Bewährungshelfer (m/w/d) Landgericht Landshut
Landgericht Landshut
- Maximilianstraße, 84028 Landshut
- Vollzeit
Über den Job:
Bewährungshelfer (m/w/d) Landgericht Landshut
Für die Bewährungshilfe bei dem Landgericht Landshut wird eine Bewährungshelferin bzw. ein Bewährungshelfer in Vollzeit gesucht. Die Stelle ist ab 1. Juni 2024 für die Dienststelle in Landshut oder für die Außenstelle der Bewährungshilfe in Erding zu besetzen.
Daneben wird beim Landgericht Landshut im Jahr 2024 voraussichtlich eine weitere Stelle als vollbeschäftigte Bewährungshelferin bzw. Bewährungshelfer zu besetzen sein.
Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer sind Beschäftigte der Justiz. Organisatorisch sind sie den Landgerichten zugeordnet.
Das Gericht kann bei günstiger Prognose die Vollstreckung einer Freiheits- oder Jugendstrafe zur Bewährung aussetzen. Bei erfolgreichem Abschluss der Bewährungszeit wird die Vollstreckung der Strafe erlassen. Die Entscheidung, ob ein Verurteilter während der Bewährungszeit der Aufsicht und Leitung einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers unterstellt wird, trifft das Gericht. Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer stehen den Verurteilten (Probanden) helfend und betreuend zur Seite.
Im Einvernehmen mit dem Gericht überwachen die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer die Erfüllung der Auflagen und Weisungen durch die Probanden. Sie berichten übe die Lebensführung der Verurteilten in Zeitabständen, die das Gericht bestimmt.
Berufliche Anforderungen:
Um die für ihren Beruf notwendigen sozialpädagogischen, psychologischen, soziologischen und rechtlichen Erkenntnisse gewinnen und richtig anwenden zu können, sind folgende Fähigkeiten erforderlich:
- Fachliche Kenntnisse und Rechtskenntnisse im Umgang mit Bewährungs- und Führungsaufsichtsprobanden und Risikoprobanden
- Fachkenntnisse über sozialpädagogische Handlungsansätze und -strategien, insbesondere im Umgang mit psychisch auffälligen und/oder erkrankten Probanden
- Fachkenntnisse aus den Komplementärwissenschaften zum Bereich
- Kompetenz in der Beratung in Zwangskontexten
- Kenntnisse über die Gesprächsführung mit unterschiedlichen Verfahren/Methoden
- Kompetenz in der Durchführung sozialer Gruppenarbeit sowie Projektarbeit
- Fachliche Kompetenz zum Einschätzen der Risikofaktoren
- Fachkenntnisse über sozialpädagogische Handlungsansätze und Strategien unter Nutzung der vorhandenen externen Ressourcen (Schnittstellenmanagement), insbesondere bei gefährlichen und psychisch auffälligen Straftätern
- Sicheres Auftreten
- Ausdrucksvermögen
- Reflexionsarbeit
- Bandbreite der Wahrnehmungsfähigkeit
- Pflichtbewusstsein
- Frustrationstoleranz
- Physische und psychische Belastbarkeit
- Soziale Kompetenz
- Teamfähigkeit
- Die Fähigkeit, eine Beziehung zum Probanden aufzubauen und zu erhalten
- Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsfähigkeit
- Kreativität
- Innovationsbereitschaft
- Organisationsgeschick (d.h. Fähigkeit zu eigenverantwortlicher Arbeitsorganisation)
- Sonstige Kompetenzen
- Akzeptanz der Institution „Justiz“
- Bereitschaft zu Qualifizierung, Fortbildung und Teilnahme an Supervision
- EDV-Kenntnisse
- Fremdsprachkenntnisse
- Frühere sozialpädagogische Tätigkeiten (Erfahrung in anderen, vor allem in sozialen Berufen ist wünschenswert)
- Mobilität
Voraussetzung für die Einstellung als Bewährungshelferin oder Bewährungshelfer ist:
- der erfolgreiche Abschluss des Studiums Diplom Sozialpädagoge/in (FH) oder des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit jeweils mit staatlicher Anerkennung
Die Wahl des Schwerpunkts Resozialisierung oder die Arbeit mit Straffälligen im Studium ist sinnvoll, aber nicht Bedingung für die Tätigkeit. Berufserfahrung in anderen (Sozial-) Berufen ist erwünscht.
- Des Weiteren sollen die Bewerberinnen und Bewerber die allgemeinen dienstlichen Voraussetzungen für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllen, insbesondere:
Besitz der deutschen oder einer EU-Staatsangehörigkeit
Nachweis der Verfassungstreue
Einhaltung der Altersgrenze (mögliche Verbeamtung bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres)
Eine Einstellung erfolgt als Tarifbeschäftigter voraussichtlich in Entgeltgruppe S 15 TV-L. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene möglich.
Die Stelle ist befristet nach § 14 Abs. 2 TzBfG bis zunächst 31. Mai 2025 und bedingt teilzeitfähig.
Bewerbung:
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung neben Lebenslauf und beruflichem Werdegang auch Ihre Schulabschluss-, Ausbildungs- und Prüfungszeugnisse sowie vorhanden Arbeitszeugnisse bei
Ihre Bewerbung können Sie schriftlich an den
Herrn
Präsidenten des Landgerichts Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
richten, gerne auch per E-Mail an apply.job.21400495@hokifyjob.comapply.job.21400495@hokifyjob.com
Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Haslbeck unter Tel.: 0871/84-1404 zur Verfügung.
Schwerbehinderte Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt. Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind erwünscht.
Bewerbungsschluss: 14.06.2024
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