Sachbearbeiter Gesamtplan Eingliederungshilfe (m/w/d)
Landkreis Wittenberg
- Breitscheidstraße, 06886 Lutherstadt Wittenberg
Über den Job:
**Stellenausschreibung** Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Soziales zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als **Sachbearbeiter Gesamtplan Eingliederungshilfe (m/w/d)** befristet für 2 Jahre zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 9b TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle. **Was erwartet Sie?** In der Lutherstadt Wittenberg, dem Ausgangsort der Reformation, ist der Landkreis Wittenberg einer der größten Arbeitgeber. Die historische Universitätsstadt an der Elbe liegt zwischen Leipzig und Berlin und ist über die ICE- und Autobahnanbindung verkehrstechnisch gut zu erreichen. Auf Sie wartet eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit, mit guter Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten. Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende: **1. Durchführung von Gesamtplanverfahren nach §§ 117 ff. SGB IX, u. a.** - Anamnese des Leistungsberechtigten - Ablehnung von Anträgen bei fehlenden Zugangsvoraussetzungen - Vieraugenprinzip im Rahmen der elektronischen Fallbearbeitung sowie bei Erstbewilligungen durch Vorgesetzten oder bei wesentlichen Änderungen durch Vertreter - Anforderung und Auswertung von Gutachten von Fachärzten, Fachkliniken, Gesundheitsämtern (ICD 10 / ICF) - Beteiligung der Pflegekasse bei Anhaltspunkten für Pflegebedürftigkeit nach SGB IX, zur beratenden Teilnahme am Gesamtplanverfahren bzw. Hilfe zur Pflege - Beteiligung der Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt/Jobcenter bei Anhaltspunkten für einen Bedarf zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes, zur beratenden Teilnahme am Gesamtplanverfahren - Prüfung und Feststellung einer wesentlichen bzw. drohenden Behinderung - Dokumentation der Wünsche der Leistungsberechtigten zu Ziel und Art der Leistungen - Entwicklung von individuellen Zielen mit dem Leistungsberechtigten - Festlegung der erforderlichen individuellen Hilfen im Rahmen des Gesamtplanverfahrens und ggf. Fallkonferenzen - Bedarfs- und Leistungsabstimmung mit dem Leistungsberechtigten - Prüfung bei Gewährung der Leistung in Form eines Persönlichen Budget nach § 29 SGB IX - Organisation & Durchführung von Budgetkonferenzen - Erstellung und Abschluss von Zielvereinbarungen - Prüfung der Qualifikationen der gewünschten Fachkräfte - Führen von Qualitätssicherungsgesprächen - Ablehnung bei fehlenden Anspruchsvoraussetzungen und/oder bei Änderungen und Wegfall des Hilfebedarfs - Festlegung des zeitlichen Rahmens für die Zielerfüllung - Festlegung des Leistungserbringers /Dienstes - Erstellung des Gesamtplanes für alle Beteiligten nach territorialer Anwendung des Leistungsortes - Einleitung des Verfahrens für die Kostenübernahme - Evaluation, Beurteilung, Bewertung, Dokumentation, Überprüfung der vereinbarten Ziele, Auswertung Entwicklungsberichte - EDV-technische Erstellung, Bearbeitung und Fortführung der Gesamtplanunterlagen - Realisierung statistischer Aufgaben und Berichtswesen - Teamberatungen und -besprechungen im Einzelfall und bei Problemen / Supervision **2. Wahrnehmung der Aufgaben der Beratung nach § 106 SGB IX und Antragsaufnahme nach § 108 SGB IX für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, u. a.** - Beratung und Unterstützung nach den Kriterien des § 106 SGB IX sowie Antragsentgegennahme und Klärung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit - Hilfe bei der Erfüllung der Mitwirkungspflichten - Klärung von Sachverhalten mit anderen Dienststellen, Betreuern, Bearbeitung von Anfragen - Ablehnung von Anträgen bei fehlenden Zugangsvoraussetzungen - Vieraugenprinzip im Rahmen der elektronischen Fallbearbeitung **3. Wahrnehmung der Aufgaben des Teilhabeplanverfahrens für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§ 14 ff. SGB IX, u. a.