Über den Job:
**Stellenausschreibung**
Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Jugend zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
**Sachbearbeiter Beistand (m/w/d)**
unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 9cTVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.
**Was erwartet Sie?**
In der Lutherstadt Wittenberg, dem Ausgangsort der Reformation, ist der Landkreis Wittenberg einer der größten Arbeitgeber. Die historische Universitätsstadt an der Elbe liegt zwischen Leipzig und Berlin und ist über die ICE- und Autobahnanbindung verkehrstechnisch gut zu erreichen.
Auf Sie wartet eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit, mit guter Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie eigenverantwortliches Arbeiten.
Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:
**1. Beratung und Unterstützung gemäß §§ 18 und 52a SGB VIII, u. a.**
- von Müttern und Vätern, die allein für ein Kind sorgen, bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- junger Volljähriger bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- bei der Klärung und Feststellung der Vaterschaft
- Beratung über die Möglichkeit der selbständigen Klärung der Unterhaltsangelegenheiten
- Aufforderung des Unterhaltspflichtigen zur Auskunftserteilung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
- Berechnung des zu leistenden Unterhalts unter Beachtung der entsprechenden Leitlinien
- Aufforderung zur Beurkundung des zu leistenden Unterhalts
- Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsrückständen
- Beratung über die rechtlichen Möglichkeiten einer Vaterschaftsfeststellung und über die Erlangung von Unterhalt
- Beratung über die Möglichkeit von weiterführenden Hilfen
- Auskunft über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen i. S. d. § 58a SGB VIII
- Unterhaltsberatung im Rahmen des s. g. Wechselmodells
**2. Führung von Beistandschaften gemäß §§ 1712 ff. BGB, u. a.**
- für Kinder zur Feststellung der Vaterschaft und zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten der Vaterschaftsfeststellung bzw. der Erlangung von Unterhalt
- Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltsverpflichteten - Berechnung des Unterhalts
- Schaffung von Unterhaltstiteln, einschließlich Abänderung bestehender Unterhaltstitel
- Vertretung des Kindes im Gerichtsverfahren
- Durchsetzung des laufenden Unterhaltsanspruches
- Geltendmachung von Unterhaltsrückständen
- Einleitung von Zwangs- und Vollstreckungsmaßnahmen
- Strafanzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung
**3. Beurkundung und Beglaubigung gemäß §§ 59 und 60 SGB VIII, u. a.**
- Ermächtigung zur Beurkundung und Beglaubigung
- Erteilung weiterer vollstreckbarer Ausfertigungen durch Ermächtigung des Amtsgerichtes
- Erteilung Vollstreckungsklausel (Titelumschreibung)
- Führung des Sorgeregisters
- Prüfung und Berücksichtigung des § 1597a BGB und Einleitung ggfs. notwendiger Folgemaßnahmen
**4. Führung von Pflegschaften, u. a.**
- Sicherung der materiellen Grundlagen und der erbrechtlichen Ansprüche des Pfleglings
- gesetzliche Vertretung des Pfleglings in gerichtlichen Verfahren
- Rechenschaftsbericht gegenüber dem Vormundschaftsgericht
**Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?**
- Fachhoch-/Hochschulabschluss im Bereich Verwaltungswissenschaften, Rechtswissenschaften/ Rechtspflege oder Sozialverwaltung oder
- abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II
- bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss
**Was erwarten wir?**
- wünschenswert: mehrjährige Berufserfahrung im Unterhaltsrecht
- umfassende Rechtskenntnisse im BGB insbesondere Familien- und Erbrecht, ZPO, SGB VIII, SGB II, SGB X, EStG, Beurkundungsrecht
- allgemeine Rechtsgrundlagen des Jugend-, Familien- und Sozialrechts, Gesetzlichkeiten zum Verwaltungsrecht
- fundierte Computerkenntnisse
- kompetente Gesprächsführung mit Institutionen, Gerichten und schwierigen Bürgern
- belastbare Persönlichkeit
- selbstsicheres Auftreten
- Entscheidungskompetenz
- Teamfähigkeit
- mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)
- Führerschein der Klasse B
**Was bieten wir?**
- ein gutes Arbeitsklima in einem interdisziplinären Team
- eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen
- Bezahlung nach dem TVöD/ VKA sowie eine zusätzliche Altersvorsorge (ZVK)
- gezielte und umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten inkl. Freistellung und Kostenübernahme
- attraktive Zusatzleistungen: Gesundheitsmanagement, Betriebssport u.v.m.
- eine verkehrstechnisch günstige Lage zwischen Berlin und Leipzig mit ICE- und Autobahnanbindung
Die dienstliche Nutzung eines eigenen PKW gegen Kostenerstattung wird vorausgesetzt, sofern kein Fahrzeug aus dem Fuhrpark der Kreisverwaltung zur Verfügung steht.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher, männlicher und divers geschlechtlicher Form.
Bewerber, die nicht über den geforderten Berufsabschluss verfügen oder diesen nicht in geeigneter Form nachweisen, sind vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Wenn Sie Bewerber außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz sind, ist die Vorlage eines unbefristeten Aufenthaltstitels und Arbeitserlaubnis erforderlich.
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum **19. Juni 2025** vorzugsweise elektronisch an apply.job.27782097@hokifyjob.comapply.job.27782097@hokifyjob.com Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass **Anlagen nur im PDF-Format** akzeptiert werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus Gründen der IT-Sicherheit Bewerbungen mit Dateianhängen in anderen Formaten ungelesen gelöscht werden.
Alternativ richten Sie Ihre Bewerbung in Papierform an den Landkreis Wittenberg, Fachdienst Organisation und Personal, Abteilung Personal, Postfach 10 02 51 in 06872 Lutherstadt Wittenberg.
Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren können nicht erstattet werden.
**Hinweis:**
Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen, auch elektronisch, erfassen und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren. Elektronisch eingereichte Bewerbungen werden anschließend gelöscht. Auf dem Postweg eingereichte Unterlagen werden nur zurückgesendet, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde; anderenfalls werden sie vernichtet.
Lutherstadt Wittenberg, 30. Mai 2025
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