Sachbearbeiter Verkehrsrecht (m/w/d)

Landkreis Wittenberg

Breitscheidstraße, 06886 Lutherstadt Wittenberg
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Über den Job:

**Stellenausschreibung** Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Mobilität und Kreisstraßen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als **Sachbearbeiter Verkehrsrecht (m/w/d)** zunächst befristet für 2 Jahre zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 9b TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle. **Was erwartet Sie?** In der Lutherstadt Wittenberg, dem Ausgangsort der Reformation, ist der Landkreis Wittenberg einer der größten Arbeitgeber. Die historische Universitätsstadt an der Elbe liegt zwischen Leipzig und Berlin und ist über die ICE- und Autobahnanbindung verkehrstechnisch gut zu erreichen. Auf Sie wartet eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit, mit guter Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten. Zu den wesentlichen Aufgabenbereichen gehören: **1. Verkehrsrecht, u.a.** Entscheidungen zu Anträgen auf Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVO an Kreisstraßen und Gemeindestraßen (außer Orts): - Erlass verkehrsbehördlicher Anordnungen im Interesse der Sicherheit und Ordnung bzw. Leichtigkeit des Verkehrs oder sonst in § 45 StVO benannten Gründen - Herstellung des Einvernehmens mit den örtlichen Straßenverkehrsbehörden, Polizei u. a., Besichtigung vor Ort mit Baulastträgern und Antragstellern - Teilnahme an Beratungen und Vorortterminen (Prüfung der Örtlichkeit) und regelmäßige Absprachen (Sperrkommission) im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Anträge - Datenerfassung und -verarbeitung in der Fachsoftware - Kostenentscheidung/ Kostenfestsetzung - Kontrolle der Anordnung - Abnahme der Sperrungen und Umleitungsbeschilderung vor Beginn der Baumaßnahme - wiederkehrende Baustellenkontrolle und dementsprechende Anpassung der Beschilderung - Erfassung eventueller Ordnungswidrigkeiten und ggf. Einleitung von Bußgeldverfahren oder Anordnung von Verwarngeld - Anordnung von Maßnahmen des Sofortvollzuges - Bearbeitung von Bürgerbeschwerden **2. Bearbeitung von Veranstaltungen nach § 29 StVO an Kreis- und Gemeindestraßen** **3. Bearbeitung von Anträgen auf Neueinrichtung oder Veränderung der Beschilderung an Kreis- und Gemeindestraßen (außer Orts)** **4. Aufgaben als Widerspruchsbehörde gemäß § 73 VwGO, u. a.** - Bewertung der Sach- und Rechtslage, darunter Prüfung der Zulässigkeit, Begründetheit und bei Ermessensentscheidungen der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes - Beteiligung anderer Behörden, Anhörung Widerspruchsführer, Zusammenarbeit mit Ausgangsbehörde - Bescheidung in Form von Abhilfe-, Teilabhilfe-oder Widerspruchsbescheid, Einstellung des Verfahrens - Beteiligung im Klageverfahren **5. Allgemeine Geschäftstätigkeiten, u. a.** - Erstellung und Erfassung von Gebührenbescheiden für das Sachgebiet **6. Fachberater Verkehr im Krisenstab der Kreisverwaltung für außergewöhnliche Ereignisse** **Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?** - abgeschlossene Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bzw. abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang I      oder - abgeschlossene Berufsausbildung zum Sozialversicherungs-, Steuer-, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellten   - bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss **Was erwarten wir?** - Kenntnisse der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere: VwVfG LSA, VwZG LSA, StVG, StVO mit Verwaltungsvorschriften, FStrG, StrG LSA, Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen auf Straße (RSA), Hinweise für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, GebOSt, VwKostG LSA - Ortskenntnisse des gesamten Landkreises Wittenberg - Computerkenntnisse in Word, Excel - Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Kritikfähigkeit - Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit - kooperative Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen - mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich) - Führerschein der Klasse B **Was bieten wir?** - ein gutes Arbeitsklima in einem interdisziplinären Team - eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen - Bezahlung nach dem TVöD/ VKA sowie eine zusätzliche Altersvorsorge (ZVK) - gezielte und umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten inkl. Freistellung und Kostenübernahme - attraktive Zusatzleistungen: Gesundheitsmanagement, Betriebssport u.v.m. - eine verkehrstechnisch günstige Lage zwischen Berlin und Leipzig mit ICE- und Autobahnanbindung Die dienstliche Nutzung eines eigenen PKW gegen Kostenerstattung wird vorausgesetzt, sofern kein Fahrzeug aus dem Fuhrpark der Kreisverwaltung zur Verfügung steht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher, männlicher und divers geschlechtlicher Form. Bewerber, die nicht über den geforderten Berufsabschluss verfügen oder diesen nicht in geeigneter Form nachweisen, sind vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Wenn Sie Bewerber außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz sind, ist die Vorlage eines unbefristeten Aufenthaltstitels und Arbeitserlaubnis erforderlich. Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum **30. Januar 2025** vorzugsweise elektronisch an apply.job.25273756@hokifyjob.comapply.job.25273756@hokifyjob.com Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass **Anlagen nur im PDF-Format** akzeptiert werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus Gründen der IT-Sicherheit Bewerbungen mit Dateianhängen in anderen Formaten ungelesen gelöscht werden. Alternativ richten Sie Ihre Bewerbung in Papierform an den Landkreis Wittenberg, Fachdienst Organisation und Personal, Abteilung Personal, Postfach 10 02 51 in 06872 Lutherstadt Wittenberg. Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren können nicht erstattet werden. **Hinweis:** Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen, auch elektronisch, erfassen und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren. Elektronisch eingereichte Bewerbungen werden anschließend gelöscht. Auf dem Postweg eingereichte Unterlagen werden nur zurückgesendet, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde; anderenfalls werden sie vernichtet. Lutherstadt Wittenberg, 10. Januar 2025

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