** - Zusammenarbeit mit möglichen beteiligten Rehabilitationsträgern nach § 6 SGB IX - Zusammenarbeit mit möglichen weiteren Leistungsträgern - Prüfung Antragstellung auf das Vorliegen möglicher bzw. begehrter Leistungsbeteiligungen anderer Reha-Leistungsträger - Analyse und Feststellung des individuellen Hilfebedarfs im Rahmen der Teilhabeplanung unter Einbeziehung fachärztlicher Stellungnahmen/Befunde/Gutachten - Ablehnung von Anträgen bei fehlenden Zugangsvoraussetzungen - Vieraugenprinzip im Rahmen der elektronischen Fallbearbeitung - Einleitung, Durchführung und Fortführung der Teilhabekonferenz mit möglichen begehrten Leistungsträgern für Leistungsberechtigte mit Leistungsbezug SGB IX und Anspruch auf Leistungen anderer Reha-Gruppen zur Einigung über den individuellen Leistungsumfang - Einleitung der Teilhabekonferenz mit Agentur für Arbeit/Rentenversicherung für Leistungsberechtigte mit Leistungsbezug SGB IX für Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben und weitere Beteiligung für Klärung spätere Fallübernahme in Arbeitsbereich **Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?** - Studienabschluss (Hochschule/ Fachhochschule) im Bereich Verwaltungswissenschaften, Rechtswissenschaften oder Sozialverwaltung oder - abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II oder - Studienabschluss (Hochschule/ Fachhochschule) als Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoge oder Heilpädagoge oder ein vergleichbarer Studienabschluss (z.B. Inklusionspädagogik, Sonderpädagogik, Erziehungswissenschaften, Psychologie) oder - Erwerb eines der genannten Abschlüsse innerhalb eines halben Jahres nach dem Bewerbungsschluss und Vorliegen des Abschlusses spätestens zum Zeitpunkt der Einstellung **Was erwarten wir?** - Rechtskenntnisse im SGB I, IX, X, XII, Bundesteilhabegesetz, Eingliederungshilfeverordnung, Rahmenverträge gemäß § 131 SGB IX des Landes Sachsen-Anhalt und ggf. der anderen Bundesländer, SGB II, III, V, VI, VIII, XI, BGB - Computerkenntnisse in Word, Excel, Fachsoftware LÄMMkom - Bereitschaft zur ständigen fachlichen Fortbildung - Kenntnisse zum regionalen Sozialraum, Kenntnisse von Teilhabebedarfen und Teilhabebarrieren - soziale Kompetenz im Umgang mit Leistungsberechtigtem und Beteiligten, Fähigkeit persönliche Probleme und Bedarfslagen des Leistungsberechtigten zu erkennen und einzuordnen - Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Belastbarkeit, Kritikfähigkeit - Gesprächs-, Beratungs-, Vermittlungs- und Verhandlungskompetenz - Führerschein der Klasse B **Was bieten wir?** - ein gutes Arbeitsklima in einem interdisziplinären Team - eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen - gezielte und umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten inkl. Freistellung und Kostenübernahme - attraktive Zusatzleistungen: Gesundheitsmanagement, Betriebssport u.v.m. - eine verkehrstechnisch günstige Lage zwischen Berlin und Leipzig mit ICE- und Autobahnanbindung Die dienstliche Nutzung eines eigenen PKW gegen Kostenerstattung wird vorausgesetzt, sofern kein Fahrzeug aus dem Fuhrpark der Kreisverwaltung zur Verfügung steht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher, männlicher und divers geschlechtlicher Form. Bewerber, die nicht über den geforderten Berufsabschluss verfügen oder diesen nicht in geeigneter Form nachweisen, sind vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum **2. Januar 2025** vorzugsweise elektronisch an apply.job.25050348@hokifyjob.comapply.job.25050348@hokifyjob.com Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass **Anlagen nur im PDF-Format** akzeptiert werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus Gründen der IT-Sicherheit Bewerbungen mit Dateianhängen in anderen Formaten ungelesen gelöscht werden. Alternativ richten Sie Ihre Bewerbung in Papierform an den Landkreis Wittenberg, Fachdienst Organisation und Personal, Abteilung Personal, Postfach 10 02 51 in 06872 Lutherstadt Wittenberg. Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren können nicht erstattet werden. **Hinweis:** Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen, auch elektronisch, erfassen und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren. Elektronisch eingereichte Bewerbungen werden anschließend gelöscht. Auf dem Postweg eingereichte Unterlagen werden nur zurückgesendet, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde; anderenfalls werden sie vernichtet. Lutherstadt Wittenberg, 13. Dezember 2024
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