B **Was bieten wir?** - ein gutes Arbeitsklima in einem interdisziplinären Team - eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen - Bezahlung nach dem TVöD/ VKA sowie eine zusätzliche Altersvorsorge (ZVK) - gezielte und umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten inkl. Freistellung und Kostenübernahme - attraktive Zusatzleistungen: Gesundheitsmanagement, Betriebssport u.v.m. - eine verkehrstechnisch günstige Lage zwischen Berlin und Leipzig mit ICE- und Autobahnanbindung Die dienstliche Nutzung eines eigenen PKW gegen Kostenerstattung wird vorausgesetzt, sofern kein Fahrzeug aus dem Fuhrpark der Kreisverwaltung zur Verfügung steht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher, männlicher und divers geschlechtlicher Form. Bewerber, die nicht über den geforderten Berufsabschluss verfügen oder diesen nicht in geeigneter Form nachweisen, sind vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum **21. November 2024** vorzugsweise elektronisch an apply.job.25050344@hokifyjob.comapply.job.25050344@hokifyjob.com Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass **Anlagen nur im PDF-Format** akzeptiert werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus Gründen der IT-Sicherheit Bewerbungen mit Dateianhängen in anderen Formaten ungelesen gelöscht werden. Alternativ richten Sie Ihre Bewerbung in Papierform an den Landkreis Wittenberg, Fachdienst Organisation, IT und Personal, Abteilung Personal, Postfach 10 02 51 in 06872 Lutherstadt Wittenberg. Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren können nicht erstattet werden. **Hinweis:** Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen, auch elektronisch, erfassen und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren. Elektronisch eingereichte Bewerbungen werden anschließend gelöscht. Auf dem Postweg eingereichte Unterlagen werden nur zurückgesendet, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde; anderenfalls werden sie vernichtet. Lutherstadt Wittenberg, 1. November 2024
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