Lehrkraft für Ukulele und klassische Gitarre als Honorarkraft (m/w/d) bis zu 21 Wochenstunden
Stadtverwaltung Zeulenroda
Über den Job:
Die Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes beabsichtigt, ab dem 01.08.2025 in der städtischen Musikschule „Fritz Sporn“ Zeulenroda eine Stelle
als Honorarkraft für Ukulele und klassische Gitarre (bis zu 21 Wochenstunden) zu besetzen. Der Honorarvertrag wird zunächst auf ein Jahr befristet.
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören u. a.:
- Unterrichtserteilung in den Fächern Ukulele und Gitarre unter Berücksichtigung des Rahmenlehrplans des Verbandes deutscher Musikschulen e. V.
- Das Fach Ukulele ist in Schulkooperationen zu unterrichten
- eigenverantwortliche Durchführung aller den Unterricht ergänzenden und begleitenden Zusammenhangstätigkeiten
- die Gestaltung, Organisation und Mitwirkung bei Vorspielen und Veranstaltungen der Musikschule
- aktive Kommunikation mit Schüler*innen und deren Eltern
Die Bewerber und Bewerberinnen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Qualifikationen in musik- oder instrumentalpädagogischen Bereich oder ein abgeschlossenes musikpäd. Studium
- die Fähigkeit, pädagogisch fundiert, methodisch vielfältig und mit zeitgemäßer Didaktik mit Kindern und Erwachsenen zu arbeiten
- sicheres, aufgeschlossenes und freundliches Auftreten
- Bereitschaft zu einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung
- Engagement, Einsatzbereitschaft und besondere Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten sowie Teamfähigkeit
- körperliche Belastbarkeit
- hohes Verantwortungsbewusstsein, Kontaktfreude, Leistungsmotivation, Engagement und kommunikative Kompetenz
- Führerscheinklasse B
Die Vergütung erfolgt entsprechend der Honorarvereinbarung und beträgt 17,00 € / Std.
Aussagefähige Bewerbungsunterlagen (einschließlich der letzten dienstlichen Beurteilung) richten Sie bitte
schriftlich bis zum 30.06.25 an die:
Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes Für Informationen und Rückfragen:
Hauptamt
Markt 1 Tel.: 036628/48-111
07937 Zeulenroda-Triebes Mail: apply.job.27854969@hokifyjob.com
Die Stadt Zeulenroda-Triebes fördert die Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen daher Bewerbungen von Frauen und Männern ausdrücklich unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen nach § 2 Abs. 2 SGB IX und diesen gleichgestellten Personen (§ 2 Abs. 3 SGB IX) sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen nicht oder nur bei Übersendung eines ausreichend frankierten Rückumschlags zurückgesandt werden. Wir bitten um Verständnis, dass entstehende Auslagen (z.B. Reisekosten für die Teilnahme am Vorstellungsgespräch) nicht erstattet werden.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden durch die Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes im Einklang mit der EUDatenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Thüringer Datenschutzgesetz verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens (Zweck der Verarbeitung). Die Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Dies führt jedoch zum Ausschluss aus dem laufenden Ausschreibungsverfahren. Zwei Monate nach dem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens werden die Daten nichtberücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Ihre Rechte hinsichtlich des Datenschutzes ergeben sich aus der EU-DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz. Datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde ist der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt).
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