Mitarbeiterstelle (m/w/d) in der Geschäftsstelle im Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung H

Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Hagen

Hochstraße, 58095 Hagen
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Über den Job:

Im Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Hagen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Mitarbeiterstelle (m/w/d) in der Geschäftsstelle zu besetzen. Die Aufgaben der Geschäftsstelle sind vielschichtig und liegen in den Bereichen Personal- und Hausverwaltung, Organisation der Dienststelle sowie Bewirtschaftung der Haushaltsmittel. Die Arbeit erfolgt in einem Team mit weiteren erfahrenen Kolleginnen und Kollegen. Eine umfassende Einarbeitung in die Tätigkeiten der Geschäftsstelle ist daher gewährleistet.   Das Aufgabengebiet umfasst folgende Tätigkeitsschwerpunkte: - Bearbeitung der Personalangelegenheiten der Beamten und Regierungsbeschäftigten - elektronische Poststelle: Überwachung und Weiterleitung in den Geschäftsgang von per E-Mail eingehenden Verfügungen und Schriftverkehr - Zuarbeiten für die Geschäftsstellenleitung - Verwalten von Dauerterminen - Führung der Personalakten der Beamten und Regierungsbeschäftigten - Erstellen von Übersichten (WORD-/EXCEL-Tabellen) und Pflege diverser Listen - Bearbeitung von Dienstreiseanträgen sowie Abrechnung der Reisekosten - Dienstwagenverwaltung - Verwaltung von Fortbildungsterminen - Telefonservice - Postservice - Verwaltung der Bücherei - Sonstige Tätigkeiten nach Zuweisung   An die Bewerber/Bewerberinnen werden folgende Anforderungen gestellt: - abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung als Kaufleute für Büromanagement Industriekaufleute kaufmännische Assistenten/Wirtschaftsassistenten (m/w/d) Verwaltungsfachangestellte Kaufleute für Tourismus und Freizeit Einzelhandelskaufleute Kaufleute für Hotelmanagement Kaufleute für Versicherungen Sozialversicherungsfachangestellte Kaufleute für Spedition und Logistik - einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren, von Vorteil sind Erfahrun-gen im allgemeinen Büro- und Assistenzbereich - Bereitschaft zur Einarbeitung in unterschiedliche Rechtsgebiete - ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, wünschenswert sind Erfahrungen im Umgang mit Personal - Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise - fachliche Veränderungsbereitschaft - Fortbildungsbereitschaft - Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit - schnelle Auffassungsgabe - gute Teamfähigkeit - sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Die Tätigkeit ist bewertet mit der Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Eine weitere Entwicklung ist bei entsprechender Aufgabenübertragung möglich.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landes-gleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers lie-gende Gründe überwiegen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichbe-rechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für nähere Auskünfte steht Ihnen im Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Hagen der Geschäftsstellenleiter Herr Heneweer (Tel.: 02331 / 3760-2208) zur Verfügung.   Wenn Sie Interesse haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 13.04.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534288   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen in eingescannter Form bzw. als Datei bei: - tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) - Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen - Arbeitszeugnisse - Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen - Nachweis über ggf. vorliegende Schwerbehinderungen   Bei Unvollständigkeit der genannten Unterlagen, kann Ihre Bewerbung leider keine Berücksichtigung finden. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Dem Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Hagen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung HagenHochstr. 43-45, 58095 Hagen Tel.: 02331 / 3760-0 E-Mail: apply.job.26315160@hokifyjob.com Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Ha-gen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragte des Finanzamts für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Hagenc/o Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung HagenHochstr. 43-4558095 Hagen E-Mail: apply.job.26315160@hokifyjob.com Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Te-lefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamten-gesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten wer-den ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Hagen (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanz-verwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewer-bungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre perso-nenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. So-weit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absa-geentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten er-forderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. - Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO - Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO - Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO - Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO - Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekom-men sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zu-ständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nord-rhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de. [...] Hier erfahren sie mehr: [Karriere NRW](https://karriere.nrw/stellenausschreibung/18f58370-b52b-480f-8116-2430c5274559)

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