Mitarbeiterin / Mitarbeiter im Referat „Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht; Integriertes Rückkehrmanagement“ (m/w/d)
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
- 24103 Kiel
Über den Job:
ÖFFENTLICHE STELLENAUSSCHREIBUNG
FÜR BESCHÄFTIGTE DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN UND EXTERNE
BEWERBERINNEN UND BEWERBER
Im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als
MITARBEITERIN/ MITARBEITER
IM REFERAT „AUFENTHALTS-, ASYL- UND STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHT;
INTEGRIERTES RÜCKKEHRMANAGEMENT“ (M/W/D)
- VIII 402 -
auf Dauer in Vollzeit zu besetzen.
ÜBER UNS
Dem Referat obliegen u. a. die Fachaufsicht über die Zuwanderungs- und Einbürgerungsbehörden einschließlich ihrer strategischen Ausrichtung sowie Fragen zu Rückführung und freiwilliger Ausreise (Integriertes Rückkehrmanagement), die konzeptionelle Weiterentwicklung der Zuwanderungsverwaltung, die Ausführung des Aufenthaltsrechts, des Asylrechts, des Aufenthalts auf der Grundlage von EU-Recht sowie des Staatsangehörigkeitsrechts.
IHRE AUFGABEN
Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören:
- Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten der Rückführung einschließlich der EU-Rückführungsrichtlinie (u.a. diesbezügliche fachaufsichtliche Abstimmungsprozesse mit den Ausländer-/Zuwanderungsbehörden),
- Vertretung Schleswig-Holsteins im Steuerungsgremium im Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (Arbeitsgemeinschaft Integriertes Rückkehrmanagement),
- Vertretung der Referatsleitung in Angelegenheiten des Integrierten Rückkehrmanagements.
DAS BRINGEN SIE MIT
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, Fachrichtung „Allgemeine Dienste“ durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften (zwei Staatsexamina, jeweils mindestens mit der Note „befriedigend“) sowie
- Grundkenntnisse des Aufenthaltsrechts, nachgewiesen durch entsprechende Hochschulzertifikate oder eine mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung.
Für eine Einstellung sind darüber hinaus folgende Voraussetzungen erforderlich:
- Feedback zu geben und anzunehmen,
- analytisch zu denken,
- innovativ zu sein.
Zudem wäre wünschenswert:
- berufliche Erfahrungen im Aufenthaltsrecht,
- hohe Durchsetzungs- und Entscheidungsfähigkeit
- soziale Kompetenz und Teamfähigkeit,
- Kooperations- und Konfliktfähigkeit,
- Belastbarkeit sowie
- Organisationskompetenz.
WIR BIETEN IHNEN
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 14 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe E 13 TV-L möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
- ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
- ein kollegiales Arbeitsklima
- ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
- individuelle Personalentwicklung
- ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
- eine gute Anbindung an den ÖPNV.
WIR FREUEN UNS AUF SIE!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
21. FEBRUAR 2025
an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Personalreferat - VIII 121 -, Kennwort „VIII 402“, Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel oder gerne in elektronischer Form an Michael Maschmann unter dem Kennwort „VIII 402“ an stellenausschreibung[AT]sozmi.landsh.de. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen das Personalreferat, Herr Michael Maschmann (michael.maschmann[AT]sozmi.landsh.de oder Tel. 0431-988/5577), gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an der Leiter des Referats VIII 40, Herrn Dr. Jan Vollmeyer (jan.vollmeyer[AT]sozmi.landsh.de oder Telefon 0431-988/2761).
Kiel, im Januar 2025
Ministerium für Soziales, Jugend,
Familie, Senioren, Integration und
Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
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