Sachbearbeiterin (m/w/d) EDV - Beweissicherung und Auswertung

Landeskriminalamt Land Sachsen-Anhalt

Lübecker Straße, 39124 Magdeburg
Vollzeit
Jetzt bewerben

Über den Job:

Das Landeskriminalamt nimmt als Zentralstelle der Kriminalpolizei gemäß dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt kriminalpolizeiliche Aufgaben auf Landesebene wahr und führt Ermittlungen in schwierigen oder besonders gelagerten kriminalpolizeilichen Einzelfällen von überregionaler Bedeutung.


Das Cybercrime Competence Center des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt bearbeitet Ermittlungsverfahren zu Cybercrime-Delikten in herausragenden Fällen.


Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt an unseren Dienstorten Magdeburg und Halle (Saale) je


einen Sachbearbeiter/eine Sachbearbeiterin (m/w/d)

EDV - Beweissicherung und Auswertung (BuA)

(A 10 BesO).


Unser Angebot:


Sie erwartet ein vielseitiges und spannendes Aufgabenspektrum, und Sie profitieren von familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen an einem zukunftssicheren Arbeitsplatz.

Wir übertragen Ihnen eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die Ihnen im hohen Maße individuelle fachliche und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet. Dazu gehören u. a. das Eintreten für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Land Sachsen-Anhalt.


Darüber hinaus bieten wir Ihnen:

  • betriebliches Gesundheitsmanagement mit bedarfsgerechten Angeboten zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit, zum Teil mit Anrechnung auf die Arbeitszeit
  • Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche
  • vermögenswirksame Leistungen

Ihre Aufgaben:

  • Suchen und Sichern von Beweismitteln, die auf Datenträgern gespeichert sind
  • Feststellen des Inhalts von Datenträgern
  • Fertigen von EDV-Beweissicherungs- und Untersuchungsberichten
  • gerichtsverwertbare Dokumentation der vor Ort vorgefundenen DV-Anlagen
  • Beraten und Unterstützen der Ermittlungsbehörde bei der EDV-Beweissicherung in allen Stadien des Ermittlungsverfahrens
  • Zusammenarbeit mit den EDV-BuA-Gruppen der Polizeibehörden
  • Unterstützen der Aus- und Fortbildung in der Landespolizei
  • Marktbeobachtung

Ihr Profil:

  • ein abgeschlossenes Bachelorstudium in einem akkreditierten Studiengang innerhalb der Studienfelder IT-Forensik/Cybercrime oder Informatik bzw. vergleichbar
  • Kenntnisse im Bereich Computertechnik, Hard- und Software sowie Mobilfunktechnik
  • Führerschein der Klasse B
  • Bereitschaft zur Übernahme von Dozententätigkeiten an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt

Gemäß § 11 Satz 1 Nr. 3 der Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (Polizeilaufbahnverordnung - PolLVO LSA) vom 25. August 2010 (GVBI. LSA 2010, S. 468), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 4. Dezember 2019 (GVBI LSA 2019, S. 954), wird die Laufbahnbefähigung für die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, durch den Abschluss eines mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenen Hochschulstudiums, das die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt, die für eine spezielle Verwendung im Polizeivollzugsdienst erforderlich sind, erworben.

Auf der Grundlage dieser Norm ist die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern, die über Spezialkenntnisse verfügen und gleichzeitig vollzugspolizeiliche Befugnisse ausüben dürfen, in die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt zur Deckung von in einzelnen aufgabenspezifischen Bereichen vorhandenen besonderen Personalbedarfen zulässig.

Die Einstellung der erfolgreichen Bewerberin/des erfolgreichen Bewerbers erfolgt - bei Vorliegen aller beamtenrechtlichen Voraussetzungen - im Beamtenverhältnis zum Land Sachsen-Anhalt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe im Amt eines Polizeikommissars bzw. einer Polizeikommissarin (A 9 LBesO). Des Weiteren ist eine sechsmonatige fachtheoretische und fachpraktische Unterweisung in die Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes für die Laufbahngruppe 2.1. Einstiegsamt an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt in Aschersleben zu absolvieren. Die Übertragung des Dienstpostens erfolgt nach dem erfolgreichen Ableisten des Einweisungslehrgangs.

