Über den Job:
In der Stadt Lauta mit Lauta-Dorf und den Ortsteilen Laubusch, Leippe, Torno und Johannisthal leben über 8.000 Bürgerinnen und Bürger. Im Norden des sächsischen Landkreises Bautzen gelegen und von Heidelandschaften umgeben, bildet Lauta das „Grüne Tor zum Lausitzer Seenland“. In der Stadtverwaltung Lauta arbeiten derzeit 27 Ansprechpartner zzgl. der Mitarbeitenden des Bauhofes, der Schulen, auf den Friedhöfen und öffentlichen Einrichtungen der Stadt. Das Team des städtischen Bauhofes besteht regulär aus acht Mitarbeitern. Dazu gehören Maler, Schlosser, Fliesenleger, Elektriker und Allrounder. Der Fuhrpark ist mit Multicars, Kehrmaschine, Sinkkastenreiniger, Radlader, Werkstatt-Caddy, Winterdiensttechnik sowie einer Vielzahl von Werkzeugen und Gerätschaften ausgestattet. Das Tätigkeitsfeld des Bauhofes Lauta umfasst unter anderem folgende Leistungen: Straßenunterhaltung, Winterdienst, Stadtreinigung, Grünanlagenpflege, Straßenbeleuchtung und E-Anlagen, Unterhaltung Vorhalteflächen und Gebäudeunterhaltung. Stellenausschreibung In der Stadt Lauta ist ab Januar 2025 die Position als Bauhofarbeiter/in (m/w/d) zu besetzen. Ihr Arbeitsgebiet - Hochbau- und Tiefbauarbeiten, - Straßenreinigungs- und Straßenunterhaltungsarbeiten, - Grünanlagen- und Grünflächenpflege, - Baumpflegearbeiten, Gewässerunterhaltungsarbeiten, - sonstige Handwerkerleistungen in den Einrichtungen der Stadt Lauta, - Winterdienst. Eine Erweiterung bzw. Änderung des Aufgabenbereiches bleibt vorbehalten. Ihr Profil - eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf, - Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, C, CE, - Erfahrung im Umgang mit verschiedenster Technik, - Höhentauglichkeit, - Handwerkliches Geschick und gutes technisches sowie wirtschaftliches Verständnis, - selbstständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten, - Bereitschaft zur Arbeitsleistung auch außerhalb der regulären Arbeitszeit sowie Rufbereitschaft, - Teamfähigkeit und gute Kommunikationsfähigkeit. Wir bieten - Eine unbefristete Beschäftigung in Vollzeit (39 Wochenstunden). - Die Stellenbesetzung erfolgt im Angestelltenverhältnis mit Vergütung nach demTVöD-VKA bis zur Entgeltgruppe E5. - attraktive Rahmenbedingungenz.B. Jahressonderzahlung, 30 Tage Urlaub, Massage-Angebote, JobRad-Leasing u.v.m. Wir haben Ihr Interesse geweckt? – Dann bewerben Sie sich! Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, Übersicht über die bisherigen Tätigkeiten, Kopien von Zeugnissen, Referenzen und einem Lichtbild senden Sie bittebis 12.01.2025 an: Postanschrift: Stadtverwaltung Lauta Personalabteilung K.-Liebknecht-Str. 18 02991 Lauta Elektronische Bewerbungen richten Sie an: apply.job.25047398@hokifyjob.com zusammengefasst als ein PDF-Dokument (max. 15 MB). Andere Dateiformate, wie z. B. Word- oder Bilddateien, können aus internen sicherheitsrelevanten Vorgaben nicht bearbeitet und die Bewerbung im Auswahlverfahren somit nicht berücksichtigt werden. Sie finden diese Stellenanzeige auch online unter: https://www.lauta.de/stellenausschreibungen.html Weitere Hinweise: - Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis über die Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. - Eine Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr ist wünschenswert - Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Erstattung von Auslagen oder Bewerbungskosten nicht erfolgen kann. - Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber datenschutzrechtlich vernichtet. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt ist. Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren: Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein Kontaktformular an uns übermittelt. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
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