Sachbearbeiter:in (w/m/d) für Finanzierungsangelegenheiten -27/2025-
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Über den Job:
Bei der Behörde der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration – Abteilung Junge Menschen und Familie – ist im Referat Kinder- und Jugendförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer
Sachbearbeiter:in (w/m/d) für Finanzierungsangelegenheiten und Verwaltungsaufgaben der Kinder- und Jugendförderung
Entgeltgruppe 9b TV-L mit 39,2 Wochenstunden bzw. Besoldungsgruppe A 10 mit 40 Wochenstunden zu besetzen. Die Stelle ist auch für Teilzeit geeignet.
Das Aufgabengebiet umfasst u.a.:
- Mittelbewirtschaftung und Finanzcontrolling für die stadtteilbezogene Kinder- und Jugendarbeit in der Stadtgemeinde Bremen, Jugendbildungsmaßnahmen, Herrichtungsvorhaben und Kinder- und Jugendschutz
- Entwicklung von Vorgaben für die bewilligenden Stellen im Amt für Soziale Dienste und Beratung der antragstellenden freien Träger
- Mitwirkung im Fachcontrolling für außerschulische Jugendbildung, offene Kinder- und Jugendarbeit und den Jugendschutz in der Stadtgemeinde Bremen
- Gewährung von Zuwendungen u. a. für die stadtteilbezogene Kinder- und Jugendarbeit sowie die außerschulische Jugendbildung
Voraussetzungen:
- Einschlägiges Bachelorstudium (z. B. Diplom-Verwaltungswirt:in/Diplom Verwaltungsbetriebswirt:in (w/m/d) oder die Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste bzw. eine vergleichbare Qualifikation
- EDV-Kenntnisse in der Textverarbeitung und Tabellenkalkulation sowie die Bereitschaft, sich in Fachanwendungen einzuarbeiten bzw. an ihrer (Weiter-)Entwicklung mitzuwirken
Erwünscht und von Vorteil sind:
- Praktische Erfahrungen und Kenntnisse im Haushalts- und Zuwendungsrecht
- Kenntnisse der Träger- und Angebotsstruktur oder der Rechtsgrundlagen für die Kinder- und Jugendförderung in Bremen
- Kenntnisse oder Erfahrungen aus dem Controlling
- Erfahrungen mit der Fachanwendung ZEBRA
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration fördert die Inklusion von schwerbehinderten Menschen und freut sich daher über Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen. Diesem Personenkreis wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben.
Bewerbungen von Menschen mit internationaler Biografie und Menschen aller Geschlechter begrüßen wir ausdrücklich.
Erfolgreiche Bewerber:innen (w/m/d) treten hinsichtlich einer Beförderung in Konkurrenz zu anderen Beamt:innen (w/m/d), die bereits einen gleichwertigen Dienstposten innehaben.
Außerberufliches bürgerschaftliches Engagement der Bewerber:innen (w/m/d) wird begrüßt.
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2005 entsprechend zertifiziert. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.soziales.bremen.de (Das Ressort/Wir sind familienfreundlich).
Darüber hinaus bietet die Behörde auch Veranstaltungen und Kurse zur Betrieblichen Gesundheitsförderung an.
Das Auswahlverfahren wird unter Berücksichtigung von anlassbezogenen Beurteilungen, Zeugnissen bzw. Referenzen durchgeführt.
Telefonische Auskunft erteilt Märthe Stamer, Tel.: 0421 361 32024. Ihre aussagefähige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 22.07.2025 (Eingang im u.g.
Karriereportal oder in der u. g. Dienststelle) unter Angabe der Kennziffer Nr.: 27/2025 an (Bitte unbedingt beachten, da sonst – insbesondere bei Online-Bewerbungen – die Zuordnung Ihrer Bewerbung erschwert wird): Direkt über das Online-Karriereportal der Freien Hansestadt Bremen (www.karriere.bremen.de), alternativ per E-Mail an apply.job.28091471@hokifyjob.com
oder per Post an
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Personalbüro, 150-10
Frau Kelb
Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen
Bewerbungshinweise:
Bitte reichen Sie nur vollständige Bewerbungsunterlagen ohne Foto ein. Dazu gehören Motivationsschreiben, Lebenslauf, aktuelle Arbeitszeugnisse (nicht älter als ein Jahr) und relevante Qualifikationsnachweise. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Aus Kostengründen werden die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt. Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.
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