Sachbearbeiter Vormung (m/w/d)

Landkreis Wittenberg

Breitscheidstraße, 06886 Lutherstadt Wittenberg
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Über den Job:

**Stellenausschreibung** Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Jugend zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als             **Sachbearbeiter Vormund (m/w/d)** unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 9c TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht die Option der Verbeamtung. Als Beamtenstelle ist diese im Stellenplan mit Besoldungsgruppe A10 ausgewiesen.  **Was erwartet Sie?** In der Lutherstadt Wittenberg, dem Ausgangsort der Reformation, ist der Landkreis Wittenberg einer der größten Arbeitgeber. Die historische Universitätsstadt an der Elbe liegt zwischen Leipzig und Berlin und ist über die ICE- und Autobahnanbindung verkehrstechnisch gut zu erreichen. Auf Sie wartet eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit, mit guter Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie eigenverantwortliches Arbeiten. Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende: **1. Führung von Vormund- und Pflegschaften gem. §§ 55 und 56 SGB VIII, u.a.** - gesetzlicher Amtsvormund bzw. Amtspfleger - Prüfung der Möglichkeit für Einzelvormundschaften - Beratung und Unterstützung von potentiellen Einzelvormündern i. S. d. § 53 SGB VIII - Sicherung des Eltern-Kind-Verhältnisses - Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber Familiengerichten **1.1 Ausübung der Personensorge inkl. Aufenthaltsbestimmungsrecht, schulische Angelegenheiten, behördliche Antragstellung, u.a.** - Gesprächsführung mit Mündeln, Verwandten, Trägern der Sozial- und Jugendhilfe zur Perspektivklärung - ggfs. Antragstellung auf Hilfe zur Erziehung, hierfür Abklärung des jugendhilferechtlichen Hilfebedarfs im Sinne des SGB VIII - Mitarbeit im Hilfeplanverfahren - gesetzliche Vertretung des Mündels in gerichtlichen Verfahren und in allen Fragen des Lebens - Persönliche Förderung und Gewährleistung der Pflege und Erziehung des Mündels (ggfs. Übertragung der Aufgaben mittels Vollmachten) - Förderung der schulischen Bildung und Ausbildung, insbesondere das Erkennen der schulischen Vorbildung - Perspektivklärung zum weiteren schulischen Werdegang, ggfs. Schulwechsel initiieren - Teilnahme an Elternabenden und Elterngesprächen in Kita und Schule, Einleitung daraus resultierender Maßnahmen - Schulanmeldung, Lernförderung etc. - Vaterschaftsfeststellung, Sicherung der Unterhaltsansprüche (Einkommens- und Unterhaltsberechnung, ggfs. zwangsweise Durchsetzung der Ansprüche) **1.2 Ausübung der Gesundheitsfürsorge, u.a.** - Absicherung der Krankenversicherung des Mündels - Sicherstellung von Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsfürsorge (ggfs. Übertragung der Aufgaben mittels Vollmachten) - ggfs. Einholung von Zweitmeinungen bei OP-Entscheidungen - Entscheidungen zu Klinikaufenthalten und ggfs Einholung weiterführender Diagnostik -   Bedarfsklärung im Hilfeplan **1.3 Ausübung der Vermögenssorge, u.a.** - Regelung von Erb- und Pflichtteilsrechten - Erstellen und Verwalten eines Vermögensverzeichnisses für Mündel – Klärung der Eigentumsverhältnisse - Klärung von Rentenansprüchen - ggfs. Kontoeröffnung und -verwaltung **2. Beratung und Unterstützung gem. §§ 18 und 52a SGB VIII, u.a.** - von Müttern/ Vätern, die allein für ein Kind sorgen, sowie jungen Volljährigen bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen - bei der Klärung und Feststellung der Vaterschaft - Aufforderung des Unterhaltspflichtigen zur Auskunftserteilung, Berechnung des zu leistenden Unterhalts, Aufforderung zur Beurkundung des zu leistenden Unterhalts und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsrückständen - Beratung über die Möglichkeit der selbständigen Klärung der Unterhaltsangelegenheiten - Beratung über rechtliche Möglichkeiten einer Vaterschaftsfeststellung und Erlangung von Unterhalt - Beratung über die Möglichkeit weiterführender Hilfen **3. Beurkundung und Beglaubigung gem. §§ 59 und 60 SGB VIII, u.a.