Sozialarbeiter Erziehungshilfe (m/w/d)

Landkreis Wittenberg

Breitscheidstraße, 06886 Lutherstadt Wittenberg
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Über den Job:

**Stellenausschreibung** Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Jugend zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als                                 **Sozialarbeiter Erziehungshilfe (m/w/d)** unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe S14 TVöD-SuE/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei grundsätzlich um eine Vollzeitstelle. Im Sinne der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden Teilzeitwünsche gern berücksichtigt. **Was erwartet Sie?** In der Lutherstadt Wittenberg, dem Ausgangsort der Reformation, ist der Landkreis Wittenberg einer der größten Arbeitgeber. Die historische Universitätsstadt an der Elbe liegt zwischen Leipzig und Berlin und ist über die ICE- und Autobahnanbindung verkehrstechnisch gut zu erreichen. Auf Sie wartet eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit, mit guter Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten. Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende: **1. Hilfen zur Erziehung, u.a.** **1.1 Hilfen zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige gem. §§ 27-35 und 41 SGB VIII** - Erstellung sozialpädagogischer Diagnosen, Indikationsstellung, analytische Tätigkeiten zur Bedarfsermittlung - Installation bedarfsgerechter und -deckender Hilfen, Vermittlung, Begleitung, Koordination und Steuerung der Hilfeformen **1.2 Mitarbeit in Helferkonferenzen/ Teamberatungen, u. a.** - Erarbeitung von Vorschlägen geeigneter Unterstützung für Erziehungsberechtigte, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in Zusammenarbeit u. a. mit freien Trägern der Jugendhilfe, Schulen, Psychologen, Kinderärzten, Kinderschutzfachstelle - kollegiale Beratungen zur Entscheidungsfindung geeigneter Hilfe- und Unterstützungsangebote gem. § 36 (2) SGB VIII - Teilnahme an Kinderschutzfallberatungen gem. § 8a SGB VIII **2. Kinderschutz und Krisenintervention, u.a.** **2.1 Tätigkeiten im Rahmen des Kinderschutzes** - Beratung von Kindern und Jugendlichen gem. § 8 SGB VIII - Prüfung von Kindeswohlgefährdungen gem. § 8a SGB VIII in Zusammenarbeit mit der Kinderschutzfachstelle - Auswahl, Durchführung und Kontrolle geeigneter Hilfen bzw. Erstellung von notwendigen Schutzkonzepten und deren fortlaufende Kontrolle **2.2 Krisenintervention, Inobhutnahmen gem. § 42 SGB VIII** - Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen auf Bitten des Kindes oder Jugendlichen bzw. sofern eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen besteht - Inobhutnahme von ausländischen Kindern oder Jugendlichen, welche unbegleitet nach Deutschland eingereist sind - Durchführung von Bereitschaftsdiensten **3. Maßnahmen zur Förderung in der Familie, u.a.** - formlose erzieherische Betreuung und Beratung in Krisensituationen, Familienberatung, Vermittlung von sozialen Kontakten, Wohnungen, Vermittlung von materiellen und anderen sozialrechtlichen Ansprüchen gem. § 16 SGB VIII - Trennungs- und Scheidungsberatung, Hilfe bei der Entwicklung von Konzepten zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge gem. § 17 SGB VIII - Umgangsberatung, Hilfe bei der Entwicklung von Konzepten zur Ausübung des Umgangsrechtes gem. § 18 SGB VIII - Einleitung und Begleitung von Maßnahmen gem. §§ 19,20 und 21 SGB VIII **4. Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren gem. § 50 SGB VIII, u.a.** - Erarbeitung von Stellungnahmen für familiengerichtliche Verfahren - Teilnahme und Mitwirkung an Verhandlungen vor dem Familiengericht - Antragstellung an das Familiengereicht zur Einleitung von Maßnahmen gem. § 8a SGB VIII, § 1666 BGB, die zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich sind - Stellungnahmen zur aktuellen Familiensituation, Aufzeigen und Beweisführung der Gefahrensituation, Vorschlag von geeigneten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr **Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?