Mitarbeiterstelle (m/w/d) im Bereich Hausmeisterdienst des Finanzamts Hilden

Finanzamt Hilden

Neustraße, 40721 Hilden
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Über den Job:

Im Finanzamt Hilden ist eine unbefristete Stelle im Hausmeisterdienst (m/w/d) ab 01.03.2025 in Vollzeit zu besetzen. Tätigkeitsprofil Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben: - Durchführung kleinerer Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten in unterschiedlichen Gewerken - Schließdienst  - Prüfung und Überwachung von technischen Anlagen - Sicherheitsüberprüfung von ortsveränderlichen Geräten - Einweisung und Überwachung der Tätigkeiten von Fremdfirmen, Ansprechpartner für Fremdfirmen - Überwachung der Einhaltung der Brandschutz- / Sicherheits- / Arbeitsschutzvorschriften - Entgegennahme von Schadensmeldungen und Einleitung von Sofortmaßnahmen, Meldung von Schäden an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb, wenn Hausverwaltung nicht besetzt - Sicherstellung von Ordnung und Sauberkeit im und außerhalb des Dienstgebäudes  - Pflege der Außenanlagen inkl. Winterdienst (soweit nicht durch Fremdfirmen durchgeführt), Überwachung der Verkehrssicherungspflichten - Pflege des Dienstwagens, laden und vorbereiten des Dienstwagens für den nächsten Einsatz - Müll- und Altpapierentsorgung - PC-gestützte Verwaltung des Möbel- und Ausstattungslagers, Durchführung einer Inventur - Aufbau, Transport und Umbau von Möbeln etc. im Gebäude  - logistische Unterstützung bei Veranstaltungen - Annahme von (Waren-) Lieferungen - Beflaggung (auch an Wochenenden und Feiertagen) - Aussonderung von Prüfungsakten (zum Teil über 10 kg) - Besorgungen für die Dienststelle - sonstige Aufgaben nach Zuweisung - bei Bedarf müssen auch Arbeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit übernommen werden Anforderungsprofil Sie sollten die folgenden allgemeinen Anforderungen erfüllen: - eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf (bevorzugt in den Bereichen Elektro, Sanitär und Heizung) oder Ausübung der Tätigkeit als Hausmeistermindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung - Kommunikations- und Teamfähigkeit, freundliches und hilfsbereites Auftreten gegenüber Kolleg*innen und Besucher*innen - Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative und absolute Zuverlässigkeit - Motivation und Lernbereitschaft - Flexibilität, auch hinsichtlich der Arbeitszeit - grundlegende Kenntnisse im Umgang mit MS-Office Produkten  - Führerschein der Klasse B (Pkw bis 3,5 t) für Transport- und Botenfahrten - Bereitschaft zum Führen von Dienstfahrzeugen - gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift - hinreichendes Seh- und Hörvermögen - Flexibilität im spontanen Wechsel zwischen verschiedenen Arbeitsbereichen Weitere Voraussetzung ist eine körperliche Belastbarkeit für regelmäßig anfallende Tätigkeiten, die trotz vorhandener Hilfsmittel nur eigenhändig ausgeführt werden können. Dazu gehören beispielsweise kurzzeitiges Heben und Tragen von Gegenständen und Akten zum Teil über 20 kg, Treppen und Leitersteigen in der Höhe, Arbeiten über Kopf, Knien, Bücken. Im Gebäude des Finanzamts Hilden befindet sich eine 4-Zimmer-Dienstwohnung (ca. 90 qm). Die Übernahme der Wohnung ist gewünscht jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Tätigkeit ist bewertet mit Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Je nach Ausbildung ist die Tätigkeit bis zur Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bewertet. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Darüber hinaus fördert die Finanzverwaltung des Landes NRW die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 03.01.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100533960 Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen im pdf-Format bei: - tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) - Kopien aller Zeugnisse und abgelegten Prüfungen/ Fortbildungen - Arbeitszeugnisse - Nachweis über eine ggf. vorliegende Schwerbehinderung (freiwillig) - Kopie des Führerscheins  Für nähere Auskünfte stehen Ihnen Frau Nikolaus (02103/917-2505) oder Frau Kahn (02103/917-2219) gerne zur Verfügung. Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Dem Finanzamt Hilden ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: Finanzamt Hilden Neustraße 60, 40721 Hilden Tel.: 02103 – 917 – 0 E-Mail: apply.job.25098891@hokifyjob.com https://www.finanzverwaltung.nrw.de Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Hilden erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter des Finanzamts Hilden c/o Finanzamt Hilden Neustraße 60, 40721 Hilden E-Mail: apply.job.25098891@hokifyjob.com Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Aachen-Stadt (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. - Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO  - Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO  - Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO  - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO  - Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO  - Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO  Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de [...] Hier erfahren sie mehr: [Karriere NRW](https://karriere.nrw/stellenausschreibung/465625de-2ad7-4c14-ad33-1d7429e7f7ec)

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