Eine Verbeamtung in die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes kann erfolgen, wenn die gesundheitliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst vorliegt, die Bewerberin oder der Bewerber das Lebensjahr, das 22 Jahre vor dem für die jeweilige Laufbahn gesetzlich festgelegten Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze liegt, noch nicht vollendet haben und ein eintragungsfreies behördliches Führungszeugnis eingereicht wird.


Für unser Auswahlverfahren werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ein aussagekräftiges Bewerbungsschreiben, das sowohl auf das geforderte Anforderungsprofil als auch auf die Motivation der Bewerbung eingeht
  • eine tabellarische Darstellung Ihres beruflichen Werdeganges
  • jeweils eine Kopie der relevanten Abschluss- und Arbeitszeugnisse

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:


KR Laber: 0391 250 - 2456 (fachlich)

ROIin Gautier: 0391 250 - 1124 (Ausschreibung)


Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung besonders berücksichtigt.


Bewerbungen mit Angabe des gewünschten Dienstortes sind bis zum 17. Juli 2024 per E-Mail an


apply.job.21695922@hokifyjob.com


oder schriftlich an das


Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt

Dezernat 11

Lübecker Straße 53 - 63

39124 Magdeburg


zu richten.


Allgemeine Hinweise:

Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungs- und Versandkosten nicht übernommen werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt wird.


Informationen gem. Art 13 und 14 DSGVO

Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerberinnen/Bewerbern im Bewerbungsverfahren


Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt (LKA) möchte Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. 4 Nr. 7 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt, Lübecker Str. 53 – 63, 39124 Magdeburg. Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter apply.job.21695922@hokifyjob.com


Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung


Die Datenverarbeitung für Zwecke des Bewerbungsverfahrens im LKA erfolgt gem. § 28 DSG LSA i. V. m. §§ 84 ff LBG LSA i. V. m. § 90 BeamtStG i. V. m. Art.


Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten


Für die Bewerberübersicht, ggf. die Bewerbersynopse, den Auswahlvermerk und die Personalratsvorlage im Bewerbungsverfahren werden die folgenden personenbezogenen Daten in einem automatisierten Dateisystem/Officesoftware verarbeitet:


  • Personendaten [Name, Vorname, ggf. Amtsbezeichnung und Dienststelle/ Organisationseinheit, Anschrift (Wohnanschrift bei Bewerbern außerhalb der Landespolizei Sachsen-Anhalt), Geburtsdatum (sofern ausgeschriebener Dienstposten mit Altersbeschränkung bzw. für Zwecke der Personalratsvorlage)]
  • Angaben zur Behinderung oder Gleichstellung
  • Daten zur Ausbildung und Weiterbildung
  • Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang, Angaben aus Ausbildungs- und Arbeitszeugnissen
  • Angaben zu sonstigen Qualifikationen.

Sofern erforderlich werden die o. g. Daten mit Ihrer informierten Einwilligung aus Ihrer Personalakte erhoben.

Darüber hinaus werden alle übersandten Bewerbungsunterlagen vollständig in einem nicht automatisierten Dateisystem (recherchierbare Ablage), alle elektronisch eingereichten Bewerbungsunterlagen darüber hinaus in einem automatisierten Dateisystem (recherchierbare Ablage) gespeichert. Über die erfolgreiche Besetzung eines Arbeitsplatzes ist das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt (MI LSA) unter Übermittlung Ihres Namens in Kenntnis zu setzen (trifft insofern nur auf Beschäftigte zu). Eine Datenübermittlung für andere Zwecke als das Bewerbungsverfahren kann nur auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften erfolgen (z. B. StPO).


Dauer der Datenspeicherung


Die übersandten Bewerbungsunterlagen werden 3 Monate nach erfolgter Auswahl-entscheidung über die Besetzung eines Dienstpostens/Arbeitsplatzes gelöscht/vernichtet. Alle weiteren o. g. und noch gespeicherten personenbezogenen Daten für Zwecke des Bewerbungsverfahrens werden 1 Jahr nach erfolgter Auswahlentscheidung gelöscht/vernichtet.

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