** - abgeschlossenes Fachhochschul-/ Hochschulstudium als Sozialarbeiter, Sozialpädagoge, Kindheitspädagoge, Heilpädagoge, Psychologe oder Erziehungswissenschaftler - Erwerb eines der genannten Abschlüsse innerhalb eines halben Jahres nach der Bewerbung und Vorliegen des Abschlusses spätestens zum Zeitpunkt der Einstellung oder - abgeschlossenes Fachhochschul-/ Hochschulstudium mit sonstiger pädagogischer oder sozialwissenschaftlicher Ausrichtung und das Vorhandensein besonderer Erfahrungen in der sozialen Arbeit - bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss **Was erwarten wir?** - Vorlage eines unbelasteten erweiterten Führungszeugnisses bei Einstellung - Zertifizierung zur Kinderschutzfachkraft bzw. Bereitschaft, diese Weiterbildung zu absolvieren - Vertiefung von rechtlichem Grundlagenwissen: insbesondere SGB VIII, SGB I und X, BGB, einschlägige Kinderschutzgesetze - Einfühlungsvermögen, Entscheidungsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Teamfähigkeit - Selbstreflexion in Bezug auf Work-Life-Balance (Stressresistenz) - Eigeninitiative zur Annahme von Weiterbildungen - gute PC-Kenntnisse - mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich) - Führerschein der Klasse B - Bereitschaft zur Durchführung von Rufbereitschaften **Was bieten wir?** - ein gutes Arbeitsklima in einem aufgeschlossenen und interdisziplinären Team - Ihnen die Möglichkeit Ihre persönlichen Stärken und Ideen in die Arbeit einzubringen - eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen und die Möglichkeit der teilweisen Nutzung von Home-Office - kontinuierliche Teamsupervisionen und nach Bedarf Einzelsupervisionen - Unterstützung durch teaminterne Fall- und Dienstberatungen - eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen - Bezahlung nach dem TVöD/ VKA sowie eine zusätzliche Altersvorsorge (ZVK) - Individuelle Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten inkl. Freistellung und Kostenübernahme - attraktive Zusatzleistungen: Gesundheitsmanagement, Betriebssport u.v.m. - eine verkehrstechnisch günstige Lage zwischen Berlin und Leipzig mit ICE- und Autobahnanbindung Die dienstliche Nutzung eines eigenen PKW gegen Kostenerstattung wird vorausgesetzt, sofern kein Fahrzeug aus dem Fuhrpark der Kreisverwaltung zur Verfügung steht.   Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher, männlicher und divers geschlechtlicher Form. Bewerber, die nicht über den geforderten Berufsabschluss verfügen oder diesen nicht in geeigneter Form nachweisen, sind vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Wenn Sie Bewerber außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz sind, ist die Vorlage eines unbefristeten Aufenthaltstitels und Arbeitserlaubnis erforderlich. Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum **13. Februar 2025** vorzugsweise elektronisch an apply.job.25378571@hokifyjob.comapply.job.25378571@hokifyjob.com Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass **Anlagen nur im PDF-Format** akzeptiert werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus Gründen der IT-Sicherheit Bewerbungen mit Dateianhängen in anderen Formaten ungelesen gelöscht werden. Alternativ richten Sie Ihre Bewerbung in Papierform an den Landkreis Wittenberg, Fachdienst Organisation und Personal, Abteilung Personal, Postfach 10 02 51 in 06872 Lutherstadt Wittenberg. Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren können nicht erstattet werden. **Hinweis:** Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen, auch elektronisch, erfassen und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren. Elektronisch eingereichte Bewerbungen werden anschließend gelöscht. Auf dem Postweg eingereichte Unterlagen werden nur zurückgesendet, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde; anderenfalls werden sie vernichtet.    Lutherstadt Wittenberg, 24. Januar 2025

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