88_FD 36 – SB Führerscheinstelle
Landkreis Wesermarsch Kreisverwaltung
- Poggenburger Straße, 26919 Brake (Unterweser)
Über den Job:
Der Landkreis Wesermarsch mit seinen rd. 89.000 Einwohner*innen und 822 km² Fläche, zwischen Nordsee, Jadebusen und Weser gelegen, umfasst sechs Gemeinden und drei Städte und befindet sich in der Nähe der vier Oberzentren Bremen, Bremerhaven, Oldenburg und Wilhelmshaven. In dieser reizvollen Landschaft sucht der Landkreis Wesermarsch für den Fachdienst 36 – Straßenverkehr – zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Sachbearbeiter*in für die Führerscheinstelle Die Stelle ist unbefristet in Vollzeit (mit mindestens 30 Stunden) zu besetzen. Sie ist teilzeitgeeignet, wenn die Erreichbarkeit während der Öffnungszeiten durch wechselseitige Anwesenheit von zwei Personen sichergestellt wird. Die Eingruppierung erfolgt nach der Entgeltgruppe 9c des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD/VKA). Ihre Aufgaben u.a.: Neuerteilung, Erweiterung von Fahrerlaubnissen - Prüfung, Anordnung von (fach)ärztlichen und/oder medizinisch-psychologischen Untersuchungen, Auswertung, Eignungsüberprüfung einschließlich intensiver Information der Antragsteller*innen - Ablehnung von Anträgen auf Ersterteilung, Fahrerlaubnis, Erweiterung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder Zusatzerlaubnis - Ausnahmen von fahrererlaubnisrechtlichen Regelungen Beratung und Überprüfung von Fahrerlaubnisinhabern - Eignungsüberprüfung einschließlich intensiver Beratung der Betroffenen, Fahrproben anordnen, Gutachten auswerten, Entscheidungen über Belassen, Verzicht oder Entzug der Fahrerlaubnisse Beratung und Überwachung von Fahrschulen und Anderen - Aufsicht über Fahrlehrer und Fahrschulen, Überwachung von Aufbauseminaren einschließlich Entzug von Fahrlehrer- oder Fahrschulerlaubnissen - An- und Aberkennung von amtlichen Stellen zur Durchführung von Sehtests, Lehrgängen über lebensrettende Sofortmaßnahmen und Erste-Hilfe-Kursen - Erlass von Bußgeldbescheiden Rechtsangelegenheiten - Bearbeitung von Einsprüchen und Vertretung von der Zivilgerichtsbarkeit für das Sachgebiet „Führerschein- und Zulassungswesen“ - Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten bei z. B. Drogen-, Alkohol- oder Cannabisdelikten Ihr Profil: Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe Allgemeine Dienste (Bachelor of Arts/Dipl.-Verwaltungswirt*in) oder erfolgreicher Abschluss des Angestelltenlehrgangs II (Verwaltungsfachwirt*in) Verhandlungsgeschick und Entscheidungsfreude sowie Konflikt- und Durchsetzungsfähigkeit eine eigenständige, strukturierte und kund*innenorientierte Arbeitsweise gute Teamfähigkeit und Kooperation interkulturelle und soziale Kompetenz hohe Belastbarkeit und Flexibilität Sehr sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen Bereitschaft sich in die Fachanwendung „VOIS“ einzuarbeiten und ausschließlich an einem EDV-gestütztem Arbeitsplatz tätig zu sein Wünschenswert sind Erfahrungen im Bereich von Wider-, Einspruchs- oder Klageverfahren sowie Erfahrungen im Umgang mit Menschen in besonderen Lebenssituationen Wir bieten Ihnen: eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit unbefristete Beschäftigung mit Vergütung nach Entgeltgruppe 9c TVöD/VKA flexible Arbeitszeiten sowie gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche im Kalenderjahr Möglichkeit der Telearbeit oder des mobilen Arbeitens, soweit dienstlich vereinbar ein betriebliches Gesundheitsmanagement, Firmenfitness (EGYM Wellpass) und ein vielfältiges Angebot im Rahmen der Betriebssportgemeinschaft Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten ein abwechslungsreiches Speisenangebot im Betriebsrestaurant Möglichkeit der Kinderbetreuung (Kinder im Alter von 8 Wochen bis 3 Jahren) durch die Großtagespflegestelle „Weserhafen“ vor Ort Für weitere Informationen zu der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen Frau Ines Mannagottera (Tel. 04401 / 927 257) gerne zur Verfügung. Zusätzliche allgemeine Informationen über den Landkreis Wesermarsch erhalten Sie unter www.wesermarsch.de oder besuchen Sie die Seite www.wesermarsch-echt-nordisch.de Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie die Voraussetzungen erfüllen, dann senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (u.a. Anschreiben mit Bewerbungsmotivation, lückenloser Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweis über die berufliche Qualifikation, Dienst-, Arbeitszeugnisse oder Beurteilungen) bis zum 18.12.2024 unter Angabe des Kennwortes 88_FD 36 – SB Führerscheinstelle an: Landkreis Wesermarsch Fachdienst 10 – z.H. Frau Ravenstein Poggenburger Str. 15 26919 Brake oder per Email an: apply.job.25088510@hokifyjob.com Der Landkreis Wesermarsch ist bestrebt allen Menschen eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen. Wir begrüßen daher Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität. In der o.g. Entgeltgruppe ist lt. Gleichstellungsplan eine Unterrepräsentanz von Männern zu verzeichnen, Bewerbungen von Männern werden daher begrüßt. Menschen mit Schwerbehinderung (Nachweis ist beizufügen!) werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Hinweise zu Ihrer Bewerbung: Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten haben, ein. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahren ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 12 Abs. 1 Nds. Datenschutzgesetz und § 88 Abs. 1 Nds. Beamtengesetz. Die über Sie im Bewerbungsverfahren gespeicherten Daten und Bewerbungsunterlagen werden 6 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens datenschutzgerecht vernichtet. Sollten Sie sich entschieden haben, sich auf die Stelle zu bewerben, dann können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (im PDF-Format, möglichst in einer Datei) auch gerne per E-Mail – unter Angabe des o.g. Kennwortes - an apply.job.25088510@hokifyjob.com schicken. Sobald Ihre Bewerbung beim Landkreis Wesermarsch eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Die Rücksendung von postalisch eingereichten Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn ein frankierter Rückumschlag beigefügt wurde. Wenn Sie schwerbehindert oder nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellt sind, fügen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis bei. Bewerbungen, die nicht dem Anforderungsprofil entsprechen, bleiben unberücksichtigt.
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