Vollzeitstelle als Justizbeschäftigter (m/w/d)
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
- Ernst-Ludwig-Straße, 55116 Mainz
Über den Job:
Bei dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle als Justizbeschäftigter (m/w/d) zu besetzen. Das Tätigkeitsfeld umfasst alle bei Gericht anfallenden Aufgaben einer Geschäftsstelle (z. B. Aktenverwaltung, Fristenkontrolle, Ladungen, Sitzungsvorbereitung, Fertigung von Entscheidungsreinschriften, Kostenbearbeitung etc.). Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist die Beschäftigung in einer Serviceeinheit möglich. Voraussetzungen sind: Mittlere Reife oder ein gleichwertiger Bildungsstand eine abgeschlossene Berufsausbildung als Justizfachangestellter (m/w/d), Rechtsanwalts-fachangestellter (m/w/d), Notariatsfachangestellter (m/w/d) sehr gute Kenntnisse in den Microsoft-Office-Programmen gute Deutsch- und Rechtschreibkenntnisse ein hohes Maß an Engagement Eigeninitiative Organisationsgeschick Flexibilität Belastbarkeit und die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung Wir erwarten zudem: service- und zielorientierte sowie selbstständige Arbeitsweise in einem Team freundliches und offenes Auftreten eine sorgfältige Arbeitsweise und Gewissenhaftigkeit Wir bieten Ihnen: berufliche und private Sicherheit durch einen krisensicheren und – nach erfolgreicher Probezeit – unbefristeten Arbeitsplatz interessante und anspruchsvolle Aufgabenstellungen im Umfeld einer zunehmend digitalisierten Justiz (elektronischer Rechtsverkehr, elektronische Akte, Videoverhandlungen, Spracherkennung) ein sehr gutes Betriebsklima in einem hoch motivierten Umfeld eine eigenverantwortliche Tätigkeit einen modernen Arbeitsplatz mit flexiblen Arbeitszeiten Möglichkeiten zur Weiterbildung sehr gute Rahmenbedingungen, um berufliche und familiäre Aufgaben zu vereinbaren. Die wöchentliche Arbeitszeit einer Vollzeitkraft beträgt derzeit 39 Stunden bei Tarifbeschäftigten. Die ausgeschriebene Stelle kann auch als Teilzeitstelle besetzt werden. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass bei Besetzung der Vollzeitstelle mit einer Teilzeitkraft (50 %) die zweite Hälfte der Stelle ohne weitere Ausschreibung gleichzeitig besetzt werden kann. Die Einstellung erfolgt in einem tariflichen Arbeitsverhältnis unter Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 oder 6 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) abhängig von Ihrer persönlichen Qualifikation. Bei Beschäftigung in einer Serviceeinheit ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich. Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, un-abhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Im Rahmen der Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Bei entsprechender Eignung werden Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bevorzugt berücksichtigt. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, aktuelle Beurteilungen oder Arbeitszeugnisse, Nachweise über die geforderte Qualifikation, Nachweis für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren, etc.) senden Sie bitte bis spätestens 25. April 2025 als „Vertrauliche Personalsache“ entweder postalisch an das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Ernst-Ludwig-Platz 1 55116 Mainz, oder über die Onlinebewerbung unter www.karriere.rlp.de oder per E-Mail – möglichst in einer Datei im PDF-Format – (maximal ca. 15 MB) an: apply.job.26539776@hokifyjob.com Wir bitten Sie, Ihre Bewerbungsunterlagen – bei postalischem Versand – nur als Kopien (ohne Mappen) einzureichen, da keine Rücksendung erfolgt. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Mit Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen geben Sie uns Ihre Einwilligung, die von Ihnen übersandten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu verarbeiten (Art. 6 DSGVO). Eine datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird zugesichert. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Schlegel unter der Rufnummer 06131 141 - 9500 zur Verfügung.
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