** - Ermächtigung zur Beurkundung und Beglaubigung - Erteilung weiterer vollstreckbarer Ausfertigungen durch Ermächtigung des Amtsgerichtes - Erteilung Vollstreckungsklausel (Titelumschreibung) - Führung des Sorgeregisters **Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?** - abgeschlossenes Studium (Hochschule/ Fachhochschule) im Bereich Verwaltungs- oder Rechtswissenschaften oder - abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II oder - Sozialarbeiter, Sozialpädagoge oder Sozialwissenschaftler (nach Bachelor-/ Master- oder Diplomstudiengang) oder vergleichbarer Studienabschluss - bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss **Was erwarten wir?** - gültiger Führerschein der Klasse B ist zwingend erforderlich - Vorlage eines unbelasteten erweiterten Führungszeugnisses bei Einstellung - umfassende Rechtskenntnisse im BGB, insbesondere Familien- und Erbrecht, ZPO, SGB VIII, SGB II, SGB X, EStG, Beurkundungsrecht - Kenntnisse der allgemeinen Rechtsgrundlagen des Jugend-, Familien- und Sozialrechts, Gesetzlichkeiten zum Verwaltungsrecht - fundierte Computerkenntnisse - erzieherische Kompetenz im Umgang mit Kindern - kompetente Gesprächsführung mit Institutionen, Gerichten und schwierigen Bürgern - belastbare Persönlichkeit - selbstsicheres Auftreten - Entscheidungskompetenz - Teamfähigkeit - mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich) **Was bieten wir?** - ein gutes Arbeitsklima in einem interdisziplinären Team - eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen - Bezahlung nach dem TVöD/ VKA sowie eine zusätzliche Altersvorsorge (ZVK) - gezielte und umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten inkl. Freistellung und Kostenübernahme - attraktive Zusatzleistungen: Gesundheitsmanagement, Betriebssport u.v.m. - eine verkehrstechnisch günstige Lage zwischen Berlin und Leipzig mit ICE- und Autobahnanbindung Die dienstliche Nutzung eines eigenen PKW gegen Kostenerstattung wird vorausgesetzt, sofern kein Fahrzeug aus dem Fuhrpark der Kreisverwaltung zur Verfügung steht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher, männlicher und divers geschlechtlicher Form. Bewerber, die nicht über den geforderten Berufsabschluss verfügen oder diesen nicht in geeigneter Form nachweisen, sind vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Wenn Sie Bewerber außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz sind, ist die Vorlage eines unbefristeten Aufenthaltstitels und Arbeitserlaubnis erforderlich. Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum **13. März 2025** vorzugsweise elektronisch an apply.job.25707637@hokifyjob.comapply.job.25707637@hokifyjob.com Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass **Anlagen nur im PDF-Format** akzeptiert werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus Gründen der IT-Sicherheit Bewerbungen mit Dateianhängen in anderen Formaten ungelesen gelöscht werden. Alternativ richten Sie Ihre Bewerbung in Papierform an den Landkreis Wittenberg, Fachdienst Organisation und Personal, Abteilung Personal, Postfach 10 02 51 in 06872 Lutherstadt Wittenberg. Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren können nicht erstattet werden. **Hinweis:** Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen, auch elektronisch, erfassen und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren. Elektronisch eingereichte Bewerbungen werden anschließend gelöscht. Auf dem Postweg eingereichte Unterlagen werden nur zurückgesendet, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde; anderenfalls werden sie vernichtet.   Lutherstadt Wittenberg, 21. Februar 2025

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