Personalsachbearbeiter:in (w/m/d) Kennziffer Nr.: 56/2024
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Intregation
- Bahnhofsplatz, 28195 Bremen
Über den Job:
Bei der Behörde der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration ist im Referat 15 „Personal“, Abschnitt 150 zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als **Personalsachbearbeiter:in (w/m/d)** Entgeltgruppe 9b TV-L mit 19,6 Wochenstunden bzw. Besoldungsgruppe A 10 mit 20 Wochenstunden zu besetzen. Im Referat werden die beamten- und tarifrechtlichen Angelegenheiten der Beschäftigten der Behörde der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport sowie der im Jobcenter Bremen beschäftigten Kolleg:innen des Amtes für Soziale Dienste bearbeitet. Außerdem werden im Referat die Themen Personalhaushalt und -controlling, Personalentwicklung und Fortbildung des Ressorts SASJI verantwortet. **Ihre Aufgaben umfassen**: Die ganzheitliche Personalsachbearbeitung für die Mitarbeitenden der senatorischen Behörde, d.h. von der Einstellung bis zum Eintritt in den Ruhestand sind Sie für alle personalrechtlichen Vorgänge verantwortlich. **Ihr Profil:** • Einschlägiges Bachelorstudium (z. B. Diplom-Verwaltungswirt:in/DiplomVerwaltungsbetriebswirt:in (w/m/d) oder die Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste bzw. eine vergleichbare Qualifikation • alternativ abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen oder Verwaltungsbereich. Verbunden mit der Bereitschaft, dass Sie – sofern die Möglichkeit eröffnet wird und die Zulassung erfolgt – an einer Aufstiegsfortbildung gemäß § 26 BremLVO teilnehmen Erwünscht und von Vorteil ist es, wenn Sie bereits Erfahrungen in der Personalsachbearbeitung gesammelt haben. Sie sind serviceorientiert, haben gute kommunikative und organisatorische Fähigkeiten und arbeiten gerne im Team. Ihre Kenntnisse in der Anwendung von Standardsoftware sind gut und es besteht die Bereitschaft, sich in die Fachverfahren einzuarbeiten. Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration fördert die Inklusion von schwerbehinderten Menschen und freut sich daher über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Diesem Personenkreis wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben. Bewerbungen von Menschen mit internationaler Biografie und Menschen aller Geschlechter begrüßen wir ausdrücklich. Erfolgreiche Bewerber:innen (w/m/d) treten hinsichtlich einer Beförderung in Konkurrenz zu anderen Beamt:innen (w/m/d), die bereits einen gleichwertigen Dienstposten innehaben. Außerberufliches bürgerschaftliches Engagement der Bewerber:innen (w/m/d) wird begrüßt. Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2005 entsprechend zertifiziert. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.soziales.bremen.de (Das Ressort/Wir sind familienfreundlich). Darüber hinaus bietet die Behörde auch Veranstaltungen und Kurse zur Betrieblichen Gesundheitsförderung an. Das Auswahlverfahren wird unter Berücksichtigung von anlassbezogenen Beurteilungen, Zeugnissen bzw. Referenzen durchgeführt. Telefonische Auskunft erteilt Frau Busch, Tel.: 0421/ 361-10952. Ihre aussagefähige Bewerbung **richten Sie bitte bis zum 07.02.2025** (Eingang im u.g Karriereportal oder in der u. g. Dienststelle) unter Angabe der **Kennziffer Nr.: 56/2024** an (Bitte unbedingt beachten, da sonst – insbesondere bei Online-Bewerbungen – die Zuordnung Ihrer Bewerbung erschwert wird): Direkt über das Online-Karriereportal der Freien Hansestadt Bremen (www.karriere.bremen.de), alternativ per E-Mail an apply.job.25328659@hokifyjob.com oder per Post an Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Personalbüro, 150-11 Herr Giesa Bahnhofsplatz 29 28195 Bremen Bewerbungshinweise: Bitte reichen Sie nur vollständige Bewerbungsunterlagen ohne Foto ein. Dazu gehören Motivationsschreiben, Lebenslauf, aktuelle Arbeitszeugnisse (nicht älter als ein Jahr) und relevante Qualifikationsnachweise. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Aus Kostengründen werden die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt. Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.
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