44787 Bochum
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Über den Job:

GESÜNDER ARBEITEN UND LEBEN.
LANDESINSTITUT FÜR ARBEITSSCHUTZ UND
ARBEITSGESTALTUNG.

STELLENAUS­SCHREIBUNG

MITARBEITERIN/MITARBEITER (M/W/D) FÜR AUFGABEN IM BEREICH DER VERWALTUNG DER

„GUTEN LABORPRAXIS“ IN DER FACHGRUPPE 3.3 „TECHNISCHER UND STOFFLICHER ARBEITSSCHUTZ, CHEMIKALIENSI­CHERHEIT“


Im Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) ist ab sofort die Stelle als


Mitarbeiterin/Mitarbeiter (m/w/d) für Aufgaben im Bereich der Verwaltung der „Guten Laborpraxis“


in der Fachgruppe 3.3 “ technischer und stofflicher Arbeitsschutz, Chemikaliensicherheit“ zu besetzen.


Eine Eingruppierung erfolgt bis zur Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Län­der (TV-L), sofern die tariflichen und persönlichen Vo­raussetzungen vorliegen.


Die Stelle ist unbefristet.


Dienstort ist der Gesundheitscampus Nordrhein-Westfalen in Bochum.


DER ARBEITSBEREICH

Die Fachgruppe 3.3 des LIA ist zuständig für Anfragen der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung in den The­menfeldern technischer und stofflicher Arbeitsschutz sowie Chemikaliensicherheit.


Dazu gehören neben den Aufgabenbereichen Chemi­kaliensicherheit, Gefahr- und Biostoffe unter anderem die Sachgebiete Transportsicherheit inklusive Rege­lungen für Gefahrgut, gewerblicher Umgang mit Sprengstoff aber auch die Gefährdungen durch physi­kalische Belastungen (Lärm, Vibrationen, elektromag­netische Felder, nichtionisierende Strahlung).


AUFGABEN & ANFORDERUNGEN

ZU DEN AUFGABEN GEHÖREN:

  • Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen im Bereich der Überwachung der Einhaltung der Guten Laborpraxis (§19aff ChemG) in NRW, u.a.
  • Entgegennahme der Mitteilungen zur Übertragung der Aufbewahrungspflicht
  • Erstellung der Bescheinigungen über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis
  • Entgegennahme der Änderungsmitteilungen der Prü­feinrichtungen
  • Organisation und Durchführung von Dienstbesprechun­gen für die GLP-Inspektorinnen und Inspektoren zur Ab­stimmung des Vollzugs
  • Vorbereitung der Arbeitsplanung in NRW
  • Erstellung der Beauftragungen der GLP-Inspektorinnen und Inspektoren
  • Erstellen von Gebührenbescheide für die Prüfeinrichtun­gen (Unternehmen) und Abrechnungen mit den Inspekto­rinnen und Inspektoren oder deren Dienststellen
  • Mitwirkung bei der Berichterstellung an die GLP-Bundes­stelle am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
  • Kommunikation mit den Prüfeinrichtungen in NRW
  • Erstellen von Bußgeldbescheiden im genannten Rechts­bereich (GLP)

FACHLICHES UND PERSÖNLICHES ANFORDERUNGSPROFIL:

  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem kauf­männischen, Büro- oder Verwaltungsberuf (z.B. als Ver­waltungsfachangestellte/r oder Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement) oder vergleichbaren Abschluss (z.B. Abschluss des Angestelltenlehrgang I)
  • Kenntnisse in den Themengebieten Bereich Haushalt oder Rechnungswesen
  • Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung von Vor­teil
  • Bereitschaft, sich in die GLP-Regularien einzuarbeiten wird vorausgesetzt
  • Bereitschaft einer Abordnung an das Ministerium für Ar­beit, Gesundheit und Soziales NRW zur Einarbeitung und Übergabe der Aufgaben
  • Gute Ausdrucks- und Kommunikationsfähigkeit der deut­schen Sprache in Wort und Schrift
  • Praxissicherer Umgang mit gängiger Standardsoftware (MS Office)

INFORMATIONEN ZUR BEWERBUNG

Das LIA fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch gleitende Arbeitszeit, flexible Teilzeitmodelle und Tele­arbeit. Zudem bieten wir umfassende Fortbildungsangebote zum Erwerb und Ausbau von fachlichen wie persönlichen Kompetenzen an. Eine gute ÖPNV-Anbindung sowie Park­möglichkeiten sind vorhanden.


Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwick­lung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei glei­cher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.


Das LIA sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewer­bungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eig­nung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbe­haltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.


Sofern in der Person der Bewerberin/des Bewerbers Gründe vorliegen, die ein Abweichen von den Bewerbungsmodalitä­ten erforderlich machen könnten, wenden Sie sich an die nachstehenden Ansprechpersonen für allgemeine Fragen.


Vielfalt und Chancengleichheit gehören zu unserer Personal­politik. Wir freuen uns deshalb über Bewerbungen von Men­schen aller Geschlechter und Nationalitäten.


Die Stelle ist grundsätzlich für Teilzeitkräfte geeignet.


Sollten Sie Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle haben, wenden Sie sich bitte bei fachlichen Fragen an Frau Pels (Tel.: 0211/3101-1252), bei allgemeinen Fragen an Frau von der Ahe (Tel.: 0211/3101-1215).


Bitte schicken Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunter­lagen (Lebenslauf, Zeugnisse, sonstige Nachweise) aus­schließlich als PDF-Datei unter Angabe des Betreffs 2025_FG3.301-YF bis zum


16.03.2025


per E-Mail an bewerbungen[AT]lia.nrw.de.


Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass die erforderlichen Daten für das Auswahlverfahren vorübergehend gespeichert werden.


www.lzg.nrw.de www.lia.nrw


Das LIA ist die zentrale Beratungs- und Unterstützungseinrichtung der staatlichen Arbeits­schutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Es unterstützt die Landesregierung NRW und die Dienststellen des staatlichen Arbeitsschutzes nachhaltig, fachlich und partiell operativ. Zusätzlich übernimmt das LIA zentrale Aufgaben für die Arbeitsschutzverwaltung (z.B. Marktüberwachung und Produktprüfung) sowie sicherheitstechnische Aufgaben zum Schutz Dritter (z.B. Strahlenschutz und zentrale Radonstelle des Landes).


Hinweis: Gemäß Kabinettbeschlüssen der nordrhein-westfälischen Landesregierung vom 24. September 2024, vom 9. April 2024 und vom 21. Juni 2023 ist geplant, ein Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz zu schaffen. Es ist beabsichtigt, das Landeszentrum Ge­sundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) und das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeits­gestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) in dieser neuen Landesoberbehörde zusammenzu­führen


Das LZG berät und unterstützt die Landesregierung und die Kommunen in Fragen der Ge­sundheit und der Gesundheitspolitik. Die neue Landesoberbehörde soll außer den bisheri­gen Aufgaben des LZG auch weitere Aufgaben im Bereich des öffentlichen Gesundheits­dienstes und zur Stärkung des staatlichen Arbeitsschutzes wahrnehmen.

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Job-ID.: 25586395

Zuletzt aktualisiert vor 5 Tagen

Jobkategorien:

Bürokaufmann, -frau
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