Sachbearbeiter Arten- und Gebietsschutz (m/w/d)
Landkreis Wittenberg
- Breitscheidstraße, 06886 Lutherstadt Wittenberg
Über den Job:
**Stellenausschreibung** Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als **Sachbearbeiter Arten- und Gebietsschutz (m/w/d)** befristet für 2 Jahre zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 9b TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle. **Was erwartet Sie?** In der Lutherstadt Wittenberg, dem Ausgangsort der Reformation, ist der Landkreis Wittenberg einer der größten Arbeitgeber. Die historische Universitätsstadt an der Elbe liegt zwischen Leipzig und Berlin und ist über die ICE- und Autobahnanbindung verkehrstechnisch gut zu erreichen. Auf Sie wartet eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit, mit guter Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie eigenverantwortliches Arbeiten. Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende: **1. Artenschutz, u. a.** - Erteilung von Befreiungen von den Verboten des § 44 BNatSchG für besonders geschützte Arten einschließlich fachlicher Beratung der Betroffenen - Erteilung von Befreiungen von den Verboten des § 39 BNatSchG einschließlich Beratung der Bürger zu Wespenproblemen - Bearbeitung von Anträgen zu Vorhaben in den Naturschutzgebieten des Landkreises Wittenberg - Erteilung naturschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigungen gemäß § 45 (7) BNatSchG einschließlich fachlicher Beratung der Betroffenen sowie Ortsbesichtigungen - Erarbeitung von Stellungnahmen zu Schutzgütern - Organisation der Umsiedlung von Hornissen und Ameisen - Organisation des Amphibienschutzes an Straßen im Landkreis Wittenberg - Einziehung von Tieren und Pflanzen nach § 47 BNatSchG - Erteilung von Zoogenehmigungen sowie Änderungsgenehmigungen, einschließlich jährlicher Inspektion der betriebenen Zoos - Bearbeitung von Widersprüchen gegen naturschutzrechtliche Genehmigungen und Kostenfestsetzungsbescheide **2. Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange bei Planfeststellungen, Plangenehmigungen, immissionsschutz- und wasserrechtlichen Verfahren, baurechtlichen Verfahren, Bauleitplan- und sonstigen Verfahren (einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfungen), u. a.** - Prüfung von Entwürfen von Plänen (z. B. Artenschutzfachbeiträge, Landschaftspflegerische Begleitpläne) und Erarbeitung von Stellungnahmen bei Vorhaben, bei denen Arten- und Gebietsschutz betroffen sein könnte - Erarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen sowie zu kleinen Anfragen und Petitionen - Benehmensherstellung als Träger öffentlicher Belange **3. Sicherung von Schutzgütern (Gebietsschutz), u. a.** - Erstellung von Befreiungen gemäß § 67 BNatSchG der Schutzkategorien Flächennaturdenkmale, Landschaftsschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile - Organisation der Kontrolle der genannten Schutzgegenstände **4. Invasive Arten** - Mitwirkung bei der Bearbeitung von Problemen mit invasiven und gebietsfremden Arten **Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?** - abgeschlossenes Studium (Hochschule/ Fachhochschule) in den Bereichen Naturschutz und Landschaftsplanung bzw. Landschaftsökologie oder - ein sonstiger Fachhochschul-/ Hochschulabschluss mit Bezug auf die genannten Aufgaben des künftigen Stelleninhabers oder - Erwerb eines der genannten Abschlüsse innerhalb eines halben Jahres nach der Bewerbung und Vorliegen des Abschlusses spätestens zum Zeitpunkt der Einstellung **Was erwarten wir?** - wünschenswert: Verwaltungskenntnisse - Kenntnisse fachbezogener Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes, EU-Verordnungen und Richtlinien - gute PC-Kenntnisse (allgemeine sowie fachbezogene (GIS-) Computerkenntnisse) - Kreativität und Initiative - Kooperations- und Koordinierungsfähigkeit, Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen, Verhandlungsgeschick, Entscheidungsfreude - soziale Kompetenzen: Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Kommunikationsgeschick - eigenständiges und zielorientiertes Arbeiten, Belastbarkeit - Führerschein der Klasse B **Was bieten wir?** - ein gutes Arbeitsklima in einem interdisziplinären Team - eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen - Bezahlung nach dem TVöD/ VKA sowie eine zusätzliche Altersvorsorge (ZVK) - gezielte und umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten inkl. Freistellung und Kostenübernahme - attraktive Zusatzleistungen: Gesundheitsmanagement, Betriebssport u.v.m. - eine verkehrstechnisch günstige Lage zwischen Berlin und Leipzig mit ICE- und Autobahnanbindung Die dienstliche Nutzung eines eigenen PKW gegen Kostenerstattung wird vorausgesetzt, sofern kein Fahrzeug aus dem Fuhrpark der Kreisverwaltung zur Verfügung steht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher, männlicher und divers geschlechtlicher Form. Bewerber, die nicht über den geforderten Berufsabschluss verfügen oder diesen nicht in geeigneter Form nachweisen, sind vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum **19. Dezember 2024** vorzugsweise elektronisch an apply.job.25050396@hokifyjob.comapply.job.25050396@hokifyjob.com Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass **Anlagen nur im PDF-Format** akzeptiert werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus Gründen der IT-Sicherheit Bewerbungen mit Dateianhängen in anderen Formaten ungelesen gelöscht werden. Alternativ richten Sie Ihre Bewerbung in Papierform an den Landkreis Wittenberg, Fachdienst Organisation und Personal, Abteilung Personal, Postfach 10 02 51 in 06872 Lutherstadt Wittenberg. Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren können nicht erstattet werden. **Hinweis:** Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen, auch elektronisch, erfassen und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren. Elektronisch eingereichte Bewerbungen werden anschließend gelöscht. Auf dem Postweg eingereichte Unterlagen werden nur zurückgesendet, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde; anderenfalls werden sie vernichtet. Lutherstadt Wittenberg, 29. November 2024
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