Leitung des Fachbereichs II - Finanzmanagement (m/w/d)
Gemeinde Schladen-Werla
- Am Weinberg, 38315 Schladen
Über den Job:
In der Gemeinde Schladen-Werla ist zum 01.05.2025 bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt die unbefristete Stelle der Leitung des Fachbereichs II - Finanzmanagement in Vollzeit (39/40 h/Woche) zu besetzen. Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • Leitung des Fachbereichs II inkl. Personal-, Finanz- und Organisationsverantwortung für den Bereich • Haushalts- und Finanzplanung der Gemeinde Schladen-Werla inkl. der Haushaltsaufstellung, Begleitung des Haushaltsvollzugs und das Erstellen der Jahresrechnung • Erstellung von Haushaltssicherungskonzepten und Finanzberichten • Darlehens-, Schulden- und Vermögensverwaltung • Bearbeitung finanzwirtschaftlicher Grundsatzfragen • Wahrnehmung der Funktion des Kassenaufsichtsbeamten • Vermarktung von Grundstücken und Liegenschaften • Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln einschl. der Erstellung des Verwendungsnachweises • Geschäftsführung der Abwasserentsorgung Schladen GmbH Eine Ergänzung bzw. Änderung der Zuständigkeitsbereiche bleiben vorbehalten. Ihr überzeugendes Profil Abgeschlossenes Hochschulstudium aus den Studienbereichen Rechts-, Verwaltungs- und Wirtschaftswissenschaften oder abgeschlossene Angestelltenprüfung 2 oder Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehem. gehobener Dienst) der Fachrichtung Allgemeine Dienste (oder vergleichbar) Leitungserfahrung oder Berufserfahrung im Bereich der Finanzverwaltung des öffentlichen Dienstes insbesondere der Haushaltsplanung und Bewirtschaftung von öffentlichen Geldern wünschenswert Entscheidungsfähigkeit und Blick für übergeordnete Zusammenhänge Ausgeprägtes wirtschaftliches Denken und Handeln Hohes Verantwortungsbewusstsein und Fähigkeit zum selbständigen und kooperativen Handeln Sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick sowie Kommunikationsfähigkeit im Umgang mit politischen Gremien und den Bürgerinnen und Bürgern Sehr gute PC- Kenntnisse Engagierte team- und ergebnisorientierte Arbeitsweise sowie die Bereitschaft, bei Bedarf auch in den Abendstunden zu arbeiten (z.B. Teilnahme an Sitzungen) Führerscheinklasse B und ggf. die Bereitschaft zum Einsatz des PKW für Dienstfahrten Die Gemeinde Schladen-Werla ist eine wachsende und zukunftsorientierte Kommune im nördlichen Harzvorland mit rd. 8.900 Einwohnern. Die Kinder- und Jugendfreundlichkeit der Gemeinde spiegelt sich in den stetig wachsenden 6 Kindertagesstätten mit den Betreuungsangeboten Krippe, Kindergarten und Hort, sowie einer Grundschule und einer Haupt- und Realschule wieder. Durch ein Nahversorgungszentrum, eine Vielzahl von kleineren Geschäften, gastronomischen Einrichtungen und das Ärztezentrum, besteht eine sehr gute Grundversorgung im Gemeindegebiet. Diese wird ergänzt um eine sehr gute Anbindung an ÖPNV mit Bus und Bahn. Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Stelle in einem engagierten Team. Die Verwaltung bietet flexible Arbeitszeiten im Rahmen einer Gleitzeitregelung und stellt ausgezeichnete Weiterbildungsmöglichkeiten bereit. Es wird die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von mobiler Arbeit in Verbindung mit der Nutzung zur Verfügung gestellter moderner Technik nach individueller Absprache mit der Verwaltungsleitung angeboten. Die Einstellung erfolgt bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen im Beschäftigungsverhältnis nach Entgeltgruppe 12 TVöD/VKA bzw. Besoldungsgruppe A12. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei sonst gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Eine Behinderung/ Gleichstellung bitte ich zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen übersenden Sie bitte bis zum 6. April 2025 vorzugsweise an die Mailanschrift: apply.job.26151217@hokifyjob.com oder per Brief an die Gemeinde Schladen-Werla, Am Weinberg 9, 38315 Schladen. Eingangs- und Zwischennachrichten werden nicht versandt! Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Diese verbleiben in der Gemeindeverwaltung und werden nicht zurückgesandt. Sofern die Rücksendung der Unterlagen gewünscht wird, ist den Bewerbungsunterlagen ein ausreichend frankierter Rückumschlag beizulegen. Andernfalls werden die Bewerbungsunterlagen zwei Wochen nach Abschluss der Stellenbesetzung vernichtet. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Um das Bewerbungsverfahren durchführen zu können, ist es notwendig, personenbezogene Daten zu speichern. Durch Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Daten zu Bewerbungszwecken unter Beachtung der Datenschutzvorschriften elektronisch speichern und verarbeiten. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Internetseite unter: https://www.schladen-werla.de/Quicknav/Datenschutz. Schladen, den 06.03.2025 Der Bürgermeister (Martin Schulze)
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