Leitung der Regionalen Schulberatungsstelle des Kreises Recklinghausen (w/m/d)

Bezirksregierung Münster

Paulusstraße, 45657 Recklinghausen
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Über den Job:

Die Bezirksregierung Münster besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine unbefristete Vollzeitstelle als


Leitung der Regionalen Schulberatungsstelle des Kreises Recklinghausen (w/m/d)

(A 13 / A 14 LBesG / Entgeltgruppe 14 TV-L)


Einstellungsvoraussetzungen:


  • Zugangsvoraussetzung ist ein an einer Universität mit der Diplom– Prüfung oder einem Masterabschluss abgeschlossenes Studium der Psychologie oder ein mit einem Mastergrad abgeschlossenes, in einem Akkreditierungsverfahren als für den höheren Dienst geeignet eingestuftes, Studium der Psychologie an einer Fachhochschule, das mit der Note "sehr gut" oder "gut" abgeschlossen wurde.
  • Im Falle eines ausländischen Studienabschlusses ist spätestens zum Bewerbungsschluss ein Nachweis über die Gleichwertigkeit (Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)) vorzulegen.
  • Eine mehrjährige Berufserfahrung im schulpsychologischen Dienst ist förderlich.
  • Versetzungsbewerber:innen können bei Vorliegen der beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen direkt in die Besoldungsgruppe A 14 übernommen werden.
  • Eine Neueinstellung beim Land Nordrhein-Westfalen erfolgt im Beamtenverhältnis auf Probe als Regierungsrätin/ Regierungsrat (A 13 LBesG), sofern die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Eine Beförderung nach A 14 ist bei nachgewiesener persönlicher Eignung und entsprechender Voraussetzung nach Einhaltung der beamtenrechtlichen Fristen möglich. Sofern diese Voraussetzungen nicht vorliegen, erfolgt die Einstellung als Regierungsbeschäftigte:r in der Entgeltgruppe 14 TV-L.
  • Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
  • Die Bereitschaft, ein privates Kraftfahrzeug für die dienstlich erforderlichen Fahrten (gegen Erstattung nach dem Landesreisekostengesetz) einzusetzen, ist wünschenswert.

Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit der Stelle.

Die Arbeitszeit regelt sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Mobiles Arbeiten ist notwendig und möglich, die Teilnahme an den Teamsitzungen ist obligatorisch.


Aufgabenschwerpunkte:

Die Aufgaben der Schulpsychologie erfolgen auf der rechtlichen Grundlage des Erlasses vom 08.01.2007 (BASS 21-01 Nr. 15).

Schulpsychologie unterstützt die Schulen aller Schulformen (einschl. der Ersatzschulen) des Kreises Recklinghausen, die Lehrkräfte sowie in den Schulen tätige pädagogische Fachkräfte bei der Erfüllung ihres Erziehungs- und Bildungsauftrages.

Die Schulpsychologische Beratungsstelle Recklinghausen umfasst zwei verschiedene Teilstandorte. Dort arbeiten Beschäftigte des Landes und kommunale Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zusammen. Der Leitung obliegt außerdem die Mitarbeitendenführung sowie die verantwortliche Vertretung der Schulberatungsstelle in der Öffentlichkeit.


Von der Leitung wird insbesondere die Erfüllung folgender Aufgaben erwartet:


  • die verantwortliche Leitung der fachlichen Betreuung (Dienstbesprechungen, Fort- und Weiterbildung) der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Zuständigkeitsbereich
  • die Sicherstellung der Kooperation mit einschlägigen schulischen und außerschulischen Einrichtungen
  • die Weiterentwicklung der Regionalen Schulberatungsstelle in Zusammenarbeit mit den beiden Trägern
  • die Unterstützung von Schulen bei krisenhaften Situationen sowie bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von systemisch angelegten Förderkonzepten und Angeboten der Beratung zur Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten, Lernstörungen und Verhaltensstörungen sowie bei der Förderung von Schüler:innen mit besonderen Begabungen
  • die Beratung der Schüler:innen sowie der Erziehungsberechtigten und der Lehrkräfte bei Schulproblemen, Erziehungsfragen, die Schullaufbahnberatung, individuelle Förderung der Schüler:innen
  • die Mitwirkung bei der Fortbildung und Supervision von Lehrkräften und Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten (u. a.  Einrichtungen der Jugendhilfe und der Erziehungsberatung)

Erwünscht sind:


  • Sehr gute Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, selbständige Arbeitsorganisation
  • Teamfähigkeit, Verhandlungsgeschick sowie Flexibilität und Einsatzbereitschaft
  • Umsetzung der Erkenntnisse der wissenschaftlichen Psychologie in die schulpsychologische Praxis
  • Beraterische oder therapeutische Zusatzqualifikationen (lösungsorientiert, systemisch) sind von Vorteil
  • Gute Computer- und Softwarekenntnisse in den gängigen Office-Anwendungsprogrammen.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind,   werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Die Bewerbung geeigneter schwerbehinderter Menschen ist im Hinblick auf § 164 SGB IX erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX.

Die Bewerbung von Personen mit Einwanderungsgeschichte, die die Voraussetzungen erfüllen, wird begrüßt.


Hinweis:

Vor Einstellung ist ein ausreichender Impfschutz gegen Masern (§ 20 Abs. 8 S. 2 i. V.

m. Abs. 9 S. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) oder eine Masernimmunität bzw. Impfkontraindikation (§ 20 Abs. 9 S. 1 Nr. 2 IfSG) nachzuweisen.

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen – lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zu Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, telefonischer Erreichbarkeit und Geburtsdatum, ggf. Lichtbild, Zeugnisse, lückenloser Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise - bis zum 13.10.2024 an:


Bezirksregierung MünsterDezernat 47.Z-SPsych-REz.Hd. Herrn MiddelmannAlbrecht-Thaer-Str. 948147 Münster


oder als ein gesamtes PDF-Dokument an:


apply.job.24422020@hokifyjob.com


Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit der automatisierten Verarbeitung, Speicherung sowie der Übermittlung Ihrer im Rahmen des Auswahlverfahrens erhobenen Daten durch die Bezirksregierung Münster einverstanden.


Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Bezirksregierung Münster erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier:

https://www.brms.nrw.de/de/datenschutz/47/index.html


Auskünfte über die konkrete Stelle erhalten Sie bei der Fachbeauftragten für Schulpsychologie bei der Bezirksregierung Münster, Frau Dr. Kortas-Hartmann (Tel.: 0251/411-4268), Auskünfte über das Verfahren bei Herrn Middelmann (Tel.: 0251/411-4132).

[...]

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Job-ID.: 24422020

Zuletzt aktualisiert vor etwa 2 Stunden

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