Beschäftigte / Beschäftigter im Allgemeinen Vollzugsdienst mit späterer Übernahme in das Beamtenverh
Justizvollzugsanstalt
- Krohnestraße, 47533 Kleve
Über den Job:
Die Justizvollzugsanstalt Kleve sucht mehrere Beschäftigte im Allgemeinen Vollzugsdienst mit späterer Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (m/w/d) Beschreibung der Behörde Die Justizvollzugsanstalt Kleve ist eine Einrichtung des geschlossenen Männervollzuges des Landes Nordrhein-Westfalen. Es besteht im Einzelnen folgende Zuständigkeit: - Freiheitsstrafe (Erstvollzug) bis einschließlich 36 Monate - Freiheitsstrafe (Regelvollzug) bis einschließlich 18 Monate - Freiheitsstrafe (übrige Verurteilte) von mehr als 36 Monaten bis einschl. 48 Monate - Strafarrest - Untersuchungshaft, Auslieferungs- und Durchlieferungshaft sowie Zivilhaft an Erwachsenen Die Anstalt verfügt über eine Belegungsfähigkeit von 234 Haftplätzen. Stellen und Funktionsbezeichnung Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) beaufsichtigen, versorgen und betreuen die Gefangenen in Justizvollzugseinrichtungen. In enger Zusammenarbeit mit den Fachdiensten - u. a. Psychologinnen und Psychologen, Ärztinnen und Ärzte, Pädagoginnen und Pädagogen, Seelsorgerinnen und Seelsorger - sorgen sie dafür, dass männliche gefangene Erwachsene im Vollzug verantwortungsbewusst und geordnet Zusammenleben. Sie überwachen den Tagesablauf der Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt, wirken bei der Beurteilung mit und motivieren jeden Einzelnen, die individuellen Vollzugsziele zu erreichen. Sie reden, hören zu, wirken auf das Verhalten von Gefangenen ein und helfen bei persönlichen Belangen. So haben sie großen Anteil daran, dass die Gefangenen auch nach dem Strafvollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen. Sie übernehmen damit eine verantwortungsvolle Aufgabe in einem innovativen Umfeld von hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung und können sich dafür auf einen krisensicheren Arbeitsplatz in der Landesverwaltung verlassen. Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst arbeiten im Schichtdienst und auch an Wochenenden und Feiertagen, um diesen ständigen Dienst am Menschen aufrecht zu erhalten. Zum Ausgleich besteht Anspruch auf dienstfreie Tage in der Woche. Was müssen Sie mitbringen? Der Allgemeine Vollzugsdienst gehört zur Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen. Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung zur Beamtin / zum Beamten im Allgemeinen Vollzugsdienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: - Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis - zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 20 Jahre alt und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt; als Schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 45 Jahre alt - Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union - Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes - charakterliche, geistige, körperliche und gesundheitliche Eignung für die Laufbahn - Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht (der Prüfungsauftrag erfolgt durch die Dienststelle) Wie erfolgt der Berufseinstieg? Welche Perspektiven haben Sie? - Sie werden zunächst in ein Beschäftigungsverhältnis eingestellt. Das Einstiegsgehalt wird anfangs entsprechend der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gezahlt; nach einer drei- bis sechsmonatigen Probezeit entsprechend der Entgeltgruppe 6. Die Befristung erfolgt bis zur Übernahme in das Beamtenverhältnis. - Spätestens innerhalb von drei Jahren erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und der Start der Laufbahnausbildung. Während der Ausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge nach der Landesbesoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz. - Nach bestandener Laufbahnprüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ist sehr wahrscheinlich. Sie erhalten dann eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 7. - Mit zunehmender Berufserfahrung – entsprechende Bewährung vorausgesetzt – stehen unterschiedliche Funktionen offen (Bandbreite der Besoldung: Besoldungsgruppen A 7 bis A 9 m.Z., nach dem Landesbesoldungsgesetz - LBesG NRW). Die Ausbildung im Detail - Mit der Übernahme in das Beamtenverhältnis beginnt ein Ausbildungsabschnitt. - Die Ausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres, dauert zwei Jahre und erfolgt in wechselnden Blöcken. - An der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen in Wuppertal oder Hamm erhalten Sie Ihre theoretische Ausbildung (insgesamt 9 Monate). Sie erlernen u.a. die vollzugsrechtlichen Vorschriften und Regelungen, erhalten aber auch Einblicke in Kriminologie, Pädagogik oder Kommunikation. Darüber hinaus werden Sie in Sicherungstechniken und Waffensicherung ausgebildet. - Die praktischen Ausbildungsabschnitte absolvieren Sie bei mindestens zwei Justizvollzugseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen (insgesamt 15 Monate). Dort lernen Sie unterschiedliche Vollzugsformen kennen, z.B. den Untersuchungshaftvollzug, den offenen Vollzug, den Jugendvollzug oder den Jugendarrest. - Die Ausbildungsvergütung wird durch Zahlung eines Anwärtersonderzuschlags deutlich erhöht. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von Schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht. Der Bewerbung sind beizufügen: - Bewerbungsschreiben - Tabellarischer Lebenslauf - Bewerbungsfoto - Geburtsurkunde ggfls. Heiratsurkunde - Schulentlassungszeugnis - Arbeitszeugnis über bisherige Beschäftigungen Bewerbungen sind an die Personalabteilung der Justizvollzugsanstalt Kleve, Krohnestraße 11, 47533 Kleve zu richten. Bewerbungen können auch in digitaler Form an apply.job.25148996@hokifyjob.com übermittelt werden. [...] Hier erfahren sie mehr: [Karriere NRW](https://karriere.nrw/stellenausschreibung/58f38dda-9de8-43b0-b64b-878dca756254)
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