Sachbearbeiters Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung (m/w/d)

Gemeinde Schwepnitz

Dresdner Straße, 01936 Schwepnitz
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Über den Job:

Die Gemeinde Schwepnitz hat die Stelle eines


Sachbearbeiters Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung (m/w/d)


zur unbefristeten Einstellung in Teilzeit (25 – 35 Stunden) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.


Ihr Aufgabengebiet umfasst:


● Geschäftsbuchhaltung, u. a.


◦ Buchung aller Geschäftsvorfälle sowie der internen Leistungsverrechnung u. a. im


Rahmen der elektronischen Rechnungsbearbeitung


◦ Koordination des Rechnungsdurchlaufes von der sachlich-rechnerischen


Zeichnung bis zur Anordnung inkl. Erfassung von Mittelbindungen


◦ Stammdatenpflege


◦ Mitwirkung bei der Haushaltsplanung und dem -vollzug


● Anlagenbuchhaltung, u. a.


◦ Abwicklung aller Geschäftsvorfälle in der Anlagenbuchhaltung


◦ Erfassung, Pflege und Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens bzw.


sonstiger Posten der Bilanz


◦ Planung, Organisation und Abwicklung der Inventuren


◦ Beratung und fachliche Betreuung der Fachbereiche


◦ Abstimmung zwischen Anlagen – und Geschäftsbuchhaltung


● Mitwirkung bei der Erstellung der Jahresabschlüsse, u. a.


◦ Erstellung der Anlagenübersichten, Führung, Auflösung und Wertberichtigung der


Sonderposten, Abgleichen diverser Bilanzpositionen


◦ Aufbereitung der Kosten- und Leistungsrechnung und innerer Verrechnungen


◦ Mitarbeit am Rechenschaftsbericht inkl. Anlagen


Die Übertragung anderer Tätigkeiten bleibt vorbehalten.


Das bringen Sie bitte mit:


◦ eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten bzw. die


Angestelltenprüfung I (Kommunalfachangestellte/r) oder eine anerkannte kaufmännische Berufsausbildung


◦ Erfahrungen im Bereich der kommunalen Buchhaltung, des Verwaltungs- und Haushalts-


rechts, der Anlagenbuchhaltung und der Inventarisierung


◦ Anwenderkenntnisse in der Software Saskia IFR und Archikart wünschenswert


◦ Gute PC-Kenntnisse im Bereich MS-Office


◦ Fähigkeit zur fachübergreifenden Zusammenarbeit, Dienstleistungsorientierung


◦ Teamfähigkeit und hohe Lernbereitschaft


◦ Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit und Eigeninitiative


Wir bieten Ihnen:


◦ eine interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit


◦ eine unbefristete Stelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 - 35 Stunden


◦ eine Bezahlung nach TVöD-VKA mit der Entgeltgruppe 6 bis 7 (die Eingruppierung erfolgt


in Abhängigkeit aller persönlicher und tariflicher Voraussetzungen)


◦ 30 Tage Jahresurlaubsanspruch bei einer 5-Tage-Woche


◦ Vermögenswirksame Leistungen, Jahressonderzahlung sowie Leistungsentgelt,


betriebliche Altersvorsorge und Gesundheitsmanagement


◦ Möglichkeiten zur Fortbildung


Ihre Bewerbung:


Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung.


Diese richten Sie bitte bis zum 27.09.2024 an die:


Gemeindeverwaltung Schwepnitz


SG Personal


Frau Kleiner


Dresdner Straße 4


01936 Schwepnitz


bzw. bevorzugt per E-Mail (als Gesamt-PDF): apply.job.24352355@hokifyjob.com


Hinweise:


Aus Sicherheitsgründen können nur Anhänge im PDF-Format angenommen werden. Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.


Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen u.a. an die Auswahlkommission weitergegeben werden. Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern (m/w/d). Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber (m/w/d) keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).


Elke Röthig


Bürgermeisterin

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Job-ID.: 24352355

Zuletzt aktualisiert vor etwa 3 Stunden

Jobkategorien:

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