Sachbearbeitung (w/m/d) für die Umgebungslärmrichtlinie und Lärmkartierung
Landesamt für Umwelt
- Kaiser-Friedrich-Straße, 55116 Mainz
Über den Job:
### Im Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz - ist für die Abteilung 2 „Gewerbeaufsicht“ im Referat 26 „Lärm, Erschütterungen und nichtionisierende Strahlung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle unbefristet und in Vollzeit zu besetzen: ### Sachbearbeitung (w/m/d) ### für die Umgebungslärmrichtlinie und Lärmkartierung - in Entgeltgruppe 10 TV-L - Das Landesamt für Umwelt ist die obere Umwelt- und Arbeitsschutzbehörde des Landes Rheinland-Pfalz. Es liefert mit Messungen und fachlichen Beratungen die Grundlagen für die Information von Bürgerinnen und Bürgern sowie für Entscheidungen von Verwaltung und Politik zu Themen wie zum Beispiel Naturschutz und Landschaftspflege, Abfall und Bodenschutz, Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz, Arbeits- und Verbraucherschutz sowie Luftreinhaltung. Das Referat 26 „Lärm, Erschütterungen und nichtionisierende Strahlung“ ist für die landesweite Lärmkartierung verantwortlich und erstellt für alle Gemeinden in Rheinland-Pfalz die Lärmaktionspläne. Nach der EU-Umgebungslärm-Richtlinie müssen alle fünf Jahre Lärmkarten für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen erstellt, überprüft und überarbeitet werden. Auf Basis dieser Lärmkarten sind sodann Lärmaktionspläne auszuarbeiten, in denen Lärmprobleme dargestellt und Maßnahmen zu deren Beseitigung aufgezeigt werden. Das Aufgabengebiet der ausgeschriebenen Stelle umfasst insbesondere: - Erstellung von Lärmkarten - Mitwirkung an der Erstellung von Lärmaktionsplänen - Mitwirkung an der o Ermittlung von Lärmindizes durch Berechnungen und Messungen o Erstellung von Lärmgutachten und fachtechnische Überprüfung von Lärmgutachten im Rahmen von Genehmigungsverfahren o Durchführung von Erschütterungsmessungen o Messung und Beurteilung von elektromagnetischen Feldern o Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen und o Messung von Verkehrs-, Schienen- und Fluglärm Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, liegt ein Schwerpunkt in der guten Kommunikation mit den Gemeinden und der umfassenden Information und Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Anteil am Außendienst innerhalb von Rheinland-Pfalz beträgt zwischen 20 und 50 Prozent, Nachtmessungen fallen auch an. Voraussetzungen für die Bewerbung sind: - ein erfolgreich abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium (Bachelor bzw. - Diplom FH) der Studienfachrichtungen Akustik, Elektrotechnik, Umwelttechnik, - Geografie oder in einer vergleichbaren Studienfachrichtung - ein gültiger Führerschein der Klasse B (alt: Klasse III) und Bereitschaft zum - Führen von Dienstkraftfahrzeugen bzw. Fahrdienst durch eine - Arbeitsassistenz im Sinne des SGB IX - die Bereitschaft, Außendienst auch außerhalb der regulären Arbeitszeit zu leisten. Darüber hinaus werden erwartet: - sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit in der deutschen - Sprache (mindestens vergleichbar Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen - Referenzrahmens) - gute DV-Kenntnisse, vor allem Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogramme, Von Vorteil sind: - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der EU-Umgebungslärmrichtlinie - insbesondere der Lärmaktionsplanung, - Kenntnisse und Erfahrungen mit Lärmprognosen - Kenntnisse im Bereich der Verarbeitung von Geodaten mit Geografischen - Informationssystemen (GIS), - Erfahrung mit der Auswertung von Messergebnissen und Gestaltung von - anschaulichen Grafiken und Karten, - Kenntnisse im Bereich der Akustik, - Erfahrungen im Bereich Lärmmessung und Schallausbreitungsberechnung, - eigenes Kraftfahrzeug und die Bereitschaft, dieses auch im Außendienst - einzusetzen, - gute Englischkenntnisse (vergleichbar mindestens Stufe B2 des - Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens - ein gültiger Führerschein der Klasse C1 (alt: Klasse III) Gesucht wird eine zuverlässige, engagierte, gut organisierte, verantwortungsbewusste und belastbare Persönlichkeit mit schneller Auffassungsgabe und Entschlusskraft, die gerne selbständig und in einem kleinen Team arbeitet, handlungsorientiert aufgestellt ist und die Bereitschaft mitbringt, sich rasch in wechselnde Aufgabenstellungen einzuarbeiten. Die Einstellung erfolgt im Beschäftigtenverhältnis auf Grundlage des Tarifvertrags der Länder (TV-L) in Entgeltgruppe 10 TV-L, sofern und soweit die tariflichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen und organisatorischen Möglichkeiten entsprochen werden kann. Wir bieten Ihnen - einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit einer freundlichen - und wertschätzenden Arbeitsatmosphäre sowie moderner Arbeitsplatzausstattung, - die Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen, - eigenverantwortliches Arbeiten, - mobiles Arbeiten und flexible Arbeitszeiten im Gleitzeitrahmen (sofern dienstlich möglich), - Standortsicherheit im Stadtgebiet Mainz, - eine große Bandbreite an fachlichen und persönlichen Fort- und Weiterbildungen, - Vergünstigungen für den öffentlichen Personennahverkehr (Job-Ticket), - eine überwiegend arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge (bei Vorliegen der Voraussetzungen) sowie - die verlässlichen Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst, z.B. o ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (bei Bewährung in der Probezeit) o 30 Tage Urlaub o Jahressonderzahlung. Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz verschiedenen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Wir streben eine Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes an der Bewerbung von Frauen besonders interessiert. Bei entsprechender Eignung werden schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX besonders berücksichtigt. Das Landesamt für Umwelt unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch familienfreundliche Regelungen und Maßnahmen auf Grundlage der Selbstverpflichtung „DIE LANDESREGIERUNG - EIN FAMILIENFREUNDLICHER ARBEITGEBER“. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz berücksichtigt. Ansprechpartner für Fragen zum Aufgabengebiet ist Herr Schmitt, Leiter Referat 26 „Lärm, Erschütterungen, nicht ionisierende Strahlung“, unter Tel. 06131 6033-1271. Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet gerne Frau Braun, Personalreferat, unter Tel. 06131 6033-1118. Ihre aussagekräftige Bewerbung (Anschreiben, tabellarischer beruflicher und persönlicher Werdegang, Zeugnisse) senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer 1-2-2025 bis zum 16. Februar 2025 ausschließlich per eMail an apply.job.25373727@hokifyjob.com . Bei Einsendung der Unterlagen per E-Mail sollte der beigefügte Anhang aus einer PDF-Datei bestehen, die nicht größer als 4 MB ist. In den Dokumenten enthaltene Links auf Internet-Seiten werden bei der Bewertung der Bewerbung nicht mit einbezogen. Bewerbungen an eine andere als die angegebene E-Mail-Adresse werden nicht berücksichtigt. Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz zu. Landesamt für Umwelt - Referat Personal, Recht, Aus- und Fortbildung - Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz http://www.lfu.rlp.de E-Mailadresse: apply.job.25373727@hokifyjob.com
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